Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 56 - 17. August 2004

Möglichkeiten nicht verschlafen

Mit "Sport nach 1" neue Mitglieder gewinnen

Immer noch erkennen viel zu wenig Vereine die Möglichkeiten, die für sie in der Aktion "Sport nach 1" liegen. Da der Trend immer mehr zur Ganztagsschule geht, wird dieses Angebot aber immer wichtiger. Eine gute Kooperation zwischen Schule und Verein bringt beiden was. Die Schule bietet ihren Schülern interessante Zusatzangebote und der Verein kann über diese Verbindung langfristig zu neuem Nachwuchs kommen. Zusätzlich kommen diese Verbindungen unserer gesamten Sportart zu gute, da über sie der Bekanntheitswert von Hockey gesteigert wird. Nachfolgend die wichtigsten Argumente in Schlagworten. Übrigens wirbt die Broschüre mit einem Hockeybild.

Pluspunkte für die Schüler/innen

• Freiwilliges Sportangebot
• Entscheidung entsprechend den Interessen und Begabungen
• Sport als Grundlage einer gesunden Lebensführung
• Sinnvolle Freizeitgestaltung
• Möglichkeit zum Erleben von Gemeinschaft

Pluspunkte für die Schule

• Zusätzliche Sportangebote für Schüler und Schülerinnen
• Sportliches Profil und Attraktivität

Pluspunkte für den Verein

• Erhöhte staatliche Zuschüsse zur Vergütung der ehrenamtlich tätigen Lehrkräfte und Übungsleiter
• Staatliche Zuschüsse zur Finanzierung von Sportgeräten
• Gewinnung neuer Mitglieder
• Talentsichtung und Talentförderung in der Schule und im Verein

Weitere Pluspunkte

• Alle Sportarbeitsgemeinschaften sind Schulveranstaltungen. Damit sind alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert.
• Bei Sportarbeitsgemeinschaften ist die Mitgliedschaft im Verein weder für Schüler/innen noch für Lehrkräfte bzw. Übungsleiter erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden. Bei Stützpunkten mit zusätzlichem Vereinstraining bedarf es der Mitgliedschaft im Verein.
• Optimale Nutzung von Sportstätten

Merkmale von Sportarbeitsgemeinschaften

• Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) sind freiwillige Angebote der Schule als Ergänzung des Pflichtsportunterrichts (Basis-, Erweiterter Basis- und Differenzierter Sportunterricht).
• Eine Sportarbeitsgemeinschaft ist entweder breitensportlich oder/und leistungssportlich orientiert.
• Der kooperierende Verein stellt im Einvernehmen mit der Schulleitung für die Betreuung der Schüler in der SAG Vereinstrainer mit entsprechender Lizenz zur Verfügung oder beschäftigt Lehrkräfte mit entsprechender Qualifikation, deren Vergütung dann in der Zuständigkeit des Vereins liegt. Eine Anrechnung auf das Stundendeputat der Lehrkraft ist nicht möglich.
• An einer SAG müssen mindestens 10 Schüler regelmäßig teilnehmen.
• Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler noch für Übungsleiter bzw. Lehrkräfte erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
• Die SAG ist unabhängig von Ort (auch außerhalb von Schulsportanlagen) und Zeit (z.B. auch an Samstagvormittagen) der Durchführung eine Schulveranstaltung. Die Teilnehmer sind damit schülerunfallversichert.
• Mit Einverständnis der Schulleitungen sind schulübergreifende Sportarbeitsgemeinschaften möglich.
• Sportarbeitsgemeinschaften werden immer auf unbefristete Zeit abgeschlossen.
• Der Stundenumfang einer SAG beträgt mindestens 1 Stunde, in der Regel 2 Stunden.

Staatliche Übungsleiterbezuschussung

Für eine Übungsstunde (mindestens 45 Minuten), die im Rahmen des Kooperationsmodells gehalten wird, gewährt der Freistaat bis zu 2,80 Euro. Das ist zwar nicht viel, aber zusätzlich gibt es noch Zuschüsse für Sportgeräte (Schläger, Torwartausrüstung) bis zu 1200 Euro.

Die Broschüre "Sport nach 1" informiert über das Bayerische Kooperationsmodell zwischen Schule und Sportverein:
• Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften und Stützpunkten
• Sonderaktionen
• Stiftung Sport in Schule und Verein
• Vordrucke

Die Broschüre ist zu erhalten bei:

Birgit Dethlefsen, Referat Sport in Schule und Verein des BLSV,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Tel.: 089 15702-512,
peter.pfeuffer@blsv.de
oder
Uwe Stephan, Bayerische Landesstelle für den Schulsport,
Widenmayerstr. 46a, 80538 München, Tel.: 089 2163-4525
u.stephan@blsv.de

Buchvorstellung:
Sportvereine - Auslaufmodell oder Hoffnungsträger?

Entgegen zahlreicher Prognosen scheint der Sportverein kein Auslauf-, sondern vielmehr ein Erfolgmodell zu sein. Die Zahl der Vereine und ihrer Mitglieder steigt kontinuierlich an; derzeit ist etwa ein Drittel der Bundesbürger Mitglied in einem der über 87.000 Sportvereine. Diese erbringen aus sozialpolitischer Sicht unverzichtbare Leistungen: Vereine (nicht nur Sportvereine) sind der Kitt der Gesellschaft. Gleichzeitig klagen viele Sportvereine über zunehmende Probleme, wie den Mangel an Ehrenamtlichen oder die nachlassende Mitgliederbindung. Vor allem in Anbetracht weitreichender gesellschaftlicher Veränderungen stellt sich damit die Frage, was zukünftig einen erfolgreichen Sportverein auszeichnet. Sollen sich Sportvereine an die vielfältigen Veränderungen anpassen oder ihren spezifischen Charakter bewahren? Da es den Sportverein nicht gibt, ist hierbei eine differenzierte Betrachtung notwendig. Wie läßt sich die Vielfalt der Sportvereinslandschaft erfassen? Welche Sportvereinsprofile gibt es, und welche sind erfolgreich?
Diese Fragestellungen standen im Mittelpunkt des ersten Teils der Vereinsstudie. Ausgehend von einer Typisierung der Sportvereine wurden anschließend ausgewählte Vereine im Detail analysiert. Im Mittelpunkt stand dabei die Befragung der Mitglieder anhand eines Fragebogens. Dabei wurde u.a. folgenden Fragen nachgegangen: Welche Interessen haben die Mitglieder von Sportvereinen? Welche Faktoren spielen für die Zufriedenheit der Mitglieder eine Rolle? Wovon hängt ihre Bereitschaft zur Bindung an den Verein ab?
Das vorliegende Buch geht auf alle diese Fragen mit einer bislang noch nicht vorhandenen Breite und Detailgenauigkeit ein.
Sportvereine - Auslaufmodell oder Hoffnungsträger?, von Siegfried Nagel, Achim Conzelmann und Hartmut Gabler. Erschienen im Attempto-Verlag, 28 Euro.

Streit im Verein - welches Gericht ist zuständig?

Anlässe für Streitigkeiten gibt es immer wieder im Verein. Manchmal lassen sich Dinge leider nur noch vor Gericht klären. Für Vereinsvorsitzende kommt es dann darauf an, wie sie den Verein sicher durch das Gerichtsverfahren steuern können. Gerichtliche Auseinandersetzungen können nämlich sehr teuer werden. Den ersten Fehler können sie beispielsweise schon machen, wenn sie das falsche Gericht anrufen. Vor dem Landgericht besteht beispielsweise Anwaltszwang. Bei Verfahren vor dem Amtsgericht ist es ihnen dagegen freigestellt, ob sie einen Anwalt beauftragen wollen. Entscheidend für die Zuständigkeit der Gerichte ist der Streitwert. Die gerichtliche Zuständigkeit hängt mithin davon ab, welchen bezifferten Wert der Verfahrensgegenstand hat.
Bei Rechtstreitigkeiten von einem Gegenstandswert von über 5.000 Euro ist grundsätzlich das Landgericht zuständig; darunter entscheidet das Amtsgericht den Rechtsstreit. Die Ermittlung des Gegenstandswerts ist relativ einfach, wenn vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Nehmen wir beispielsweise an, dass für die Anmietung eines Tanzsaals beim letzten Vereinsfest und die Bewirtung noch 2.000 Euro zur Zahlung offen stehen. Der Gastwirt macht diesen Betrag gerichtlich gegen den Verein geltend. Hierbei beträgt der Gegenstands- bzw. Streitwert 2.000 Euro. Da die 5.000-Euro-Grenze nicht überschritten wird, ist das Amtsgericht zuständig. Sie könnten die Interessen Ihres Vereins also auch ohne Anwalt selbst vor Gericht vertreten.
Indessen läuft es in der Praxis nicht immer ganz so einfach, wenn Sie den Gegenstandswert ermitteln wollen. Bei der Klage eines Mitglieds zum Beispiel, das sich beispielsweise gegen den Vereinsausschluss wehrt, geht es zunächst nicht ums Geld, sondern um einen immateriellen Wert, nämlich die Vereinsmitgliedschaft. In diesem oder ähnlichen Fällen ist zunächst zu prüfen, was dieses immaterielle Gut nun tatsächlich "wert" ist. Bei einem typischen Freizeitverein wird der Wert der Mitgliedschaft vermutlich nicht allzu hoch anzusetzen sein, sodass die meisten Ausschlussverfahren beim Amtsgericht landen werden. Falls aber ein Profi wegen des Hinauswurfs gegen seinen Verein klagen sollte, könnte der Streitwert schon ganz anders aussehen.
Die Festsetzung des Gegenstandswerts ist zunächst Aufgabe desjenigen, der vor Gericht zieht. Der Gegenstandswert ist von maßgeblicher Bedeutung für die Höhe der Gerichts- und Anwaltkosten.
Die Gerichtsgebühr muss bereits mit der Klageerhebung eingezahlt werden. Falls nicht gezahlt wird, stellt das Gericht die Klage nicht der Gegenseite zu. Auch der Anwalt will natürlich Geld sehen, sofern er beauftragt wird. Die Gebühren für Anwälte sind ab 1.7.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz deutlich angehoben worden. Der Anwalt kann einen Vorschuss auf die entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten verlangen.
Auf der komfortablen Seite sind Vereinsvorsitzende, wenn sie vor Gericht obsiegen. Im deutschen Zivilprozessrecht gilt nämlich der einfache Grundsatz: "Wer gewinnt, muss nichts zahlen." Oder umgekehrt: "Der Verlierer hat die Kosten zu tragen." Schließen die Parteien einen Vergleich, bestimmt sich die Kostenlast in aller Regel nach der Vergleichsquote. Um dies am Beispiel der offenen Rechnung für das Vereinsfest zu verdeutlichen: Vergleichen sich Verein und Gastwirt in der Art, dass der Verein von den offenen 2.000 Euro noch 1.500 Euro zahlt, kämen auf den Verein drei Viertel der Gerichtskosten und etwaigen Anwaltskosten zu. Der klagende Gastwirt müsste nach diesem Vergleich ein Viertel der Kosten tragen. Hätten sich beide Parteien auf 1.000 Euro geeinigt, hätten beide die Kosten je zur Hälfte übernehmen müssen. Quelle: Handbuch für den Vereins-Vorsitzenden.

Neuer Arbeitsschwerpunkt der MSJ:
Sport, Verein und Schule

"Sport, Verein und Schule", so lautet der neue Jahresschwerpunkt der Münchner Sportjugend. Bewegung, Spiel und Sport leisten einen grundsätzlichen und unverzichtbaren Beitrag für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sport sollte ein wichtiger Bestandteil im Alltag jedes Menschen und besonders jedes Kindes sein. Regelmäßige Bewegung ist nicht nur für die körperliche, sondern auch für die geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von wesentlicher Bedeutung. Gerade im Schulbereich ist es deshalb besonders wichtig, alle SchülerInnen und Schüler über alle Jahrgangsstufen hinweg mit Bewegung und Sport vertraut zu machen, ihnen einen Einstieg in die Welt des „Sporttreibens“ zu ermöglichen und sie zu einer positiven Bewegungsmotivation zu erziehen. Sportunterricht wirkt sich nach neusten Erkenntnissen auch "störungsreduzierend" auf die anderen Unterrichtsstunden aus. Er verringert nachweislich die Aggressivität und erhöht die motorische und koordinatorische Leistungsfähigkeit. Lern- und Gedächtnisprozesse der Schülerinnen und Schüler werden verbessert und das Sozialverhalten gestärkt.
Doch wie wird sich der Sportunterricht an den Schulen entwickeln? Durch die Einführung des achtstufigen Gymnasiums besteht die Gefahr, dass der Sportunterricht in Umfang und Qualität eingeschränkt wird. Auch die Einführung der viel diskutierten Ganztagsschulen bedeutet eine intensivere Beanspruchung der Schülerinnen und Schüler am Nachmittag die zudem das Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen gravierend verändern wird. Welche Auswirkungen und Folgen dadurch auf die Jugendabteilungen der Sportvereine zukommen ist noch nicht absehbar.
Neben der Schule und dem Schulsport stellen gerade auch die Sportvereine einen wesentlichen Bestandteil zur Bewegungserziehung der Kinder und Jugendlichen dar. Im Sportverein wird meist spezifischer auf die unterschiedlichsten Interessen und Möglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler eingegangen. Nur im Sportverein kann die ganze Palette von Freizeitsportaktivitäten bis hin zum ausgeprägt leistungssportorientierten Spitzensport angeboten werden. Im Verein können Sportarten in einer Angebotsbreite und Vielfalt den Kindern und Jugendlichen nahe gebracht werden, die von keiner Schule geleistet werden können.
Das Zusammenspiel von Sport, Verein und Schule sollte deshalb ganzheitlicher betrachtet werden, vorhandene Kooperationen sollten ausgebaut und neue Kooperationen eingeführt werden. Sport in Schule und Verein sollte sich ergänzen, Ziel sollte es sein voneinander zu profitieren und immer zum größten Nutzen der beteiligten Kinder und Jugendlichen zu handeln.
Wie diese Idealvorstellung, von der die meisten Schulen und Vereine noch weit entfernt sind, erreicht werden kann und welche Wege und Möglichkeiten es gibt, das gemeinsame Interesse am Sport in Kooperationen und Projekten zwischen Schulen und Vereinen zu fördern, sind Fragen mit denen sich die Münchner Sportjugend im Laufe des nächsten Jahres intensiv beschäftigen wird.
Quelle: MSJ

Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement

Praktische Tipps zur Werbung von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Die Münchner Sportjugend hat einen Leitfaden "Öffentlichkeitsarbeit im Verein" mit dem Schwerpunkt "Werbung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen" entworfen. In dem Leitfaden werden Anregungen und Tipps gegeben, wie eine erfolgreiche Werbung der Vereine für ehrenamtliche MitarbeiterInnen aussehen kann. Damit die Hilfe nicht bei der Theorie aufhört, bietet die MSJ den Vereinen bei der konkreten Umsetzung geplanter Aktionen ebenfalls ihre Unterstützung an. Diese kann von der Formulierung einer Anzeige, über die Recherche von Terminen bis hin zur Bearbeitung der Qualifizierungsnachweise reichen. Der Leitfaden kann hier als PDF-Dokument herunter geladen werden.
Quelle: MSJ

Teilnehmer/-innen für psychologische Studie gesucht - Die Uni will es wissen: Was ist dran am Glimmstängel?

In keinem anderen europäischen Land qualmen Jugendliche soviel wie in Deutschland. 25 Prozent der Jungen und 27 Prozent der Mädchen rauchen täglich Zigaretten. Aber fast jeder Dritte der fast 20 Millionen deutschen Raucher/-innen würde einer Umfrage zufolge gern aufhören - erfolgreich sind die wenigsten. Was also ist dran am Glimmstängel? Das will die Uni Düsseldorf in einer psychologischen Studie herausfinden.
Das Institut für Experimentelle Psychologie sucht für seine Studie zur Raucher-Motivation Versuchspersonen, die am Glimmstängel "hängen". Neben Angaben zum Alter, der Zahl der "verqualmten Jahre" und der Zahl der täglich gerauchten Kippen müssen die Teilnehmer insgesamt 121 Fragen online beantworten. Dabei können sie zwischen sechs Abstufungen ihrer Zustimmung wählen.
Hier geht es zum Online-Fragebogen:
http://www.psycho.uni-duesseldorf.de/abteilungen/dkp/Raucherfragebogen/Raucherfragebogen.html

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Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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