Nr. 162 - 01. Oktober 2006
7. Oktober: Hockeywerbetag beim TSV Weilheim mit Olympiasiegerin
Die neue Hockeyabteilung des TSV Weilheim veranstaltet am Samstag, den 7. Oktober, einen Hockeywerbetag. Mit dabei ist Caroline Casaretto aus der Goldmannschaft von Athen. Das Schnuppertraining für alle interessierten Kinder beginnt um 10 Uhr im Weilheimer Stadion des TSV.
Erste Schulhockey-Meisterschaft in Bayreuth
Zum ersten Mal in der Sportgeschichte der Stadt fand am 25.September eine Schulhockeymeisterschaft in Bayreuth statt. Mit großem Erfolg richtete die Bayreuther Turnerschaft dieses Turnier aus. Der Anstoß für diese Schulveranstaltung kam vom Bayreuther Hockey-Nestor Professor Dr. Wossidlo. Ziel war es den Hockeysport in Bayreuth zu stärken und auch außerhalb des Vereins Werbung für diese Sportart zu betreiben. Alle fünf Gymnasien waren mit einer gemischten Mannschaft vertreten aber auch vier Volksschulen nahmen teil. Ingesamt tummelten sich auf dem Kunstrasenplatz der Bayreuther Turnerschaft, über 100 Mädchen und Jungens vor einer aus Lehrern, Eltern und Mitschülern bestehenden beachtlichen Zuschauerkulisse.
Zunächst wurde in drei Gruppen zu je drei Mannschaften gespielt. Die Gruppensieger, hier das Gymnasium Christian Ernestinum, das Graf Münster Gymnasium und die Lerchenbühlschule gewannen jeweils all ihre Gruppenspiele. Den zweiten Platz in ihren jeweiligen Gruppen belegten die Volksschule St. Johannis, das Richard Wagner Gymnasium und das Wirtschaftwissenschaftliche Gymnasium. Die drei Gruppensieger spielten anschließend um die Meisterschaft, die Gruppenzweiten um die Plätze 4 bis 6 und die Gruppendritten um die Plätze 7 bis 9.
Durchwegs gab es spannende Spiele mit teilweise hauchdünnen Ergebnissen. Das GCE setzte sich erwartungsgemäß mit 4:1 gegen die Lerchenbühlschule durch, die sich auch dem reiferen Spiel des GMG geschlagen geben musste. Nun kam es zu einem echten Finale zwischen den schon vorher als heiße Favoriten gehandelten GCE und GMG, welches das Christian Ernestinum mit 1:0 glücklich gewann. Nach den Chancen hätte es auch anders herumkommen können, so dass viele sich auf die Revanche im Folgejahr 2007 freuen.
Die BTS hat mit der Turnierleitung, hier Irmgard Reiner-Oliwa, der oberfränkischen Schulhockeybeauftragten, dem BTS-Trainer Heinrich Kubara und dem Hockey-Nestor Prof. Dr. Wossidlo, erfolgreich eine Neuerung in das Sportgeschehen der Stadt eingeführt, die nicht nur Begeisterung bei den Zuschauern, sondern auch der städtischen Sportprominenz auslöste. Unter anderem waren der Leiter des Sportamtes, Herrn Möckl, der Regierungsreferent für den Schulsport, Herr Lüdtke, und der Sportkurator Manfred Kreitmeier anwesend.

Auch die Medien berichteten ausführlich im Vorfeld und von der Veranstaltung selbst. Die Sieger erhielten einen modernen Wanderpreis für das Lehrerzimmer, der bereits Platz für 15 weitere Stadtmeister vorsieht.
Schaden des Monats: Spieler vom Blitz getroffen
Vereins-Geschäftsführer Heinz G. blickte skeptisch nach oben: Zwanzig Minuten vor Schluss des laufenden Pokalspiels zog dort nämlich ein starkes Gewitter auf. "Jetzt bloß’ kein Abbruch", dachte er noch, als er plötzlich sah, wie sein Stürmer Achim H. von einem Blitz getroffen wurde. Schwer verletzt sank dieser ohnmächtig zu Boden. Die völlig schockierten Mitspieler und Heinz G. leisteten sofort Erste Hilfe. Wenige Minuten später war der Notarztwagen vor Ort und brachte den Verletzten ins nächste Krankenhaus, wo die Ärzte schwere innere Verletzungen und erhebliche Verbrennungen bei Achim H. feststellten.
Am nächsten Tag informierte der Geschäftsführer die Sportversicherung über das geschehene Unglück. Er wusste, dass zwischen seinem Landessportbund und der ARAG ein umfangreicher Vertrag bestand, von dem alle angeschlossenen Vereine profitieren. Nun hoffte er natürlich auf rasche Hilfe.
Die bekam er schnell und unbürokratisch: Nach einer Prüfung des Vorgangs und der zwischenzeitlichen Feststellung, dass der junge Familienvater bleibende Schäden davon tragen würde, zahlte die Sportversicherung an ihn eine Invaliditätssumme in Höhe von Euro 150.000,-- aus. Achim H. und seine Familie waren in ihrer neuen Lebenssituation dankbar, dass es den Sportversicherungsvertrag gab. So hatten sie eine finanzielle Unterstützung für ihr weiteres Leben.
Quelle: aragvid-arag 09/06
Tipp: Neue Broschüre "Kinder lieben Bewegung - Kinder brauchen Bewegung"
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundsteine für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung unserer Kinder. Durch frühzeitige Bewegungserfahrung und Bewegungserlebnisse erwerben sie Bewegungssicherheit und schulen ihre Sinneswahrnehmung. Wer sich regelmäßig und vielseitig bewegt, bewegt sich sicherer. Bewegungsungeübte Kinder hingegen sind, wie zahlreiche Untersuchungen belegen, unfallgefährdeter.
Aus diesem Grund hat die ARAG Sportversicherung in Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum, der Deutschen Sporthochschule Köln und sportomed, Mannheim eine Broschüre erarbeitet, in der Übungen zur Entwicklung der elementaren Bewegungsfertigkeiten, die Kinder bis etwa zum 10. Lebensjahr beherrschen sollten, beschrieben werden.
Diese Broschüre richtet sich an Eltern, aber auch an Lehrer, Erzieher, Übungsleiter und alle, die Bewegung, Spiel und Sport von Kindern aktiv mitgestalten. Sie bietet Anregungen für vielfältige Bewegungsspiele und -übungen. Variantenreich durchgeführt vermitteln sie Bewegungsfreude, fördern das Körper- und Bewegungsgefühl sowie die Bewegungssicherheit. Sie informiert außerdem über die Grundlagen von Haltung und Bewegung.
Sie können unsere Broschüren kostenlos unter www.ARAG-Sport.de bestellen.
Drei wichtige Tips zum Thema Übungsleiterpauschale
Das Thema Übungsleiterpauschale sorgt in einigen Vereinen zur Zeit für Unruhe. Der Grund: Falschauskünfte seitens der Bundesagentur für Arbeit und penible Prüfungen der Finanzämter. Lassen Sie sich nicht bluffen oder Bange machen. Hier sind 3 aktuelle Tipps, mit denen Sie und Ihr Verein 2006 und 2007 auf der sicheren Seite sind.
Quelle: Vereinswelt
Haupt- oder Nebenberuf: Diese Unterscheidung ist wichtig
Für einen Übungsleiter bzw. Betreuer, der ausschließlich im Rahmen des Freibetrages von 1.8.48 Euro tätig wird, treffen Ihren Verein keine Arbeitgeberpflichten. Es ist also keine Anmeldung bei der Krankenkasse erforderlich und auch das Führen eines Lohnkontos entfällt. Das gilt so lange, wie der Übungsleiter bei Ihnen nicht hauptberuflich tätig ist.
Die Unterscheidung "Nebenberuflich/Hauptberuflich" richtet sich ausschließlich nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit. Nebenberuflich heißt: Die Tätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen. Konkret: Ist Ihr Übungsleiter (z. B. Tennislehrer) auch im Hauptberuf Tennislehrer mit 39 Std./Woche, darf die Tätigkeit in Ihrem Verein nicht mehr als 13 Stunden/ Woche ausmachen.
Ist Ihr Übungsleiter dagegen im Hauptberuf kaufmännischer Angestellter, spielt diese Grenze zunächst keine Rolle. Das heißt: Er darf in diesem Fall theoretisch unbegrenzte Stunden als Übungsleiter arbeiten.
Die 1.848 Euro sind ein JAHRES-Freibetrag
Da die 1.848 Euro einen Jahres-Freibetrag darstellen, können Sie diese Summe selbst dann zahlen, wenn der Übungsleiter nicht das ganze Jahr, sondern beispielsweise nur während der Ferienmonate für Ihren Verein tätig ist. Voraussetzung ist nur, dass er nicht auch von einem anderen Verein im Rahmen der Übungsleiterpauschale Zahlungen erhält.
Übungsleiterpauschale und Reisekostenzuschuss
In den Betrag von 1.848 Euro müssen Sie alle steuerpflichtigen Zuwendungen und geldwerten Vorteile (z. B. das Erstatten von Bekleidung) die der Verein dem Übungsleiter gewährt, hineinrechnen. Hierzu gehören auch von Ihnen gewährte Fahrtkostenzuschüsse für die Strecke vom Wohnort zur Trainingsstätte. Sie haben allerdings eine Gestaltungsmöglichkeit, die Sie nutzen sollten:
Sie können im Rahmen der steuerlichen Grenzen Ihrem Übungsleiter zusätzlich zur Übungs-leiterpauschale seine Reisekosten ersetzen. 2006 gelten dafür folgende Sätze:
• bei einem Kraftwagen 0,30 Euro je Fahrtkilometer
• bei einem Motorrad oder einem Motorroller 0,13 Euro je Fahrtkilometer
• bei einem Moped oder Mofa 0,08 Euro je Fahrtkilometer
• bei einem Fahrrad 0,05 Euro je Fahrtkilometer
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Verein den entrichteten Fahrpreis einschl. etwaiger Zuschläge erstatten.
Was kostet es, wenn in Ihrem Verein die Musik abgeht?
Im Vereinsheim läuft im Hintergrund Musik. Bei Turnieren und sonstigen Wettkämpfen wird in den Pausen Musik eingespielt. Werden dafür GEMA-Gebühren fällig? Viele Vereinsvorstände haben in dieser Frage "null Ahnung". Die GEMA weiß aber genau, was ihr zusteht. Und sie setzt alles daran, um an ihre Gebühren zu kommen. Wie? Sie werden staunen. Kontrolleure der GEMA werten sogar Berichte in Lokalzeitungen und die Homepage von Vereinen Internet aus, um herauszufinden, wo - möglicherweise illegal - mit Musik öffentliche Veranstaltungen gelaufen sind. Dann wird die doppelte Gebühr fällig.
Die GEMA ist ein Zusammenschluss von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, ständig zu prüfen, ob urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt, gesendet, vervielfältig oder verbreitet wird - und ob damit Vergütungsansprüche fällig werden. Das deutsche Urhebergesetz, das die Schöpfer eines geistigen Werks schützt, bietet dazu den rechtlichen Hintergrund.
Was bedeutet das für Vereine? Viel. Jede Veranstaltung mit Musik - ob mit Live-Band, von der CD oder vom Laptop - muss vorher bei der GEMA angemeldet werden. Dazu ist auf einem speziellen Formular sogar die Programmfolge einzureichen. Das heißt: Alle Musikstücke, die während einer Vereinsveranstaltung gespielt wurden, müssen in Reihenfolge benannt werden.
Die Frage aller Fragen, ob bei Vereinsveranstaltungen Gebühren tatsächlich fällig werden, ist nun: Ist die Veranstaltung "öffentlich" oder nicht?
Feiert beispielsweise Ihre erste Mannschaft nach gewonnenem Spiel in der Kabine mit Musik den Sieg, ist es nicht öffentlich; es fallen mithin keine GEMA-Gebühren an. Das gilt auch, wenn beispielsweise der Vereinsvorsitzende einige Vereinsmitglieder gemeinsam mit anderen Bekannten zu einem Sommerfest in seinen privaten Garten einlädt.
Bei einer Vereinsfeier geht die GEMA ansonsten in der Regel davon aus, dass diese öffentlich sind. Insbesondere wenn Eintritt erhoben wird, unterstellt sie gewöhnlich einen öffentlichen Hintergrund. Ausnahmen könnten dann vorliegen, wenn die eingeladenen Personen gegenseitige Beziehungen oder Beziehungen zum Veranstalter persönlich miteinander verbinden (Beispiel: Verwandtschaft, Freundschaft usw.).
Nun sind einige ganz clevere Vereinsvorstände auf die Idee gekommen, die GEMA-Gebührenpflicht dadurch zu umgehen, dass sie bei öffentlichen Veranstaltungen statt Eintrittgelder eine "Spende" verlangen. Das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" warnt indessen nachdrücklich vor solchen "Tarnveranstaltungen". Die GEMA kontrolliere mittlerweile recht intensiv selbst die jeweiligen "Vereins-Homepage" im Internet auf etwaige Berichte über Vereinsveranstaltungen. Wenn sich später auf Grund solcher Berichte herausstellen sollte, die Veranstaltung war öffentlich gewesen, liegt die Beweislast über eine gegenteilige Behauptung des Vereins beim Vorstand.
Quelle: vnr täglich
Trainersymposium für Trainer aller Lizenzstufen
Zum 10. Mal findet am 10. und 11.11.2006 das Symposium für Trainer aller Lizenzstufen im LLZ Köln statt. Als Referenten werden, wie in jedem Jahr unsere Bundestrainer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden wir sowohl in Theorie, als auch in der Praxis weitere interessante Themen mit hochkarätigen Referenten in das diesjährige Programm einbauen. Informative Diskussionen und reger Austausch rund um die vorgestellten Themen inklusive!
Ab sofort könnt Ihr Euch formlos unter boye@deutscher-hockey-bund.de anmelden.
Eure Anmeldung ist allerdings erst dann gültig, wenn die Teilnahmegebühr von 90 € (sie beinhaltet Unterkunft, Vollverpflegung und Seminarkosten), Heimschläfer zahlen 70.- € auf unser Konto eingegangen sind:
Deutscher Hockey - Bund
BLZ 670 800 50
Ko.-Nr.: 52 11 7 00 00
Unter Verwendungszweck gebt Ihr bitte Euren vollständigen Namen und als Stichwort Symposium 2006 an.
Der besondere Tip: Beugen Sie unnötigen Kosten durch Handyverlust vor
Wer kommt heute schon ohne Mobiltelefon aus? Wie wichtig es auch für die Arbeit geworden ist, wird oft erst klar, wenn es nicht mehr da ist. Beugen Sie Ärger und Kosten beim Verlust oder Diebstahl Ihres Handys vor.
1. Telefonnummern archivieren
Speichern Sie Ihre wichtigen Kontaktdaten nicht nur im Handy. Zu den meisten Handys bekommen Sie eine Software, mit der Sie die Daten auf Ihren PC überspielen und z.B. in Outlook speichern können.
2. IMEI-Nummer notieren
Mit der 15-stelligen IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identifier) kann Ihr Handy gefunden und eindeutig identifiziert werden. Außerdem kann es damit notfalls vollständig gesperrt werden. Die IMEI-Nummer lässt sich mit der Tastenkombination *#06# von Ihrem Handy anzeigen. Notieren Sie sich diese Nummer.
3. Telefonnummer für Kartensperrung notieren
Bei Ihrem Mobilfunk-Anbieter können Sie Ihre SIM-Karte sperren lassen. Rufen Sie dazu die Service-Nummer Ihres Anbieters an. Die Telefonnummern der großen Anbieter:
T-Mobile: 0180/3302202
Vodafone: 0800/1721212
O2 : 0179/55222
E-Plus : 0177/1000
Rufen Sie bei Ihrem Anbieter an, müssen Sie folgende Daten parat haben:
Ihre eigene Handy-Rufnummer,
die PUK-Nummer (Personal Unblocking Key) oder Ihr Kennwort, das Sie beim Vertragsabschluss erhalten haben,
die Kartennummer.
Ist die Karte gesperrt, kann niemand mehr auf Ihre Kosten telefonieren.
Quelle: vnr täglich
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