Nr. 183 - 28. März 2007
So werden Vorstände verunsichert
"Schuld" daran ist wohl eine mehrfach verbreitete Pressemitteilung der "Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine", in der darauf hingewiesen wird, dass es für Vereinsvorstände unerlässlich ist, sich (über eine Versicherung) gegen die Haftungsrisiken aus ihrer Tätigkeit als Vereinsvorstand abzusichern. Dazu wird in der Pressemitteilung und in verschiedenen, über Lokalzeitungen und Anzeigenblättern verbreiteten Meldungen berichtet: "Wie ein Unternehmer haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen, wenn die Geschäfte nicht ordnungsgemäß laufen."
Klingt dramatisch - und ist es auch. Aber nur in dem Fall, den die "Arbeitsgemeinschaft" aufgreift: Wenn Sie als Vereinsvorstand wissentlich Steuern unterschlagen, müssen Sie dafür haften. Punkt. Dahinter steckt der Grundsatz: Der Vereinsvorstand haftet immer dann, wenn er Straftaten begeht, wissentlich und vorsätzlich gegen die Interessen des Vereins handelt oder in anderer, grob vorsätzlicher Weise handelt. Zum Beispiel, indem Sie Waren auf die Vereinsrechnung bestellen, die dieser weder gebrauchen noch jemals bezahlen kann. Zum Beispiel ein Fertighaus als privaten Wohnsitz des 1. Vorsitzenden.
Ein solches Tun ist aber durch keine Versicherung der Welt abgedeckt. Wäre ja auch noch schöner. Sie unterschlagen Vereinsgelder - und anschließend zahlt die Versicherung.
Hinter der "Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine" steckt übrigens die Allianz-Versicherung, die über die angegebene Adresse dann auch gleich ein Versicherungspaket verkaufen möchte. Drum:
Es ist absolut richtig, sich abzusichern. Das Versicherungsbüro des Dachverbandes bietet solche Versicherungen in der Regel von sich aus an. Aber holen Sie ruhig mehrere Versicherungsangebote ein - und lassen sie sich vor allem den Spaß am Vorstandsamt nicht verderben. Wenn Sie nicht vorsätzlich handeln, keine Rechnungen (unberechtigt) liegen lassen und die üblichen Sorgfaltspflichten beachten, ist Ihr Haftungsrisiko gar nicht so groß, wie die "Arbeitsgemeinschaft" und andere schreiben. Die folgende Übersicht aus Vereinwelt.de verrät Ihnen mehr!
Wann und wie Sie als Vorstand haften
Jeder eingetragene Verein haftet zunächst für alle Handlungen, die seine Organe begehen. "Organ", dass sind in der Regel die Vorstandsmitglieder.
Ihr Verein haftet jedoch für Ihr Verhalten als Vorsitzender und das der anderen Vorstandsmitglieder (und Organe) nur dann, wenn Sie oder die anderen Organe unmittelbar in Zusammenhang mit der Führung der Vereinsgeschäfte einen Schaden verursacht haben. Ist der Schaden hingegen lediglich bei Gelegenheit des Geschäfts für den Verein eingetreten, haftet der Verein nicht.
Beispiel: Bei Vertragsverhandlungen wird ein Vorstandsmitglied ausfällig und haut dem Verkäufer eins auf die Nase. Hierfür haftet der Verein nicht.
Wichtig ist aber:
Wird Ihr Verein haftbar gemacht, weil - zum Beispiel - Sie als Vorstandsmitglied einen Dritten geschädigt haben, haften auch Sie diesem Dritten gegenüber auf Schadensersatz. Zum Beispiel, wenn Sie für den Verein eine größere Bestellung tätigen, obwohl dies nur mit Unterschrift eines zweiten Vorstandsmitglieds gegangen wäre. Dann kann sich der Verein an Ihnen quasi "schadlos" halten.
Ihre Absicherung:
Sie werfen einen Blick in die Satzung, stellen Ihre Vertretungsrecht fest - und halten dies auch ein!
Haftungsrisiken dem Verein gegenüber bei Fehlern in Ihrer Geschäfts- bzw. Vereinsführung
Wenn Sie Steuern nicht zahlen oder Rechnungen liegen lassen liegt hier ein Fehler in der Geschäfts- bzw. Vereinsführung vor.
Diese Haftung umgehen Sie, wenn Sie folgende Grundregeln beachten:
• Sie tragen dafür Sorge, dass alle Rechtspflichten des Vereins erfüllt werden.
• Entscheidungen im Verein werden nach den Bestimmungen der Satzung und nach geltendem Recht vollzogen.
• Sie überprüfen die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse auf ihre Wirksamkeit hin. Sind einzelne Beschlüsse eindeutig unwirksam, führen Sie diese nicht aus (Beispiel: Die Mitgliederversammlung beschließt, die Hälfte des Vereinsvermögens wird an die Mitglieder zurückgezahlt. Das ist nicht möglich (Zuwendungen an Mitglieder sind nicht erlaubt). Also führen Sie den Beschluss nicht aus.
• Sie achten darauf, dass Ansprüche des Vereins durchgesetzt werden (z.B. Schadensersatzansprüche gegen Dritte).
• Der Vereinszweck wird verwirklicht.
• Sie offenbaren unbefugten Dritten keine Vereinsgeheimnisse.
• Sie informieren die anderen Organmitglieder des Vereins rechtzeitig und umfassend.
• Sie legen in der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.
• Sie tun also genau das, was Sie auch tun würden, wenn der Verein "Ihr" Unternehmen wäre.
Tipp:
Hier können Sie sich aber tatsächlich durch eine Versicherung schützen. Wenn Ihr Verein eine Vermögenshaftpflichtversicherung abschließt, kann Ihnen daraus ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein zustehen, falls doch mal was schief läuft.
Wichtig:
Ein wichtiger Sonderfall ist die Überschuldung und Insolvenz. Nach § 42 Abs. 2 BGB muss der Vorstand im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Vereins die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Ist der Verein gegenüber Gläubigern also nicht mehr zahlungsfähig, müssen Sie den Weg zum Amtsgericht wählen. Und zwar bevor weitere Personen geschädigt werden. Denn bei Insolvenzverschleppung haften tatsächlich Sie. Das gilt übrigens auch beim Thema Steuern.
Leisten Sie sich keine Schnitzer im Umgang mit dem Finanzamt
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AO müssen Sie als Vertreter des Vereins dessen steuerliche Pflichten erfüllen. Halten Sie also Steuern vorsätzlich zurück, haften Sie persönlich. Das gilt auch für die Säumniszuschläge.
Ihre Schutzstrategie: Lassen Sie sich in regelmäßigen Abständen von Ihrem Kassenwart die Bücher offen legen. Überprüfen Sie die Buchungen stichprobenartig. Wenn Zweifel in steuerlichen Angelegenheiten auftauchen, holen Sie sich sicherheitshalber Rat bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt selbst.
So befreien Sie sich aus der Steuerhaftung:
Sie können für den Ernstfall Vorsorge treffen und eine persönliche Haftung für Steuern (auch Lohnsteuer für die Vereinsmitarbeiter) vermeiden: Regeln Sie schriftlich eine exakte Ressortverteilung in der Satzung, der Geschäftsordnung oder der Finanzordnung Ihres Vereins. Voraussetzung für eine Haftungsfreistellung ist, dass
• derjenige, dem die steuerlichen Pflichten übertragen werden, ein zur Außenvertretung des Vereins berechtigtes Vorstandsmitglied ist,
• der übrige Vorstand peinlichst genau die in der Satzung, Geschäfts- oder Finanzordnung vereinbarte Ressortzuständigkeit beachtet,
• derjenige, dem die steuerlichen Pflichten übertragen worden sind, die persönlichen und fachlichen Qualifikationen besitzt, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind,
• Sie sich informieren und dafür sorgen, dass derjenige, dem die steuerlichen Pflichten übertragen worden sind, die erforderliche Qualifikation während des gesamten Amtszeitraums beibehält.
• Das zu seiner und ihrer Sicherheit die gewählten Kassenprüfer regelmäßig mit Stichproben die korrekte Kassenführung bestätigen.
Internet Auftritt: Weniger als drei Millisekunden entscheiden
Kanadische Wissenschaftler haben in Tests herausgefunden, dass sich Surfer gewöhnlich in weniger als drei Millisekunden entscheiden, ob sie eine Website gut oder schlecht finden. Drei Millisekunden, das geht ratzfatz und schon sind Sie mit Ihrer Website "in" oder "out". Deshalb kommt es ganz besonders darauf an, dass der erste Eindruck stimmt. Aber damit nicht genug: Selbst wenn ein Surfer Ihre Site interessant finden sollte, ist er schnell wieder weg, wenn Sie ihn mit dummen handwerklichen Fehlern verprellen.
Werbeprofis haben aus solchen Fehlern gelernt, die häufig versteckte "Erfolgskiller" sind, weil sie einen ansonsten guten Auftritt unnötig belasten. Nicht alles, was auf einer Website machbar ist, muss auch gemacht werden.
Diese acht schlimmsten Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden:
• Keine Plugins: Das heißt: keine Zusatzsoftware, die man herunterladen muss, wie z.B. den Flashplayer, Shockwave oder Acrobat Reader. Das nervt die meisten Besucher.
• Keine Intros: Lustige oder weniger lustige Filmchen finden zwar gerade Werbeagenturen besonders attraktiv, doch was ist der Nutzwert dabei? Frage: Was ist, wenn Sie einen Laden betreten - wollen sie dann gezwungen werden, zunächst ein Werbevideo anzusehen, bevor Sie hereinkommen dürfen?
• Keine Zählwerke: Sehen Sie die beliebten Besucherwählwerke (Counter) einmal so: "Die einzigen, die sich für Ihren Counter interessieren, sind die Kollegen von anderen Vereinen. Wollen Sie die wirklich informieren?"
• Kein Java oder Flash: Viele Webseiten, die auf Java oder Flash setzen, sind für die Suchmaschinen völlig unsichtbar. Der Surfer findet sie so nicht.
• Keine Newsticker: Bewegte Elemente in einer statischen Umgebung ziehen erfahrungsgemäß die Blicke auf sich. Aber: Allerweltsnachrichten, die man dutzendfach im Netz findet, lenken von den wichtigsten Inhalten nur ab und führen zu Enttäuschung beim Betrachter, der im Newsticker etwas ganz besonders erwartet. Und besonders ärgerlich wird es, wenn nach einem Monat immer noch die selben alten News laufen.
• Kein Formulare: Die meisten Menschen stehen mit Formularen ohnedies auf dem Kriegsfuß. Das war bereits so, also der gesamte Schriftverkehr noch aus Papier stattfand. Überreichen Sie z. B. das Aufnahmeformular lieber persönlich und zeigen Sie damit, dass Sie sich für das neue Mitglied interessieren und das es willkommen ist.
• Keine kaputten Links: Was technisch nicht funktioniert, hinterlässt keinen guten Eindruck beim Besucher. Da hilft als Gegenmittel nur eins: testen, testen und wieder testen … Wichtig: Testen Sie mit verschiedenen Browsern und Betriebssystemen bei Bekannten.
• Keine Baustellenschilder: Schilder wie "Under construction" sprechen nach eine deutliche Sprache: "Ich war zu faul, diese Seite fertig zu machen.", "Mir ist das Geld ausgegangen." oder "Es ist mir egal, wie meine Website aussieht." Wollen Sie das wirklich aussagen?
Denken Sie immer daran: Mit Ihrer Website im Internet haben Sie nicht einen Verein irgendwo in einem kleinen Dorf. Man sieht Sie weltweit. Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger (48 Millionen Menschen) gaben bei Befragungen an, das Internet vor einer Entscheidung als Informationsquelle zu nutzen.
Quelle: vnr täglich
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