Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 172 - 15. Dezember 2006

Amtliche Mitteilung ZuschauerInnen in Straßenschuhen gefährden Hallenvergabe

Liebe Sportfreunde, uns erreichen massive Beschwerden des Schul- und Sportamts über Verstöße gegen die Hausordnung, insbesondere durch das Tragen von Straßenschuhen auf den Sportflächen der Münchner Schul- und Sporthallen. Bei Willi Tremmel treffen montags fast regelmäßig Beschwerden von Schulleitern und Hallenwarten über Verschmutzungen und Verstöße ein.
In der Ausschreibung (Terminheft) und in den Amtlichen Mitteilungen zur Hallensaison wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hallen nur mit Sportschuhen mit heller Sohle betreten werden dürfen. Das dürfen dann logischerweise auch nicht die Schuhe sein, mit denen die Personen in der Halle angekommen sind.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben haben die eingeteilten aufsichtführenden Vereine.
Obwohl in den meisten Hallen für Zuschauer ausgewiesene Flächen vorhanden sind, werden die Sportflächen ständig mit Straßenschuhen verschmutzt und beschädigt.
Möglicherweise sind Sie sich nicht darüber im Klaren, dass wenn diese gravierenden Dauermissstände nicht abgesellt werden, die Hallenzuweisungen durch die Stadt München künftig insgesamt gefährdet sind.
Ich möchte Sie nochmals dringend bitten, auf die Einhaltung der Hausordnungen in den Hallen (siehe Terminheft) zu achten.
Verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung sind die aufsichtführenden Vereine.
Sollten sich Personen mit Straßenschuhen weigern, den Sportbereich der Halle zu verlassen, soll das im Spielbogen vermerkt werden. In der Regel lassen sich diese Personen leicht einem Verein zuordnen.
Im Fall der Nichtbeachtung der Anordnungen kann ein Spieltag durch die Aufsicht auch abgebrochen werden. Das ist immer noch besser als wenn uns künftig gar keine Hallen mehr zur Verfügung stehen.
Ich bitte dringend, alle aufsichtführenden Personen, Trainer und Betreuer entsprechend anzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Baumgartner

Anmerkung: Dies gilt nicht nur für die Münchner Hallen, sondern generell für alle Sporthallen.

Stichtag 31. 12: Warum Sie nicht verwendete Gelder nicht auf dem Konto liegen lassen dürfen

Ein gemeinnütziger Verein ist dazu verpflichtet, seine Mittel "zeitnah" zu verwenden. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Tun Sie das nicht, gefährden Sie die Gemeinnützigkeit. Aus diesem Grund müssen Sie auch in diesem Jahr wieder Kassensturz machen und die nicht verwendeten Gelder in Rücklagen "verwandeln". Wie das geht, worauf Sie achten müssen - und welche Variante die für Ihren Verein sinnvollste ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Zunächst müssen Sie Kassensturz machen. Sind alle Einnahmen und Ausgaben verbucht worden. Was bleibt zum Jahresende auf dem Vereinskonto / den Vereinskonten übrig - und woher stammen diese Mittel (z.B. Mitgliedsbeiträge, höhere Erlöse aus Vereinsveranstaltungen, zusätzliche Spendeneinnahmen, kostenpflichtige Angebote für Nichtmitglieder usw.).

Zusatzeinnahmen werden erst mal zurück gelegt

Wie hoch die (Zusatz-)einnahmen auch immer ausfallen, vermutlich möchten Sie diese Gelder „auf die hohe Kante“ legen. Schließlich sind Sie als Vereinsvorstand Ihren Mitgliedern gegenüber verantwortlich dafür, dass Ihr Verein in eine finanziell gesicherter Zukunft geht. Und was gibt es besseres als ein beruhigendes finanzielles Polster?!
Allerdings sind Sie in der Verwendung der Geldmittel nicht völlig frei. Denn wie eingangs bereits angedeutet: Ausgerechnet das Finanzamt kann Ihnen Ärger und Schwierigkeiten bereiten und letztlich sogar die Anerkennung als gemeinnützigen Verein entziehen, wenn Sie Geld "horten" uns nicht zeitnah für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke verwenden.

Schwieriger Spagat für Sie als Vereinsvorstand

Das bedeutet für Sie als Vereinsvorstand ganz konkret: Sie müssen einen schwierigen Spagat schaffen. Einerseits kommt es für Sie darauf an, für Ihren Verein möglichst hohe Zusatzeinnahmen zu erzielen. Gleichzeitig müssen Sie sicherstellen, dass genau diese Zusatzeinnahmen steuerlich einwandfrei verwendet werden.
Stellt das Finanzamt fest, dass ein Verein gegen die Grundsätze zeitnaher Mittelverwendung verstoßen hat, kann es dem Verein eine Frist zur Verwendung der unzulässig angesammelten Vermögenswerte setzen. Die tatsächliche Geschäftsführung gilt als ordnungsgemäß, wenn der Verein die Mittel innerhalb der Frist für steuerbegünstigte Zwecke verwendet. Das bedeutet: Die Anerkennung als gemeinnützig kann Ihr Verein nur dann verlieren, wenn Sie die unzulässigen Rücklagen innerhalb der gesetzten Frist nicht auflösen. Oder anders herum: Kommen Sie der Aufforderung des Finanzamts fristgerecht nach, bleibt Ihrem Verein die Gemeinnützigkeit erhalten.

Einnahmen, die zeitnah verwendet werden müssen

Zu den Einnahmen, die zeitnah verwendet werden müssen, gehören insbesondere
1. Einnahmen aus Sponsoring,
2. Erträge aus Vermögensverwaltung,
3. Gewinne aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb,
4. Gewinne aus Zweckbetrieb,
5. Mitgliedsbeiträge und
6. Spenden.

Achtung:
Um eine zeitnahe Verwendung handelt es sich noch, wenn die vereinnahmten Mittel erst in dem Geschäftsjahr ausgegeben werden, das dem Jahr des Zuflusses folgt.
Beispiel:
Die Gemeinnützigkeit ist nicht in Gefahr, wenn Sie die Einnahmen Ihres Vereins aus diesem Jahr erst in 2006 ausgeben. Hauptsache, Sie verwenden die Mittel für satzungsgemäße Zwecke.
Wichtig:
Die zeitnahe Mittelverwendung gilt grundsätzlich auch für Ihre Einnahmen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das bedeutet konkret: Nach Zahlung der Steuern und Abgaben müssen Sie den Überschuss für Ihre gemeinnützigen Zwecke einsetzen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Rücklagen.

Wann Sie von wichtigen Ausnahmen profitieren

Die Verpflichtung, Vereinsmittel sofort einzusetzen, gilt beispielsweise nicht für folgende Fälle:
• Zuwendungen nach einer Erbschaft, wenn der Erblasser keine Angaben über deren Verwendung gemacht hat
• Zuwendungen aufgrund eines Spendenaufrufs des Vereins, wenn daraus ersichtlich ist, dass Beträge zur Aufstockung des Vermögens erbeten werden
• Zuwendungen eines Spenders, wenn dieser ausdrücklich erklärt, dass sie zur Erhöhung des Vereinsvermögens bestimmt sind
• Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vereinsvermögen gehören (Übertragung von Wertpapieren oder Immobilienbesitz).
Praxis-Tipp:
Eine wichtige Ausnahme vom Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung bilden auch Rücklagen. Schließlich kann keinem Verein zugemutet werden, sein finanzielles Polster ohne Not aufzugeben. Deshalb lassen Ihnen die steuerlichen Vorschriften eine Hintertür offen. Halten Sie die "Spielregeln" für die Bildung von Rücklagen ein, können Sie Ihr finanzielles Polster gezielt weiter ausbauen.

Wichtiger Termin für alle Vereine mit FSJlern

Einladung zum FSJ Anleitertreffen 2006/2007

Die Bayerische Sportjugend informiert an diesem Tag alle interessierten Vereine über die erforderlichen Qualitätsstandards und alle weiteren auftretenden Fragen zur FSJ-Stelle.
Die Teilnahme des Anleiters bzw. eines für das FSJ Vereinsverantwortlichen an einem der Anleitertagen ist eines von mehreren Qualitätskriterien für die Vergabe der Stellen in 2007/2008. Weitere Infos dazu können Sie bei der BSJ, Stephan Giglberger, Telefon: +49 (0)89 / 15702 - 437, stephan.giglberger@blsv.de, oder bei mir erhalten.

Fahrtkostenerstattung: Diese Sätze gelten 2007

Unternehmen Personen für den Verein vom Verein veranlasste Fahrten, können Sie die daraus entstehenden Kosten erstatten. Am einfachsten ist es, wenn sie de steuerfreien Pauschalen nutzen. Diese betragen 2007
bei einem Kraftwagen 0,30 Euro je Fahrtkilometer,
bei einem Motorrad oder einem Motorroller 0,13 Euro je Fahrtkilometer,
bei einem Moped oder Mofa 0,08 Euro je Fahrtkilometer,
bei einem Fahrrad 0,05 Euroje Fahrtkilometer.
Wichtig:
Der Fahrer muss eine Aufstellung der Fahrten für den Verein machen: Datum, gefahrene Kilometer, Grund der Fahrt.
Wichtig dabei ist natürlich, dass die Fahrten tatsächlich im Auftrag des Vereins durchgeführt worden sind.
Tipp:
Auch ein höherer Erstattungsbetrag ist möglich. dies aber nur gegen Nachweis, dass die tatsächlichen Aufwendungen auch tatsächlich über diesen Sätzen (OFD München, Urteil vom 08.04.1999, S 2223 - 127 St 413 und OFD Frankfurt, Verfügung vom 21.2.2002, S 2223 A-22-St II 25)

Ihre Pressemitteilungen werden mit diesen Tipps erfolgreicher

• Formulieren Sie so knapp wie möglich und beantworten Sie dabei die 6 Ws: Wer? Was? Wann? Wo? Warum? Welche Konsequenzen?
• Verwenden Sie Konjunktive und Zitate. Nennen Sie Beispiele, wenn Sie Äußerungen von Personen wiedergeben möchten. Damit bringen Sie Abwechslung in einen Text.
• Formulieren Sie die Überschrift so, dass sie das Interesse des zuständigen Redakteurs findet, denn der entscheidet über Druck oder Nichtdruck.
• Ihre Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen, also nachprüfbar sein.
• Wählen Sie einen 1,5fachen Zeilenabstand und eine Schrift in 14 Punkt und lassen Sie einen breiten Rand.
• Verwechseln Sie eine Pressenotiz nicht mit Werbung! Weisen Sie also nicht auf Ihre Anmeldetermine oder Dienstleistungen des Vereins hin, wenn der Inhalt Ihrer Mitteilung vom Gewinn des 1. Preises bei einem Wettbewerb handelt.
• Liefern Sie Fotos mit. Klären Sie vor dem Versand der Nachricht, in welcher Form der jeweiligen Redaktion das Bild am liebsten ist. Das kann ein digitales Foto sein (fragen Sie nach der nötigen Größe), das in der Redaktion einfach nachbearbeitet werden kann, oder manchmal ein normales Foto.
• Schlechte Fotos sollten Sie auf keinen Fall mitliefern.
• Beschreiben Sie Fotos auf der Rückseite nicht, das verschlechtert die Qualität beim Abdruck.
• Kleben Sie einfach ein "post-it" mit allen Daten drauf.
• Bei Fotos von Personen sind das der vollständige Name, Position im Verein, Erreichbarkeit und bester Zeitpunkt der Erreichbarkeit.
• Verfassen Sie Pressemitteilungen immer mit dem gleichen Layout, das erhöht den Wiedererkennungswert beim Redakteur und macht einen professionellen Eindruck.
• Kündigen Sie Ihre Pressemitteilung in den Redaktionen 3 bis 4 Tage vorher an, damit Ihr Abdruck eingeplant werden kann.
• Nennen Sie Namen, Telefonnummer und Anschrift des Ansprechpartners im Verein, falls es Fragen geben sollte. Diese Angaben setzen Sie immer an die gleiche Stelle, damit der zuständige Redakteur sich gleich zurechtfindet.
• Adressieren Sie Ihre Pressenotiz an den zuständigen Redakteur der Zeitung oder des Fachmagazins, damit sie gleich in die richtigen Hände gelangt. Erkundigen Sie sich zuvor telefonisch, welche Person zuständig ist und notieren Sie sich deren Namen.
• Achten Sie auf die richtige Schreibweise, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
• Richten Sie sich einen Presseverteiler im Vereins-PC ein. Das erleichtert den Versand Ihrer Mitteilungen. Denken Sie dran den Verteiler regelmäßig zu aktualisieren.
• Denken Sie daran, auch die Vertreter der Presse einzuladen, wenn der Anlass Ihrer Pressemitteilung zum Beispiel ein Tag der offenen Tür oder ein Jubiläum ist. So schaffen Sie Verbindung zur Presse!

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 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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