Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 43 - 20. Mai 2004

Aktion Mensch fördert 5000 Projekte - jetzt anmelden

Eine Gesellschaft trägt für die heranwachsende Generation eine ähnliche Verantwortung wie Eltern gegenüber ihren Kindern.

Aber:

Um Kinder und Jugendliche geht es in unserer Gesellschaft häufig nur noch im Hinblick auf die Sicherung der Renten und die internationale Konkurrenzfähigkeit ihrer Schulleistungen. Sie werden wahrgenommen als Konsumenten, als "Armutsrisiko" oder Karrierebremse.

Deshalb starten wir das Projekt 5000xZukunft:

Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, konkrete Projekte zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Aus diesem Grund fördern wir in Kooperation mit den Jugend- und Wohlfahrtsverbänden 5000 Projekte mit jeweils maximal 5000 Euro.

Solche Projekte werden zum Beispiel gefördert:

• Gruppenangebote, Schulprojekte und AGs
• Soziale und politische Initiativen, Freiwilligenarbeit
• Begegnungen zwischen den Generationen
• Interkulturelle Projekte
• Integrative Projekte für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
• Kunst- und Kulturprojekte
• Aktionen und Kurse zu Themen wie Gesundheit, Sport und Spiel, Ernährung, Sexualität, Sucht, Gewalt.
Alles weitere unter www.5000xzukunft.de oder Tel.: 0228 / 2092 5000.

Förderung des Mädchen- und Frauensports

Platz da - jetzt kommen wir!

Diese Parole scheint überflüssig zu sein. Denn so wie es aussieht, haben sich Mädchen und Frauen längst ihren festen Platz im Sport erobert. Keine Sportart ist mehr alleinige Männerdomäne, sei es Boxen, Rallyefahren, Eishockey, Triathlon oder Stabhochsprung. Und die Titel Hallenhockeyweltmeister und -europameister, Fußballeuropameister und -vizeweltmeister führen derzeit deutsche Damenmannschaften! Das Thema mädchen- und frauenspezifische Sportförderung scheint somit der Vergangenheit angehören zu können.

Doch leider weit gefehlt!

Die Realität sieht anders aus - vor allem jenseits des medienwirksam inszenierten Wettkampfsports. Wissenschaftliche Studien, die Mitgliederstatistiken der Landessportbünde und die täglichen Erfahrungen der Sportlehrkräfte in Schule und Verein belegen eindeutig, dass sich Mädchen mit Beginn der Pubertät zunehmend von sportlichen Aktivitäten zurückziehen.
Die nachweislich geringere Beteiligung der Mädchen und jungen Frauen an sportbezogenen Aktivitäten ist natürlich vielschichtig zu interpretieren. Das Hauptproblem scheint aber darin begründet, dass Mädchen ab dem Teenageralter ihre körperlichen Veränderungen wesentlich intensiver erfahren als Jungen, dass ihnen durch ihr Umfeld jetzt oftmals die Grenzen enger gesteckt und größere Umsicht angetragen wird. Häufig erleben sie in dieser Entwicklungsphase auch einen erheblichen Verlust an Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen. Die Werbung, die uns nicht selten eine Welt vorgaukelt, in der jede schlank, schön und sportlich zu sein hat - in der für Fehler und Schwächen kein Platz zu sein scheint - trägt ein Übriges dazu bei, dass Mädchen, die diesem Idealbild nicht entsprechen wollen oder können, Sport als etwas Zwanghaftes und Erfolgsbetontes wahrnehmen, das sie im Kontext der Alltagsbelastungen nicht auch noch zu leisten gewillt sind.
Auch sind Mädchen in öffentlichen Räumen, die in irgendeiner Weise sportlich genutzt werden können (z. B. Bolzplätze, Beach-Volleyballfelder, Inlineskateanlagen), wesentlich seltener anzutreffen als Jungen. Dies hat u.a. zwei Gründe: Einerseits drängt es Mädchen weniger zum Bolzen und zu großräumige Sportaktivitäten. Andererseits konnten sie aber auch häufig nicht lernen, sich gegenüber ihren männlichen Altersgenossen in öffentlichen Sporträumen erfolgreich zu behaupten.
Mit einem Gesamtkonzept zur Förderung des Mädchen- und Frauensports will das Sportamt dem Drop-Out-Phänomen weiblicher Jugendlicher begegnen und über gezielte Maßnahmen die Mädchen sowohl in den "frauentypischen" wie auch "frauenuntypischen" Sportarten fördern. Mädchen und Frauen soll nahe gebracht werden, dass Sport mehr bedeutet als Leistung und Kräftemessen: Sport ist Spaß und Gemeinschaft, Sport gibt Selbstvertrauen und Sicherheit, Sport hilft für die Belastungen des Alltags aufzutanken und ist ganz nebenbei eine der gesündesten Freizeitbeschäftigungen.
Mit girl in motion ist ein Programm entstanden, das versucht, den mädchenspezifischen Lebenszusammenhängen gerecht zu werden und Mädchen und junge Frauen in ihrer Identitätsentwicklung zu unterstützen. Angebotsinhalte, Zeiten und auch Raumreservierungen sollen sowohl Schülerinnen wie auch Auszubildende und Berufsanfängerinnen sozusagen zum "Sportprobieren" animieren und ihnen damit die Chance bieten, ihren individuellen Zugang zum Sport zu finden. Die erfolgreiche Umsetzung ist ein erster kleiner Schritt, Sportangebote mädchen- und frauenspezifischer auszurichten.
Quelle: Sportamt der Stadt München, http://www.sport.musin.de/freizeitsport/

Eine kleine Geschichte des Frauensports

Der steinige Weg der Frauen nach Olympia

Wäre es nach Baron de Coubertins, dem Begründer der Olympischen Spiele der Neuzeit, gegangen, hätten Frauen bei Olympischen Spielen allein die Aufgabe gehabt, die Athleten von den Zuschauerrängen aus zu bewundern. Die zunehmende Veränderung der traditionellen Geschlechterrollen konnte jedoch auch der Sport nicht aufhalten. Bereits bei den zweiten Olympischen Spielen in Paris 1900 traten siebzehn Frauen zu Wettkämpfen in den sogenannten Oberschichtssportarten Golf und Tennis an. Außerdem konnten Frauen an gemischten Wettbewerben wie Segeln teilnehmen. 1908 standen lediglich die drei Sportarten Bogenschießen, Tennis und Eiskunstlaufen auf dem Programm. Diesen Sportarten wurde ein hoher Gesundheitswert und ein hohes Sozialprestige zugeschrieben. Ambivalent war die öffentliche Meinung zum Damenschwimmen, dem man zwar positive Wirkung für die Gesundheit, aber auch eine Gefährdung der Sittlichkeit zuschrieb. Die „feministischen“ Schweden ließen Schwimmen 1912 erstmals für Frauen zu.
Auch nach dem zweiten Weltkrieg war die Beteiligung von Frauen an Olympischen Spielen noch nicht unumstritten. 1952 schlug der IOC-Präsident Avery Brundage sogar vor, die Frauenwettbewerbe wieder vollständig abzuschaffen. Trotzdem nahm die Zahl der Wettbewerbe und die der Teilnehmerinnen kontinuierlich zu. Als 1964 mit Volleyball die erste Teamsportart eingeführt wurde, war ein Meilenstein in der Geschichte des Olympischen Frauensports erreicht. Bei der Olympiade in Moskau 1980 gab es erstmals Damenhockey. 1984 kam Marathon als Ausdauerdisziplin und 1996 Fußball mit ins Programm.Wasserball ist seit 2000 auch für Frauen olympisch. 2004 neu mit dabei sein werden Frauen beim Freistil-Ringen und beim Säbelfechten. Damit bleibt bei den Sommerspielen allein Boxen eine reine Männerdomäne. Dem gegenüber stehen allerdings zwei Sportarten, die reine Frauensache sind: die Rhythmische Sportgymnastik und das Synchronschwimmen. Bei den Winterspielen sind das Skispringen und die Nordische Kombination den Männern vorbehalten. Reine Frauensportarten gibt es hier nicht.
Offen bleibt allerdings die Frage, welche Auswirkung die zunehmende Gleichberechtigung der Frauen bei den Olympischen Spielen auf die Situation von Mädchen und Frauen im Breiten- und Freizeitsport hat. Olympische Erfolge können zwar für den Frauensport werben, sie führen aber nicht zwingend zu günstigeren Voraussetzungen für das Sporttreiben von Frauen.:A Quelle: Gertrud Pfister:Vom Ausschluss zur Integration? Frauen und Olympische Spiele unter www.nok.de – Frauen und Sport und www.olympic.org. Der Artikel ist aus dem MSJ-Magazin 3/03

Der Einfluss des Sportunterrichts und des Vereinssports

Teilaspekt aus der WIAD-AOK-DSB-Studie II, Bewegungsstatus von Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Etwa 63 Prozent der Schülerinnen und Schüler haben maximal zwei Stunden Schulsport in der Woche, nur 37 Prozent haben drei Stunden und mehr. Mit etwa 40 Prozent gilt Letzteres für Jungen deutlich stärker als für Mädchen mit knapp 35 Prozent. Auch in Bezug auf Alter, Schul- und Regionstyp können zum Teil erhebliche Unterschiede ausgemacht werden. So verringert sich der Anteil derjenigen mit drei und mehr Sportstunden von 71 Prozent bei den 6- bis 10-Jährigen über 37 Prozent bei den 11- bis 15-Jährigen bis auf nur noch 17 Prozent bei den über 15-Jährigen. Dies korrespondiert weitgehend mit der Verteilung der Stundenzahl auf die Schultypen, wonach 78 Prozent in Grundschulen drei Stunden und mehr Schulsport haben, gefolgt von Gymnasien mit 51 Prozent. In den übrigen Schultypen ist dieser Anteil deutlich geringer, bis hin zu weniger als 5 Prozent in berufsbildenden Schulen. Am relativ besten ist die Sportstundensituation noch in Grundschulen und Gymnasien mit durchschnittlich 2,9 bzw. 2,6 Sportstunden pro Woche. Interpretiert man den Schultyp als Indikator für die soziale Position der Schülerinnen und Schüler, so offenbart sich hier eine bedenkliche Benachteiligung sozioökonomisch schlechter gestellter Kinder und Jugendlicher. Neigen diese ohnehin seltener als andere zu einem aktiven Sporttreiben (WIADStudie 2001), so trägt die quantitativ geringere Bedeutung des Schulsports im Curriculum der Hauptschulen nicht eben dazu bei, diese sozialschichtspezifischen Unterschiede abzumildern. Vielmehr ist anzunehmen, dass sich bestehende Differenzen strukturell aus dem Bildungssystem heraus zusätzlich verfestigen.
Bemerkenswert sind auch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionstypen. Dass in Agglomerationsräumen mit 50 Prozent deutlich mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss von drei und mehr Stunden Schulsport kommen als in verstädterten Räumen (26 Prozent) oder in ländlichen Räumen mit 38 Prozent, mag damit zusammenhängen, dass dort die Sportstättensituation und die Ausstattung besser sind oder möglicherweise auch die Sportlehrersituation günstiger ist (z.B. weniger Vakanzen, mehr Spielräume und Vertretungsmöglichkeiten in größeren Schulen). Dies zusammen hat zur Folge, dass mehr Sportunterricht regulär erteilt werden kann und gleichzeitig weniger Sportunterricht ausfällt. Eingehender untersucht werden sollte, weshalb die Sportstundensituation in verstädterten Regionen um so vieles schlechter ist als in hochverdichteten oder in ländlichen Regionen.
Für die Vereinszugehörigkeit stellen sich die Zusammenhänge wie folgt: Die aus zahlreichen Untersuchungen (WIAD-Studie 2001; Brettschneider, Kleine 2002) bekannte deutlich häufigere Sportvereinsmitgliedschaft von Jungen (60 Prozent) im Vergleich mit der der Mädchen (45 Prozent) bestätigt sich auch dieses Mal. Zudem zeigt sich der wohlbekannte Alterseffekt, wonach mit zunehmendem Jugendalter die Mitgliedschaften in Sportvereinen abnehmen. Sind in den jüngeren Altersgruppen noch zwischen 55 und 58 Prozent im Verein, bricht diese Quote bei den über 15-jährigen Jugendlichen mit 38 Prozent förmlich ein.
Bei den Schultypen ragen Hauptschulen und berufsbildende Schulen negativ und das Gymnasium positiv heraus, was wiederum den Schichteinfluss, aber im Falle der Berufsschulen auch den des Alters bestätigt. Kinder und Jugendliche aus höheren Sozialschichten sind tendenziell eher in Sportvereinen organisiert und generell sportlich aktiver. Bei älteren Schülern lässt die sportliche Aktivität nach. Die Sportvereinsquote in verstädterten Räumen liegt um etwa 6 bis 8 Prozentpunkte über der in den übrigen Siedlungsgebieten, was möglicherweise nicht zuletzt auf eine bessere Erreichbarkeit von Sportstätten und Vereinen zurückgeführt werden kann.

Der positive Zusammenhang zwischen der Menge Sportunterricht und der körperlichen Leistungsfähigkeit.

Bei einer näheren Betrachtung zeigen sich darüber hinaus geschlechts- und altersspezifische Effekte. Zunächst fällt auf, dass bei nahezu allen Übungen (Ausnahme: Rumpf-/Hüftbeugen) Jungen besser abschneiden als Mädchen. Und zwar werden die Mädchen von den Jungen selbst dann übertroffen, wenn sie nur maximal zwei Sportstunden, die Mädchen aber drei und mehr haben. Weiterhin beeinflusst bei den Jungen die Anzahl der Sportstunden das Testergebnis nur relativ schwach. Bei den Mädchen ist dieser Zusammenhang dagegen deutlich stärker ausgeprägt: Mädchen mit maximal zwei Stunden Schulsport haben bei allen Übungen und im Gesamtergebnis ein um etwa zwei Punkte schlechteres Testergebnis als Mädchen mit drei und mehr Stunden Sportunterricht. Bei den Jungen gleicht möglicherweise das höhere außerschulische Sportpensum die Defizite im Sportunterricht aus. Das auch außerhalb der Schule vergleichsweise geringere Aktivitätsniveau von Mädchen vermag eine solche kompensatorische Wirkung demgegenüber offenkundig nicht zu entfalten. Bezogen auf das Alter ist bei den Schülerinnen und Schülern mit mehr als drei Stunden Sportunterricht kein eindeutiger Zusammenhang nachzuweisen. Bei Schülerinnen und Schülern mit maximal zwei Stunden Schulsport wird das Testergebnis mit höherem Alter dagegen deutlich schlechter. Besonders krass ist die Schwäche der (anaeroben) Ausdauerleistungsfähigkeit bei den über 15-jährigen Jugendlichen. Dieses Ergebnis wird im Wesentlichen von den Mädchen bestimmt.
Betrachtet man die sportmotorische Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit von der Anzahl der Sportstunden getrennt nach ausgewählten Schultypen, zeigen sich für Grund- und Realschulen keine bzw. nur geringfügige Unterschiede, für Hauptschulen und Gymnasien mit etwa 2,0 bzw. 1,5 Punkten jedoch deutliche Auswirkungen der Häufigkeit des Sportunterrichts auf die körperliche Fitness der Kinder und Jugendlichen. Dieser positive Effekt des Sportunterrichts tritt bei Mädchen erheblich stärker zutage als bei Jungen und führt dazu, dass in Hauptschulen der Punktwerte-Abstand zwischen viel und wenig Sportunterricht bei Mädchen etwa doppelt so groß ist wie bei Jungen, in Gymnasien ist der Abstand für Mädchen sogar vier Mal so groß wie für Jungen.
Die Mitgliedschaft in einem Sportverein und körperliche Leistungsfähigkeit stehen in einem sehr engen Zusammenhang. Diese Beziehung ist wechselseitig: Wer körperlich fit ist und sich sportlich betätigen will, geht eher in einen Sportverein; und wer in einem Verein aktiv ist, erhöht seine körperliche Leistungsfähigkeit. Aber selbst bei den jugendlichen Vereinsmitgliedern ist die Ausdauerleistungsfähigkeit nach den aktuellen Daten rückläufig. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung dieses Sachverhaltes lässt erkennen, dass sowohl bei Jungen wie bei Mädchen Vereinsmitglieder deutlich besser abschneiden. Dieses Ergebnis ist durchgehend für alle Übungen statistisch signifikant. Darüber hinaus decken sich diese Erkenntnisse mit denen der so genannten Brettschneider-Studie, bei der mit einem allerdings anderen Instrumentarium ähnliche Differenzen in der Leistungsfähigkeit für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder festgestellt wurden. Sportvereine binden von vornherein vor allem motorisch leistungsfähigere Kinder und Jugendliche an sich. Dieser Vorsprung wird jedoch mit zunehmendem Alter nicht ausgebaut. Der Abstand zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern bleibt auf gleichem Niveau (Brettschneider, Kleine 2002). Die Variable „Mitgliedschaft in einem Sportvereinrdquo; hat damit einen prägnanteren Einfluss auf die körperliche Fitness als dies zuvor für die Menge des Sportunterrichts ermittelt werden konnte, die sich bei Jungen nur sehr schwach auswirkt. Dies mag darauf zurückzuführen sein, dass durch eine Vereinsmitgliedschaft eine höhere Motivation und Bereitschaft zu sportlicher Betätigung bekundet wird, die in der Folge auch ein Mehr an Aktivität mit sich bringt. Weiterhin wird deutlich, dass Mädchen, selbst wenn sie im Sportverein sind, nur ein Leistungsniveau erzielen, das bei den Jungen bereits die Nichtmitglieder erreichen. Mit zunehmendem Jugendalter nimmt die sportmotorische Leistungsfähigkeit bei Vereinsmitgliedern etwas weniger ab als bei Nichtmitgliedern, ein prägnanter Unterschied lässt sich aber nicht erkennen, zumal die Werte zwischen den Altersgruppen z.T. uneinheitlich sind.

Aktion Rauchfrei 2004 der Bundesregierung

Rauchen kostet Menschenleben. In Deutschland rauchen derzeit etwa 34 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Der Wettbewerb soll jetzt das Aufhören erleichtern - mit 10.000 Euro als Hauptgewinn.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat in Berlin die Nichtraucherkampagne "Rauchfrei 2004" der Öffentlichkeit vorgestellt. Zum dritten Mal beteiligt sich damit Deutschland an dem internationalen Wettbewerb Quit and Win der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Seit der ersten deutschen Teilnahme im Jahr 2000, entschließen sich jedes Mal mehr Raucherinnen und Raucher, das Rauchen aufzugeben. Bereits 2002 stellte Deutschland mit über 90.000 Anmeldungen das international stärkste Teilnehmerfeld.

Gesellschaftliche Verantwortung

Die Kampagne, getragen vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), steht unter der Schirmherrschaft der Bundesgesundheitsministerin. "34 Prozent der erwachsenen Bevölkerung rauchen - das ist eindeutig zuviel", sagte Ulla Schmidt. "Das Durchschnittsalter für den Einstieg in die Nikotinabhängigkeit liege bei 13 Jahren. Eine amerikanische Langzeitstudie habe zum Beispiel gezeigt", so die Ministerin, "dass Mädchen und Frauen, die in jungen Jahren geraucht haben, ein um 70 Prozent erhöhtes Risiko haben, später an Brustkrebs zu erkranken".

Anfangen aufzuhören

Gesundheitsministerin Schmidt wies darauf hin, dass knapp die Hälfte der erwachsenen Raucher aus der Sucht aussteigen will. "Da ist unsere Verantwortung gefordert, Angebote zum Ausstieg zu machen", betonte Schmidt. Deshalb werde die aktuelle Kampage von langfristigen Maßnahmen der Information und Aufklärung unterstützt. Dazu zählen auch Gesetzesänderungen, wie zum Beispiel das Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren, das Werbeverbot für Tabakwaren im Kino vor 18.00 Uhr, der Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, die geplante Erhöhung der Tabaksteuer und die ebenfalls geplante Beschränkung der Packungsgrößen auf mindestens 17 Zigaretten.
Wir wissen, so die Ministerin, dass vor allem die Verteuerung des Produkts dazu beiträgt, Jugendliche erfolgreich vom Rauchen abzuhalten.
Der Konsum von Tabak kostet jährlich über 100.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern das Leben. Damit sterben in Deutschland mehr Menschen an den Folgen des Rauchens als durch Aids, Alkohol, illegale Drogen, Verkehrsunfälle, Morde und Suizide zusammen.
Weiter Infos unter http://www.bundesregierung.de/-,413.612724/artikel/Aktion-Rauchfrei-2004.htm
(Quelle: DKFZ)

Der Internetauftritt von Sportvereinen - rechtliche Grundlagen

Auch bei der Gestaltung der Webseite eines Sportvereins ist es erforderlich, sich an die rechtlichen Spielregeln zu halten. Gerade im Internet lassen sich Rechtsverstöße häufig durch eine simple Internetrecherche feststellen. Eine Abmahnung oder gar ein Prozess kosten Zeit, Geld und Nerven.

1. Wahl des Domainnamens

Schon bei der Wahl des Domainnamens ist Vorsicht geboten. Für einen Sportverein bietet es sich zunächst an, den Vereinsnamen als Domain zu wählen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der komplette Vereinsname mit Rechtsformzusatz verwendet wird. Da der Verein aus juristischer Sicht der Namensträger des Vereinsnamens ist, ist der Sportverein in einem solchen Fall vor möglichen Freigabeansprüchen Dritter nahezu sicher. Da die Vergabe von Domainnamen als Grundregel das Prioritätsprinzip ("Wer zu erst kommt, mahlt zuerst") gilt, kann es natürlich sein, dass der Vereinsname bereits an einen anderen Namensträger vergeben ist, so dass nach Alternativen gesucht werden muss. Dies kann durch einen Zusatz oder auch die Wahl einer anderen Top-Level-Domain (z.B. ".com" oder ".info") geschehen. Nach wie vor empfiehlt sich aus Gründen des Marketings die Wahl einer ".de"-Domain. Daneben kann es im Einzelfall sinnvoll sein, weitere Domains zu nutzen. Neben Abkürzungen und Fantasiebezeichnungen ist auch die Verwendung von Gattungsbegriffen (z.B.: turmspringen.de; fussball.de etc. ) zulässig, die sich gerade auch in Verbindung mit Ortsbezeichnungen sehr gut für einzelne Abteilungen von Sportvereinen eignen. Tabu sind hingegen Domains die unterscheidungskräftige Bestandteile von Firmennamen, Marken, Titeln, Behördenbezeichnungen oder den Namen Prominenter enthalten. Eine Recherche, ob die gewünschte Bezeichnung frei von Rechten Dritter ist, sollte stets vorab erfolgen. Im Zweifelsfall sollte man sich die Erlaubnis vom Inhaber der Namens- oder Kennzeichenrechte einholen.

2. Meta-Tags und Keywords

Damit die Homepage im Internet gefunden wird, werden häufig Meta-Tags und auch Keywords in den HTML-Code eingebettet, die für den Surfer nicht sichtbar sind. Nach ganz überwiegender Ansicht können auch nicht die Kennzeichenrechte Dritter verletzten. Eine Differenzierung nach sichtbaren und nicht sichtbaren Komponenten einer Homepage gibt es nach herrschender Meinung nicht. Daher ist auch bei der Ausformulierungen von Meta-Tags und sonstigen Stichworten z.B. im ALT-Tag von Bilddateien, zu beachten, dass durch die verwendeten Begriffe die Kennzeichen- und Namensrechte Dritter nicht rechtswidrig beeinträchtigt werden. Natürlich ist es zulässig eine Marke oder den Namen eines prominenten Sportlers in den Meta-Tags zu verwenden, wenn auf der Seite über die Person oder ein Produkt berichtet wird. Nach einer von Teilen der Rechtsprechung vertretenen Ansicht muss zumindest im gewerblichen Bereich stets ein konkreter inhaltlicher Zusammenhang zwischen Meta-Tag und Inhalt der jeweiligen Einzelseite bestehen. Häufig lässt sich aber durch eine geschickte Formulierung des Seiteninhalts ein entsprechender Bezug zum gewünschten Begriff herstellen.

3. Urheberrecht

Häufiger Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen sind auch urheberrechtliche Fragen. Leider sind auch Web- und Werbeagenturen häufig nicht hinreichend sensibilisiert. Bilder, Logos, Fotos und Abbildungen werden ohne großes Unrechtsbewusstsein kopiert und für die eigenen Zwecke verwendet, obwohl diese urheberrechtlich geschützt sind. Selbst das Design einer Homepage kann im Einzelfall geschützt sein. Voraussetzung für das Bestehen eines urheberrechtlichen Schutzes ist die sogenannte "Schöpfungshöhe". Einfache Abbildungen genießen daher im Regelfall keinen urheberrechtlichen Schutz, jedoch ist die Schwelle nicht sonderlich hoch angesiedelt. Ferner können Internetseiten auch als Datenbanken urheberrechtlich vor der systematischen Entnahme unwesentlicher Teile geschützt sein. Danach ist es z.B. unzulässig regelmäßig Schlagzeilen von einer Sportseite zu übernehmen. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes liegen grundsätzlich beim Urheber. Verletzt ein Dritter die Rechte des Urhebers, so kann dieser vom Urheber auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Werden fremde Abbildungen, Fotos oder Inhalte bei der Gestaltung der Webseite verwendet, so sollte man sich daher vergewissern, dass diese frei von Rechten Dritter sind und sich ggf. die entsprechende Erlaubnis einholen. Wird die Internetseite des Sportvereins von einem Dritten erstellt, sollte man ferner darauf achten, dass die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Seite und sämtlicher Komponenten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungsarten auf den Sportverein übertragen werden. So ist ausgeschlossen, dass der Verein bei Streitigkeiten mit dem Webdesigner auf einmal ohne Webseite da steht. Eine Konstellation, die weit häufiger vorkommt, als man annehmen sollte.

4. Links

Auch das Setzen von Links auf fremde Seiten ist rechtlich nicht immer unproblematisch. Dabei gilt der Grundsatz, dass derjenige der eine Webseite ins Internet stellt, damit einverstanden ist, dass auf seine Seite gelinkt wird. Dies gilt auch für Deep-Links (= direkte Verweise auf Unterseiten einer Internetpräsenz), sofern die dortigen Inhalte nicht zu Eigen gemacht werden und der Urheber der Seiten erkennbar ist. Allerdings wird dies von der Rechtsprechung nicht immer so gesehen. Deshalb empfiehlt es sich vorab, vom jeweiligen Anbieter das Einverständnis einzuholen. Werden Links gesetzt, so sollten die Inhalte der Seiten kontrolliert werden. Wird trotz Kenntnis von einem Rechtsverstoß auf einer Seite auf diese gelinkt, so drohen dem Verein ggf. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Die Rechtsprechung nimmt zum Teil entgegen der klaren Regelung des Gesetzgebers in § 8 TDG an, dass der Betreiber einer Webseite darüber hinaus auch zur fortlaufenden Überwachung seiner Links verpflichtet ist.

5. Impressum

Für viel Unsicherheit hat in der Vergangenheit auch die verschärfte Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für geschäftsmäßige Tele- und Mediendienste in § 6 TDG bzw. § 10 MDStV gesorgt. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, genau zu definieren, wann ein Tele- oder Mediendienst "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG bzw. § 10 MDStV ist. Dies führt zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist jedenfalls nicht erforderlich, vielmehr soll ausweislich der Gesetzesbegründung jegliche "nachhaltige" Tätigkeit genügen. Die Internetseite eine Sportvereins dürfte jedenfalls regelmäßig als "geschäftsmäßig" einzustufen sein. Eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung muss folgende Informationen enthalten:
• vollständiger Name des Vereins einschließlich des Rechtsformzusatzes ("e.V.")
• komplette Anschrift des Vereins (Sitz), ein Postfach genügt nicht
• Telefon-/Faxnummer; Email-Adresse
• Angabe des Vorstandes
• Vereinsregister und Registernummer
• soweit vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Informationen sollten gut erkennbar als eigenständiger Menüpunkt in die Navigationsleiste der Internetseite integriert werden.
Werden journalistisch-redaktionell gestaltete Texte (z.B. Vereinsnachrichten oder Berichte von Sportereignissen) auf der Homepage präsentiert, ist gemäß § 10 Abs. 3 MDStV auch eine Person mit Namen und Anschrift zu benennen, die für diese Texte die journalistische Verantwortung trägt. Bei dem Verantwortlichen muss es sich um eine volljährige natürliche Person handeln, die ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland hat.

6. Foren und Gästebücher

Foren und Gästebücher sind eine gute Möglichkeit um eine Webseite mit einem interaktiven Element auszustatten und eine Kommunikationsplattform für die Besucher zur Verfügung zu stellen. Leider verleitet die scheinbare Anonymität des Internets zahlreiche Nutzer dazu, Foren und Gästebücher durch die Verbreitung ehrverletzender Äußerungen oder Links auf illegale Inhalte zu missbrauchen. Für den Betreiber eines Forums oder Gästebuchs kommt hinzu, dass die Rechtsprechung eine Überwachungspflicht für Foren und Gästebücher annimmt. Diese Argumentation ist mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes in § 8 TDG und der Gesetzesbegründung nicht zu vereinbaren, aber derzeit gängige Rechtsprechung. Begründet wird diese Ansicht damit, dass sich der Betreiber eines Forums oder Gästebuchs die Inhalte konkludent (= durch schlüssiges Verhalten) zu Eigen mache. Ein allgemeiner Haftungsausschluss genügt nicht. Daher kann derzeit nur geraten werden, die Inhalte regelmäßig zu überprüfen. Ehrverletzende Äußerungen oder andere illegale Inhalte sollten umgehend gelöscht werden. Ferner empfiehlt es sich Nutzungsbedingungen zu formulieren, die deutlich machen, was im Forum oder Gästebuch geduldet wird und was nicht.

7. Disclaimer

Auf vielen Webseiten finden sich sogenannte Disclaimer. Vielfach besteht der Trugschluss, dass man sich durch einen einfachen Disclaimer einer zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit für externe Links entziehen kann. Die weit verbreitete Formulierung: " Das LG Hamburg hat entschieden ..." sollte man sich sparen. Das Urteil wird völlig falsch zitiert und ist in dieser Fehlinterpretation außerdem mit der Haftungsregelung in TDG und MDStV nicht zu vereinbaren. Natürlich kann ein Hinweis erfolgen, das für die Inhalte Dritter, auf die per Link verwiesen wird, keine Haftung übernommen wird. Schließlich kann noch eine Passage hinzugefügt werden, wonach der Betreiber der Internetseite, für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Gewähr oder Haftung übernimmt. Ein Hinweis, dass die Seite und ihre Einzelbestandteile urheberrechtlichen Schutz genießen ist nach deutschem Urheberrecht nicht erforderlich. Dennoch hat ein entsprechender Hinweis, dass die Internetseite und die Inhalte urheberrechtlichen Schutz genießen, eine gewisse Warnfunktion.

8. Datenschutz

Schließlich sind bei der Ausgestaltung des Internetauftritts auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen nach § 3 des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. § 17 Abs. 1 MDStV nur erhoben werden, wenn der Nutzer zuvor eingewilligt hat. Die Einwilligung kann bei der Nutzung von Onlinediensten elektronisch, also z.B. durch einen Bestätigungsbutton, erfolgen. Werden personenbezogene Daten gespeichert, so muss ein Hinweis erfolgen, welche Daten zu welchem Zweck erfasst werden. Der Nutzer ist nach § 3 Abs. 5 TDDSG bzw. § 18 Abs. 1 MDStV über die Erhebung seiner personenbezogenen Daten zu unterrichten (Transparenzprinzip). Ferner kann der Nutzer jederzeit verlangen, dass ihm die zu seiner Person gespeicherten Daten unverzüglich und unentgeltlich mitgeteilt werden. Des Weiteren gelten die Prinzipien der Datenminimierung und der Datenvermeidung, die besagen, dass nur so wenige Daten wie nötig und so kurz wie möglich gespeichert werden.

9. Abschlussbemerkung

Bei der Umsetzung der zum Teil umständlichen rechtlichen Vorgaben von Gesetzgeber und Rechtsprechung ist größte Sorgfalt geboten. Da die Gerichte in vielen Bereichen sehr uneinheitlich entscheiden, empfiehlt es sich im Regelfall den sicheren Weg zu wählen, um unnötige rechtliche Risiken zu vermeiden. Die hier aufgezeigten Problemfelder. Wird die Internetseite beispielsweise auch zum Angebot von Eintrittskarten oder Fanartikeln ("Vereinsshop") genutzt, so gibt es eine Vielzahl weiterer Vorschriften die zu beachten sind.
Weitere Informationen und Gesetzestexte: http://www.beckmannundnorda.de
Quelle: VIBSS-ONLINE

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Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
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Tel.: 089-201 60 60
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Tel. (g): 089-53 48 50
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