Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 20 - 26. November 2003

Regenschaden: Nicht alles Gute kommt von oben

Wie an jedem Dienstag hatte die Mannschaft des HC 09 in der örtlichen Gemeindehalle Training. Da die Luft in der Sporthalle ziemlich stickig war, öffnete der Trainer der Mannschaft eine halbe Stunde vorher alle Deckenfenster, um frische Luft hinein zu lassen. Die Übungsstunde konnte so in sportgerechter Atmosphäre absolviert werden. Nach dem Training verließen die Mannschaft und der Trainer die Sporthalle zügig und machten sich gemeinsam zur Stammkneipe auf. Keiner dachte mehr an die noch offenen Deckenfenster. Spät am Abend fing es dann an wolkenbruchartig zu regnen. Durch die weit geöffneten Dachfenster konnte das Regenwasser ungehindert in die Halle eindringen, wo der Parkettboden in der Folge so stark beschädigt wurde, dass dieser trockengelegt und ausgetauscht werden musste.

Nach der Feststellung des Schadens erhob die Gemeinde Schadenersatzansprüche gegen den Verein wegen schuldhafter Beschädigung des Hallenbodens. Als Mitglied bei einem LSB bzw. LSV war der Verein über den ARAG-Sportversicherungsvertrag haftpflichtversichert. Der Schaden in Höhe von € 17.000 wurde deshalb nach schneller Prüfung von der ARAG Sportversicherung übernommen. Die Sporthalle konnte so nach fünf Wochen wieder ihre Pforten öffnen. Quelle: aragvid-arag 10/03

Nach dem Griff in die Vereinskasse hilft die Vertrauensschaden-Versicherung

Immer wieder kommt es vor, dass Vertrauenspersonen widerrechtlich Gelder der Vereinskasse entnehmen und für private Zwecke verbrauchen. Oft stecken private finanzielle Probleme dahinter, wie im Fall von Sven D., dem Kassenwart eines Sportvereins. Privat hatte er für seinen Bruder eine Bürgschaft übernommen, für die er plötzlich haften musste. Da er die Bürgschaft nicht tilgen konnte, sah er als letzten Ausweg nur noch den Griff in die Vereinskasse. Eine unvorhersehbare Prüfung brachte dies ans Licht, wonach Sven D. aufgefordert wurde, das Geld umgehend zurück zu zahlen. Dies war ihm jedoch nicht mehr möglich.

Zum Glück bestand für den betroffenen Verein über den LSB bzw. LSV eine Vertrauensschaden-Versicherung bei der ARAG, die für den erheblichen Schaden eintrat und für die veruntreuten € 7.500 aufkam. Die Existenz des Vereins war somit weiter gesichert. Sie sehen also, wie wichtig eine laufende Kontrolle und Absicherung ist. Daneben empfehlen wir Ihnen auch, Bargeldabhebungen so zu regeln, dass diese nur mit einer zweiten Unterschrift getätigt werden können. Quelle: aragvid-arag 10/03

Das Protokoll: Warum man sich die Mühe machen sollte

Bei vielen Vorstandsitzungen wird das Schreiben eines Protokolls immer noch als lästiges Übel angesehen. Dabei liefert ein gut geführtes Protokoll einiges: es hält Beschlüsse fest, es dient als Arbeitsunterlage und Gedächtnisstütze, es informiert die Vorstandsmitglieder, die nicht an der Sitzung teilnehmen konnten und vieles mehr. „ehrenamt-im-sport.de“ hat dazu eine Checkliste entwickelt, die Ihnen das Führen eines Protokolls vereinfacht. Sie können sie hier downloaden.

Vereine: Arbeitssuchende niemals als "kurzfristig Beschäftigte" einsetzen

Im Juni diesen Jahres haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung gemeinsam festgelegt, dass Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld beziehen oder beim Arbeitsamt für eine mehr kurzfristige Beschäftigung als Arbeitssuchende gemeldet sind, nicht mehr als so genannte "kurzfristig Beschäftigte" in diesen abgabenfreien Aushilfsverhältnissen arbeiten können.

DESHALB: Bevor Sie in Ihrem Verein eine kurzfristig beschäftigte Kraft einstellen, lassen Sie sich auf jeden Fall bestätigen, dass sie NICHT als arbeitsuchend gemeldet ist. Durch Datenabgleich bei der Bundesknappschaft oder bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger wird dies sonst bei einer Betriebsprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit "auffliegen". Können Sie nachweisen, dass die Aushilfe gelogen hat, kann sich der Verein dann gegebenenfalls an ihr schadlos halten. An Ihrer Zahlungspflicht ändert das aber nichts. aus "Handbuch für den VereinsVorsitzenden".

Neues sportpsychologisches Info- und Kontaktportal

Ein neues sportpsychologisches Info- und Kontaktportal bietet das Bundesinstitut für Sportwissenschaft unter http://www.bisp-sportpsychologie.de. Hier werden dem Leistungssport und allen Interessierten einerseits umfassende Informationen zu allgemeinen Fragen über Inhalte, Themen und Arbeitsfelder der Sportpsychologie sowie über praxisrelevante aktuelle wissenschaftliche sportpsychologische Literatur, Forschungs- und Erfahrungsberichte aufgezeigt. Andererseits wird erstmalig in Deutschland eine umfassende Expertendatenbank von derzeit 40 erfahrenen in der Sportpraxis tätigen Sportpsychologinnen und Sportpsychologen zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieser Datenbank können Trainer, Sportler und alle anderen Interessierten ohne Umwege und zeitraubende Nachfragen eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme mit Sportpsychologen ihrer Wahl initiieren. Weitere Leistungen des Kontaktportals umfassen Informationen über die gängigen Kosten sowie Tipps über mögliche Finanzierungswege einer psychologischen Beratung/Betreuung und anderer Dienstleistungsangebote der Sportpsychologie. Quelle: aragvid-lsb rlp 10/03

Unterrichtsmaterialien „Aufsichtspflicht“

Eine neue Broschüre der Sportjugend Hessen schließt eine Lücke im Literaturangebot zum Thema Aufsichtspflicht und Haftung in den Alltagssituationen der Jugendarbeit: Sie ist eine Arbeitshilfe für Referent/-innen, die dieses klassische Thema praxisnah in Lehrgängen und Fortbildungen unterrichten wollen. Ein Referententeam hat jahrelange Lehrerfahrung zusammengeführt und daraus diese Broschüre entwickelt. Da die Autoren alle aus der sportlichen Jugendarbeit kommen, orientiert sich vieles am Alltag der Sportvereine, eine Übertragung auf andere Bereiche der Jugendarbeit ist jedoch jederzeit möglich.

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