Nr. 173 - 21. Dezember 2006
Der Vorstand des Bayerischen Hockeyverbandes wünscht allen MitgliederInnen erholsame Feiertage und ein gesundes, erfolgreiches Neues Jahr.
Jahresrückblick 2006 des Präsidenten
Liebe Hockeyfreunde,
das Jahr 2006 war selbstverständlich geprägt von der WM Herren 2006 in Mönchengladbach. Es war eine "Super Veranstaltung" mit einer Zuschauer-Resonanz die nicht besser sein konnte.
Der WM-Titel hat endlich auch den Medien die Tür zum Hockeysport geöffnet. Das zeigt auch die Sportler-/Mannschaftswahl in Baden-Baden mit Platz 2 hinter "König Fußball"!!! Die bayerische Beteiligung (4 Spieler) hat wesentlich zum Titel beigetragen.
Ansonsten möchte ich den DM-Titel der MSC-Herren in der Halle 2006 erwähnen. Es ist ein schöner Erfolg für die bayerische Hockeylandschaft.
Die Resonanz - nach der WM 2006 (auch nach Athen) - in den Vereinen (Basis) ist positiv! Wir sind in Starnberg und Weilheim aktiv um neue Hockeyabteilungen ins Leben zu rufen.
Die Umstellung des amtlichen Organs des DHB - DHZ / Hockeyzeit hat an der Basis und bei den Abonnenten viel Ärger und Irritationen (Pflichtabo usw.) hinterlassen. Der DHB-Bundestag 2007 (Monat Mai) wird diese Thematik intensiv behandeln.
In Sachen Kunstrasen Oberhaching finden laufend Gespräche zwischen BLSV, BHV und BFV statt. Im Frühjahr (April) wird im Sportausschuss des BLSV über diese Investition (Haushalt) abgestimmt.
Die staatlichen Zuschüsse des KUMI lassen weiterhin (Großgeräte) auf sich warten. Bei der Übungsleiter-Pauschale wird es eine positive Änderung geben.
Ich darf mich bei allen Vereinen, der Geschäftsstelle (Christa Slaby) für die freundliche Mitarbeit sehr herzlich bedanken. Ebenso bei allen Eltern, Betreuern und Trainers an der Basis für die erhebliche ehrenamtliche Unterstützung. Diese Arbeit ist für den Nachwuchsbereich von immenser Bedeutung.
Zum Schluss meiner Ausführungen darf ich Sie sehr herzlich einladen zum Verbandstag 2007 (10/11. 03. 2007) bei der HGN in Nürnberg.
(Einladung folgt)
Eine persönliche Anmerkung:
Unter der gegenwärtigen personellen Konstellation der Verbandsleitung werde ich nicht für das Amt des Präsidenten zur Verfügung stehen.
Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, Gesundheit sowie sportliche und persönliche Erfolge im Neuen Jahr.
Franz-Josef Nubbemeier
Präsident des BHV
Personalie:
Jochen Heimpel, langjähriger Trainer und Co-Trainer von BHV-Auswahlmannschaften ist vom DHB zum neuen Teammanager der Herren-Nationalmannschaft berufen worden. Da diese Aufgabe sehr zeitaufwendig ist, kann Jochen Heimpel leider seine BHV-Trainerarbeit nicht vorsetzen. Der Vorstand des Bayerischen Hockey-Verbandes wünscht ihm viel Erfolg in seinem sicher nicht leichten Amt und bedankt sich bei ihm für seine hervorragende Arbeit für den BHV.
Hilfen für Helfer: Nun wird es konkret für das Ehrenamt!
Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor
Schneller als erwartet konkretisiert das Bundesfinanzministerium nun sein Gesetzgebungsvorhaben zum "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements". Wir hatten bereits am 14.12.2006 über die zehn Eckpunkte berichtet, die nun in diesen Referentenentwurf eingeflossen sind.
Geplant ist eine zügige Umsetzung, es folgt nun die Anhörung der Verbände, am 14. 2. 2007 wird dann bereits der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung erwartet. Die damit angestrebten Erleichterungen für viele gemeinnützige Vereine, Verbände und Körperschaften sollen bereits zum 1. 1. 2007 (also rückwirkend) in Kraft treten.
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
• Eine deutliche Verbesserung des Spendenrechts: Bisher konnten 5 Prozent bzw. 10 Prozent für Spendenbeträge bei besonders förderungswürdigen gemeinnützigen Körperschaften vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Diese Grenze wurde nun einheitlich auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben. Und damit erstmals völlig unabhängig davon, welcher Verein, welche Organisation die Sach- oder Geldzuwendungen erhält. Die Alternativgrenze von 2 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter bleibt zusätzlich erhalten, damit Unternehmen auch in wirtschaftlich schlechteren Jahren ein gleichmäßiges Zuwendungsaufkommen leisten können.
• Zum Jahresanfang 2007 entfällt auch die Beschränkung bei sog. Großspenden. Wenn sich Spenden in einem Veranlagungszeitraum dann nicht mehr auswirken, können sie künftig ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
• Soweit Spenden für die Gründung einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder für eine gemeinnützige Stiftung geleistet werden, hat man durch eine Anhebung des Höchstbetrags von bisher 307.000 Euro auf 750.000 Euro zur Förderung des Stiftungsrechts reagiert.
• Deutlich entschärft wird zudem die Spendenhaftung, die auf jeden Verein zukommen kann, wenn unrichtige Zuwendungsbestätigungen ausgestellt oder Spendenmittel nicht für gemeinnützige Zwecke verwendet werden: Tritt ein Spendenfall gegenüber dem Verein ein, so beschränkt sich nun künftig der Haftungssatz pauschal auf 30 Prozent (bisher: 40 Prozent).
• Für die Anwendung des neuen, recht umfangreichen Spendenrechts gibt es jetzt sogar ein besonderes Wahlrecht: Jeder Spender kann sich dafür entscheiden, ob er noch im Steuerjahr 2007 nach dem alten oder neuen Spendenrecht verfahren will.
• Neuerungen gibt es auch bei der Übungsleiterregelung: Wer nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer, für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen ausführt, kann ab 2007 bis zu 2.100 Euro pro Jahr (bis 2006: 1848 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Monatlich sind dies somit immerhin 175 Euro (bisher: 154 Euro), die netto für diese begünstigten Tätigkeiten ausbezahlt werden können.
• Einer der Kernpunkte der Gemeinnützigkeitsreform ist aber sicherlich die Einführung einer Steuerermäßigung für unentgeltliche, ehrenamtliche Betreuung. Erstmals gibt es über einen neuen § 34h EStG dann die Möglichkeit, dass Bürger, die freiwillig und unentgeltlich im Dienst oder Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, einen echten Steuerabzugsbetrag erhalten. Kann also ab 2007 der Nachweis erbracht werden, dass man im Durchschnitt für das Kalenderjahr mit einem regelmäßigen Zeitaufwand von 20 Stunden monatlich sich im Ehrenamt engagiert, wird über die Einkommensteuererklärung ein Steuerabzugsbetrag von 300 Euro berücksichtigt. Es kommt dabei nicht darauf an, wie viele Personen betreut werden. Anders als etwa die Spenden (dort Abzug als Sonderausgaben) wird das Finanzamt bei entsprechenden Nachweisen die 300 Euro als Tarifermäßigung berücksichtigen, der Betrag wird direkt von der festgestellten Einkommensteuerschuld abgezogen. Eine Einschränkung muss hierbei beachtet werden: Wer gleichzeitig pauschale Aufwandsentschädigungen (über den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG) erhält, kann nicht gleichzeitig diese neue Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Begünstigt sind damit sicherlich unzählige MitbürgerInnen, die eben ohne jegliche Bezahlung sich im Interesse des Gemeinwohls im Betreuungsbereich manchmal tagtäglich engagieren.
• Mit der weiteren Anhebung der Besteuerungsgrenze auf 35.000 Euro pro Jahr (bisher: 30.678 Euro) werden sicherlich zahlreiche Vereine und Verbände bei wirtschaftlichen Betätigungen profitieren können. Nur bei höheren Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, also z. B. Bewirtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, muss der Gewinn dann im Einzelnen ermittelt werden. Von der Anhebung dieser Besteuerungsgrenze profitieren auch die Sportvereine, denn gleichzeitig wurde die sog. Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen ebenfalls auf 35.000 Euro angehoben.
Tipp: Als gemeinnützige Organisation, ob Verein oder Verband, sollte man auch bei der anstehenden Haushaltsplanung für das Vereinsjahr 2007 diese neuen Grundsätze bereits mit berücksichtigen. Denn neben der möglichen finanziellen Entlastung für den Verein ist das auch der richtige Impuls zur Stärkung des Ehrenamts.
Autor: Professor Gerhard Geckle, Freiburg
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