Nr. 57 - 21. August 2004
Links auf der Homepage - was ist zu beachten?
Ist es Vereinen erlaubt, Links von der Vereinshomepage zu kommerziellen Seiten des Sponsors zu setzen?
Grundsätzlich dürfen Vereine von ihrer Homepage Links auf kommerzielle Seiten setzen. Allerdings ist es steuerlich relevant. Werbung im Internet - und nichts anderes sind Banner oder Link - sind voll steuerpflichtige, werbliche Einnahmen (OFD Nürnberg, Verfügung v. 21.02.2000, NWB 2000 S. 1363).
Immer häufiger nehmen Vereine aus steuerlichen Überlegungen gesellschaftsrechtliche Auslagerungen vor. So kann ein Verein beispielsweise eine Werbe- oder Vertriebs-GmbH gründen, die als Veranstalter auftritt. Interessant ist so ein Schritt allerdings nur bei gesicherten Werbeeinnahmen. Da sich durch die GmbH auch der Zweck des Vereins ändert, muss in jedem Fall vor der Gründung die Zustimmung der Mitgliederversammlung eingeholt werden. Oftmals ist auch eine Satzungsänderung notwendig.
Quelle: ehrenamt-im-sport
Mustervertrag Bandenwerbung
Ein beliebtes Mittel zusätzliche Geldquellen zu erschließen, ist die Bandenwerbung. Gerade in kleineren Orten ist es noch relativ leicht die örtlichen Firmen zu gewinnen. Wichtig hierbei ist auch die richtige vertragliche Absicherung. Wir haben Ihnen hier einen Mustervertrag zum herunterladen ins Netz gestellt.
Quelle: ehrenamt-im-sport
Änderung der Tagesordnung auf der Jahreshauptversammlung
Ein beliebter Streitpunkt bei Jahreshauptversammlungen ist die Tagesordnung. Gerade wenn Wahlen anstehen kann die Reihenfolge wichtig sein. Kann nun die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Jahreshauptversammlung auf Antrag eines Mitgliedes verändert werden, auch wenn die Satzung das nicht regelt?
Bei einem Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung handelt es sich um einen Antrag zur Geschäftsordnung. Jedes Vereinsmitglied darf ihn stellen, auch wenn das nicht ausdrücklich in der Satzung steht. Der Versammlungsleiter muss über diesen Antrag abstimmen lassen.
Quelle: ehrenamt-im-sport
Was ist bei Fahrtkosten und Verpflegungskosten Erstattung erlaubt?
Ist es möglich, einem Übungsleiter oder einem Vorstandsmitglied Fahrtkosten und Verpflegungskosten zu erstatten und wenn ja, wie?
Werden im Auftrag des Vereins Fahrten mit dem eigenen Pkw durchgeführt und erlaubt die Satzung einen Aufwendungsersatzanspruch können 0,30EUR/km (bis 31.12.2001: 0,58 DM/km) gezahlt werden. Ein höherer Erstattungsbetrag ist nur gegen Nachweis möglich.
Die Beträge der pauschalen Kilometersätze betragen:
bei einem Kraftwagen 0,30 EUR je Fahrtkilometer
bei einem Motorrad oder einem Motorroller 0,13 EUR je Fahrtkilometer
bei einem Moped oder Mofa 0,08 EUR je Fahrtkilometer
bei einem Fahrrad 0,05 EUR je Fahrtkilometer
Für jede Person, die bei der Reise mitgenommen wird, erhöht sich der Kilometersatz bei einem Kraftwagen um 0,02 Euro, bei einem Motorrad oder Motorroller um 0,01 Euro.
Neben den Kilometersätzen können noch auf der Reise entstandene außergewöhnliche Kosten steuerfrei ersetzt werden, wie etwa Kosten zur Beseitigung eines Unfall- oder Diebstahlschadens (Erstattung als Reisenebenkosten, siehe unten).
Bei Reisen im Inland können die Verpflegungsaufwendungen nur pauschal ersetzt werden, und zwar für jeden Kalendertag, an dem der Sportler Funktionär oder Arbeitnehmer von seiner Wohnung bzw. regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend ist:
24 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
12 Euro bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
6 Euro bei einer Abwesenheit von weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden.
Beispiele
Ein Sportler wird über die Osterfeiertage in ein Trainingscamp geschickt und muss sich dort selbst verpflegen. Er verlässt seine Wohnung am Karfreitag um 11 Uhr und kehrt am Ostermontag um 18 Uhr nach Hause zurück. Der Verein kann ihm steuerlich unbedenklich folgende Pauschbeträge zahlen:
für Karfreitag (Abwesenheit mehr als 8, aber weniger als 14 Stunden) 6 Euro
für Ostersamstag (Abwesenheit 24 Stunden) 24 Euro
für Ostersonntag (Abwesenheit 24 Stunden) 24 Euro
für Ostermontag (Abwesenheit mehr als 14, aber weniger als 24 Stunden) 12 Euro
insgesamt 66 Euro
Ein Vorstandsmitglied reist zu einer Verbandstagung. Es verlässt seine Wohnung am Samstag um 17 Uhr und kehrt am Sonntag um 20 Uhr nach Hause zurück. Der Verein kann ihm folgende Pauschbeträge für seine Verpflegungsmehraufwendungen erstatten:
für Samstag (Abwesenheit unter 8 Stunden) 0 Euro
für Sonntag (Abwesenheit mehr als 14, aber weniger als 24 Stunden) 12 Euro
insgesamt 12 Euro
Quelle: ehrenamt-im-sport
Zukunftsplanung: Ziele bestimmen - Erfolg planen
Teil 1 der Serie Zukunftsvisionen
Dieses Thema wollen wir hier in drei Folgen aufführlich behandeln. Wer nur die Tagesarbeit verwaltet und ohne Zielplanung den Verein in die Zukunft führt, der führt ihn langfristig in die Sackgasse. In einem modern geführten Verein müssen Ziele definiert werden, Planungen kontrolliert werden und Zielsetzungen bei Bedarf auf korigiert werden. Am besten setzen Sie für dieses Projekt einen seperaten Termin außerhalb der normalen Vorstandsarbeit mit genügend Zeit für Ihre Zukunftsvisionen an. Es kann sich auch lohnen den Teilnehmerkreis mit Interessierten Mitgliedern zu erweitern. Ausgearbeitet wurde das Material übrigens vom Deutschen Sportbund.
Die Serie ist in neun Punkten unterteilt. Heute veröffentlichen wir die Punkte eins und zwei.
1. Die wichtigsten Begriffe
2. Strategisches Management im Sportverein
3. Planung mit Bodenhaftung
4. Der Zielfindungsprozess
5. Erfolg planen
6. Erfolgsfaktor Mensch
7. Erfolg realisieren
8. Erfolg bewerten
9. Fazit
Was erreicht ein Sportverein, der sich Ziele setzt? Und wohin gelangt er, wenn er den Weg kennt, der zum Ziel führt?
Eine erfolgreiche Mannschaft bereitet sich auf jeden Wettkampf gründlich vor. Natürlich wird der Gegner ihre Strategie im Spiel tausendmal durchkreuzen. Doch um so genauer sie ihr Spiel geplant hat, desto mehr Möglichkeiten eröffnen sich ihr, die eigenen Chancen zu nutzen.
Nicht anders ist es, wenn Sie die Zukunft Ihres Sportvereins gestalten. Strategien mit Perspektive eröffnen das Spiel. Präzise Planung bringt Sie ans Ziel. Natürlich wird die Realität Stolpersteine für Sie bereithalten. Doch die werden Sie nicht aufhalten, wenn Sie gut vorbereitet sind.
Ziele definieren, Erfolg planen, Ergebnisse kontrollieren - das ist der Dreisprung, der Ihren Sportverein in die Zukunft führt!
Zukunft birgt viele Chancen. Auch Risiken. Die größte Gefahr für das Gedeihen eines Sportvereins ist der Stillstand. Darum:
Halten Sie Ihren Verein in Bewegung, damit er nicht einrostet!
I. Die wichtigsten Begriffe
Analyse
Analysen geben Aufschluss über die Gegenwart. Sie sind der Unterbau einer erfolgreichen Strategie. Um so genauer Sie die aktuelle Situation kennen, desto gezielter können Sie Veränderungen herbeiführen.
Erfolg
Nichts motiviert mehr als die Aussicht auf Erfolg. Sie ist der Ausgangspunkt eines produktiven Veränderungsprozesses.
Der Erfolg, den Sie erreichen wollten, ist schließlich der Maßstab dafür, ob sie den Veränderungsprozess als gelungen bewerten.
Ziel
Ziele konkretisieren den gewünschten Erfolg: Was genau wollen wir erreichen und wie wollen wir es erreichen? Und Ziele sind festgelegte Etappen zum Erfolg. Denn langfristige Zukunftsplanung vollzieht sich in vielen kleinen Schritten, den Zwischenzielen.
Strategie
Die Strategie ist der Plan Ihres Vorgehens. Sie legt fest, wie Sie vom Ausgangs- zum Zielpunkt gelangen. Sie ist Ihr Wegweiser zum Erfolg. Eine aussichtsreiche Strategie lässt Ihnen aber genügend Spielraum für einzelne Entscheidungen, die im Laufe des Veränderungsprozesses anstehen.
Nehmen wir einen Segler. Er will die nächste Regatta gewinnen. Welche Strategie führt ihn - als Ersten! - ins Ziel? Er analysiert, dass der Wettkampfkurs bestimmte Eigenheiten aufweist. Und legt seine Strategie fest: Er wird sich auf einer ähnlichen Strecke vorbereiten, und zwar mit einem Trainer, der den Wettkampfkurs kennt. Sein Erfolgskonzept, die Strategie, hat er also bestimmt, alles Weitere kann er entscheiden, wenn es soweit ist.
Strategisches Management
Die Bezeichnung wurde zunächst von Unternehmen benutzt, um langfristige (strategische) Aufgaben der Führungskräfte (Management) zu bezeichnen. Später haben sie auch gemeinnützige Organisation übernommen. Zwar verfolgen Sportvereine andere Ziele als Unternehmen, doch die Art des planenden Vorgehens ist sehr ähnlich.
Operatives Management
Operatives Management sorgt für die Umsetzung strategischer Vorgaben. Hier geht es um die Planung konkreter Maßnahmen, zum Beispiel um Leistungen, Ressourcen und Termine.
Ein Beispiel verdeutlicht die Zusammenhänge:
Analysen klären auf:
Die Befragung in einem Sportverein ergibt, dass 80 Prozent der Mitglieder zufrieden sind.
Möglicher Erfolg motiviert:
Die Quote müssten wir verbessern können, überlegt der Vorstand.
Ziele konkretisieren den Erfolg:
Der Vorstand legt sich fest: Innerhalb eines Jahres will er den Wert auf mindestens 90 Prozent erhöhen.
Die Strategie gibt die Richtung vor:
Der Vorstand überlegt, wie sich das Ziel erreichen lässt. Und entscheidet auf der Grundlage der Befragungsergebnisse: Wir werden unseren Service verbessern, indem wir das Sportangebot zeitlich ausweiten.
Strategisches Management sorgt für verbindliche Vorgaben:
Der Vorstand beschließt: Für bestimmte Sportarten wird es künftig auch Wochenend-Angebote geben.
Ziele legen Etappen fest:
Der Vorstand überlegt, dass der Verein zwei neue ehrenamtliche Mitarbeiter für das Wochenend-Angebot braucht. Um sie zu gewinnen, sollen ihnen attraktive Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Operatives Management steuert die Umsetzung:
Der Sportwart erhält den Auftrag, ein Fortbildungskonzept zu entwickeln. Der Geschäftsführer prüft die Verfügbarkeit von Sporthallen am Wochenende usw.
Das gesetzte Ziel ist der Maßstab für den erzielten Erfolg:
Nach einem Jahr führt der Vorstand eine neue Mitgliederbefragung durch. Die Zufriedenheit hat sich auf 91 Prozent erhöht - Ziel erreicht. Aber natürlich lässt sich auch diese Quote noch verbessern und so könnte ein neuer Veränderungsprozess beginnen.
II. Strategisches Management im Sportverein
Für das Strategische Management ist der Vereinsvorstand verantwortlich. Brauchen Sie als Vorstand für die ehrenamtliche Vereinsarbeit also eine Manager-Ausbildung? Nein! Über die wichtigsten Planungsschritte im Veränderungsprozess erhalten Sie in diesem Baustein einen Überblick mit vielen Checklisten, die Ihnen die konkrete Arbeit erleichtern.
Veränderungsprozesse sind aber mehr als der Einsatz von Planungstechniken. Die wichtigste Voraussetzung für aktive Zukunftsgestaltung ist die Bereitschaft, eine Frage immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen:
Was wollen wir in unserem Sportverein erreichen?
Drei Erfolgsfaktoren sorgen dafür, dass Sie stetig und nachhaltig Veränderungschancen nutzen:
1. Nehmen Sie sich Zeit für grundsätzliche Fragen
Das ist oft gar nicht so leicht. Ständig steht das Tagesgeschäft im Weg. Unzählige Alltagsprobleme müssen kurzfristig gelöst werden. Es scheint keine Zeit für langfristige Perspektiven zu bleiben. Aber ist es wirklich die Aufgabe des Vorstands, sich um jedes Detail selbst zu kümmern? In einer guten Mannschaft gibt es neben dem Laufwunder auch den Regisseur, der wenig rennt, aber die Bälle klug verteilt. Wenn sie bereit sind, Arbeit zu delegieren, werden Sie die nötige Zeit finden für die wichtigen Führungsaufgaben.
2. Gewöhnen Sie sich nicht an das Gewohnte
Man sieht oft etwas hundert Mal, und sieht es doch nicht (mehr) - Betriebsblindheit nennt man das. Die Gewöhnung versperrt den Blick auf Probleme und Potenziale. Stellen Sie das Gewohnte in Frage! Und fragen Sie Mitglieder und Mitarbeiter. Vor allem die Neuen haben sich noch nicht an das vermeintlich Selbstverständliche gewöhnt. Eine gezielte Befragung nach ihren Eindrücken gibt Ihrem Verein wichtige Impulse.
3. Betreiben Sie Veränderungsprozesse mit System
Welche Ziele sollte Ihr Sportverein vorrangig verfolgen? Was ist erforderlich, um den Erfolg zu realisieren? Wer ist wofür zuständig? Nutzen Sie einen Entwicklungsplan für strategische Ziele, um den Überblick im Veränderungsprozess zu behalten.
Jedes langfristige Ziel kann Anlass strategischer Planung sein. Aber auch mittel- oder gar kurzfristige Ziele erfordern umsichtige Planung, wenn
• sie grundsätzliche Bedeutung für den Verein haben
• viele Zwischenschritte erforderlich sind, um sie zu verwirklichen
• viele Personen involviert werden
Grundsteuer - Befreiung für gemeinnützige Vereine
Gemeinnützge Vereine sind von der Grundsteuer befreit, wenn
- der Grundbesitz dem Verein gehört und
- er vom Verein selbst oder einer anderen Körperschaft für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt wird.
Werden die Grundstücke für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder zu Wohnzwecken genutzt, sind sie aber steuerpflichtig.
Nicht befreit sind deshalb z.B.:
- Vereinsheime und Gaststätten, die überwiegend geselligen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen
- Einliegerwohnungen in vereinseigenen Immobilien
Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des Grundstücks oder der Grundstücksteile. Die Höhe der Grundsteuer hängt ab von Grundsteuermessbetrag und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde. Der Grundsteuerbescheid wird von der Gemeinde erteilt. Über eine Befreiung von der Grundsteuer entscheidet das Finanzamt im Rahmen des Grundsteuermessbetragsverfahrens. Der Verein stellt dort - soweit die Voraussetzungen gegeben sind - einen Befreiungsantrag. Eine rückwirkende Befreiung ist nur möglich, wenn noch keine bestandskräftige Festsetzung des Grundsteuermessbetrag vorliegt und die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Quelle: Vereinswelt
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