Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 199 - 10. September 2007

Nach der Spende ist vor der Spende

Sie haben eine Spendenaktion durchgeführt, die sehr erfolgreich war. Doch beim zweiten Versuch, auf die gleiche Art und Weise erfolgreich zu sein, ist das Ergebnis eher mäßig. Nun kommt es zwar häufig vor, dass der zweite Anlauf nicht so positiv verläuft wie der erste. Es kann aber auch ein anderer Grund für den Misserfolg verantwortlich sein: Es fehlte an der Nachbereitung der ersten Spendenaktion.

Freuen allein genügt nicht

Wenn genügend Geld bei einer Spendenaktion eingegangen ist, ist dies ein Grund zur Freude. Aber auch ein Grund, einmal darüber nachzudenken, warum die Aktion so gut geklappt hat. Dazu sollten Sie die nachfolgenden Fragen beantworten:
1. Wodurch hat sich die Aktion von anderen Aktionen des eigenen Vereins oder vergleichbare Vereine unterschieden?
2. Was hat den Spendern den entscheidenden Impuls gegeben und zur Spende animiert?
3. Welche Hilfsmittel (Flyer, Plakate, Flugblätter usw.) haben sich besonders bewährt?
4. Zielte die Aktion auf eine bestimmte Zielgruppe ab, und wenn ja, wodurch wurde diese Gruppe besonders angesprochen?
5. Lässt sich die Aktion wiederholen? Wenn ja, was muss geändert und was kann verbessert werden? Sprechen Sie zur Beantwortung der Fragen auch mit Unbeteiligten. Sie haben den nötigen Abstand um kritisch, aber fair Stellung zu nehmen.

Das haben die Spender verdient

Was in vielen Fällen von den Vereinen sträflich vernachlässigt wird: Der Dank an die Spender. Sicher, die Vereine leisten viel für das Allgemeinwohl und haben die Unterstützung der Bevölkerung verdient. Dennoch ist die Spende keine Selbstverständlichkeit. Sie hat es immer verdient, dass man sich bedankt.
Dabei gilt die Faustregel: Je größer die Spende, umso individueller sollte der Dank sein. Auf folgenden Wegen können Sie sich bedanken.

Kleinspenden, bei denen der einzelne Spender nicht bekannt ist

Verfassen Sie einen Pressebericht, in dem Sie das Ergebnis der Spendenaktion bekanntgeben. Gleichzeitig bedankt sich der Vorstand bei den Spendern.
Tipp: Ein Dank an die Spender sollte auch im Pressebericht persönlich formuliert werden. Schreiben Sie nicht: Der Vorstand des Hockeyvereins bedankt sich bei allen Spendern.
Schreiben Sie besser: Der Vorsitzende Siegfried Hockeylust kann es gar nicht glauben. "Mit einem solchen Ergebnis haben wir in unseren kühnsten Träumen nicht gerechnet" sagt er und freut sich schon auf die Anschaffung der neuen Trikots, die jetzt endlich möglich wird. "All denen, die uns mit ihrer Spende unterstützt haben, möchte ich im Namen aller Hockeymitglieder ganz herzlich danken."
Haben Sie für Ihre Aktion Plakate verwendet, sollten diese nach Abschluss noch einige Zeit hängen bleiben und einen Aufkleber erhalten, auf dem sich der Verein bedankt und das Ergebnis bekannt gibt. Also beispielsweise: 2.816,24 Euro - wir bedanken uns bei unseren Spendern - Hockeyverein Krummholz.
Tipp: Weil das "wilde Plakatieren" (ohne Genehmigung der örtlichen Behörden) in den letzten Jahren zugenommen hat, gehen die Kommunalbehörden häufig rigoros gegen Plakateinsatz vor. Holen Sie deshalb vor dem Plakatieren die nötigen Genehmigungen ein und weisen Sie auch auf den verlängerten Aushang hin.

Kleinspenden, bei denen der einzelne Spender bekannt ist.

Hier ist es eine Gratwanderung: Der individuelle Brief ist hier meist zu kostspielig und auch ein Serienbrief wird zu viel vom Spendenkuchen auffressen. Deshalb sollte man in diesem Falle wieder auf den Pressebericht zurückgreifen. In dem Beitrag sollte der Vorstand sein Bedauern darüber ausdrücken, dass man sich nicht bei jedem Spender persönlich bedanken kann.
Allerdings sollte man die Adressen für spätere Aktionen archivieren. Die Spender werden sicher gerne zu Veranstaltungen des Vereins kommen. Dann kann sich das Anschreiben wieder lohnen. Hier ist ein Serienbrief angebracht, in dem darauf hingewiesen wird, dass man den Spender nicht vergessen hat.

Großspenden

Bei Großspenden sollte immer ein individueller Dank des Vorstands erfolgen. Am besten nehmen Sie hierzu telefonischen Kontakt mit dem Spender auf. Dabei können Sie auch weitergehende Aktivitäten besprechen.
Tipp: Der Brief als Dank ist Pflicht - weitergehende Aktivitäten sollten aber immer mit dem Spender abgesprochen werden. Der Pressebericht über die Spender ist vom Geber nicht immer erwünscht!

Zeit ist Geld

Wichtig ist, dass Sie möglichst rasch nach einer Aktion oder nach dem Eingang einer Großspende handeln. Möglichst eine Woche nach Aktion oder Spendeneingang sollte der Dank die Spender erreicht haben.
Quelle: vereins-office.de

Steuerprüfung im Verein: Worauf die Steuerprüfer jetzt besonders achten

Vorweg: Es empfiehlt sich für Ihren Verein heute mehr denn je, auf eine akkurate Vereinsbuchführung zu achten. Denn noch nie waren die Finanzämter so pingelig wie heute. Der Staat braucht Geld, und das Vereinswesen wird als eine bislang nur unzureichend angezapfte Geldquelle gesehen. Das sind die Prüfpunkte der Betriebsprüfer:

Spenden:

Stimmen Spendenbescheinigung und Einnahmebuchung überein? Auch nach dem Wegfall des Durchlauf-Spendeverfahrens prüfen die Beamten kritisch. Denn der Prüfungszeitraum erstreckt sich auf die Jahre, in denen noch die alte Spendenpraxis galt!
400-Euro-Kräfte: Alles o.k.? Verträge in Ordnung? Meldung richtig? Unbedingt von Ihnen zu prüfen. Sonst rutschen Sie in die Sozialversicherungs- und in die Steuerfalle.

Vereinsfeste:

Der Betriebsprüfer giert danach, Ihnen nachzuweisen,dass Sie über die 30.678 Euro-Freigrenze gekommen sind. Er will die Körperschaftsteuer von Ihrem Verein kassieren. Die 30.678 Euro-Grenze gilt immer inklusive Umsatzsteuer!

Gemeinnützigkeit:

Bei "gestandenen" Vereinen darf der Körperschaftsteuer-Bescheid nicht älter als 3 Jahre sein. Genau in diese Falle sind im vergangenen Jahr viele Vereine gestolpert. Prüfen Sie am besten gleich nach!

Satzung:

Das ist eine neue Methode, mit denen Betriebsprüfer Ihnen das Leben schwer machen möchten. Sie überprüfen, ob Ihr Verein tatsächlich nur den in der Satzung genannten Zielen nachgeht. Denn sie wissen: Viele Satzungen sind veraltet. Kommt es hier aber zu Differenzen, können sie Ihnen die Gemeinnützigkeit für drei Jahre rückwirkend aberkennen - und entsprechend für drei Jahre Steuern nachfordern! Machen Sie jetzt unbedingt den Satzungscheck!
Quelle: komma-net.de

Acht Führungsfehler als Vereinsvorsitzender und ihre Konsequenzen

Ihre Vorstands- und Vereinsmitglieder haben kein Vertrauen mehr in Sie? Sie haben sogar den Respekt in Ihre Führungsqualitäten verloren? Dann ist es für Sie allerhöchste Zeit zu prüfen, ob Sie nicht den einen der folgenden acht Führungsfehler begangen haben.
1. Bevormundung ist das Gegenteil von Freiheit und Kreativität. Konsequenz: Die Vorstandsmitglieder machen Dienst nach Vorschrift.
2. Heimlichtuerei ist das Gegenteil von Wahrhaftigkeit. Konsequenz: Ihre Vorstandsmitglieder fühlen sich nicht informiert verlieren das Vertrauen in Sie.
3. Entscheidungsschwäche ist das Schlimmste, was eine Führungskraft an den Tag legen kann. Konsequenz: Ihre Vorstandsmitglieder verlieren den Respekt vor Ihnen als Führungspersönlichkeit.
4. Unberechenbarkeit ist das Gegenteil von verbindlicher Führung. Konsequenz: Auch dadurch verlieren sie Vertrauen.
5. Desinteresse an der Arbeit der anderen ist das Gegenteil von Motivation. Konsequenz: Die Mitarbeiter sind demotiviert.
6. Konfliktscheu ist das Gegenteil von offener, konstruktiver Auseinandersetzung. Konsequenz: Das führt zu enormen Reibungsverlusten im Team.
7. Misstrauen ist das Gegenteil von Vertrauen. Konsequenz: Es entsteht eine Kultur des Misstrauens im Team.
8. Selbstherrlichkeit entfernt eine Führungskraft von den anderen Mitgliedern im Team. Konsequenz: Das erschwert die Führung enorm.
Quelle: nach vnr täglich

Und das ändert sich alles!

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für den Verein

Voraussichtlich am 23.09 ist es soweit. Dann wird der Bundesrat über das neue Gesetz zur Stärkung des Bürgerlichen Engagements entscheiden. Und das hat viel Positives. Das hat auch die Mini-Job-Zentrale erkannt (die über die korrekte Abrechung der 400-Euro-Jobber in Deutschland wacht). Und hat in ihrem Newsletter nun ein schönes Beispiel vorgestellt, wie ein 400-Euro-Jobber- nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist - plötzlich sogar 575 Euro im Monat steuer- und abgabenfrei verdienen kann. So geht es:
Der 400-Euro-Jobber (der ja auch in Ihrem Verein tätig sein kann), geht nebenher einer Übungsleitertätigkeit nach. Hierfür erhält er vom Verein die Übungsleiterpauschale. Diese wird mit dem Gesetz rückwirkend auf 2.100 Euro anhoben. 2.100 Euro geteilt durch 12 Monate ergibt 175 Euro im Monat, die dann steuerfrei für den Übungsleiter monatlich gezahlt werden können. Also 575 Euro im Monat. Das ist doch was.

Das ändert sich bei Ihren Übungsleitern

Wer als Trainer mit Übungsleiterschein oder als Betreuer, Dozent, Ausbilder, Künstler oder Pfleger tätig ist, profitiert rückwirkend ab 01.01.2007 von einer höheren steuerfreien Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro/Jahr (175 Euro/Monat). Denn bislang lag die Grenze bei 1.848 Euro (154 Euro/Monat) im Jahr.

Das ändert sich bei den Mitgliedsbeiträgen

Beiträge für Vereine zur Förderung der Kultur können jetzt ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Bisher war das nicht möglich. Denn das Finanzamt hat immer unterstellt, dass Mitglieder eine Gegenleistung in Form von freiem oder verbilligtem Eintritt erhalten. Die Beiträge für Kulturfördervereine (organisieren Lesungen, Konzerte, Wanderungen, etc.) liegen zwischen 60 und 100 Euro im Jahr.

Das ändert sich bei den Spenden

Das Spenden wird vereinfacht: Bei einer Spende bis zu 200 Euro gilt der einfache Überweisungsträger als Beleg (Achtung: nicht der Kontoauszug). Bisher war das nur für eine Spende bis 100 Euro möglich.

Das ändert sich bei der steuerlich zu berücksichtigenden Spendenhöhe

Damit ein Großspender seine Spenden als Sonderausgaben geltend machen kann, dürfen alle Spenden zusammen zukünftig 20 Prozent der Jahreseinkünfte ausmachen. Bisher lag die Höchstgrenze bei 10 Prozent.

Das ist neu bei der Aufwandsentschädigung

Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Platzwart oder sonstiger Vereinshelfer im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro im Jahr sind steuerfrei.
Fazit: Das Gesetz fördert nicht nur das bürgerliche Engagement. Es fördert auch die Vereine. Und das ist gut so!
Quelle: Vereinswelt

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