Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 70 - 11. November 2004

Mitarbeit auf Ein-Euro-Job-Basis in gemeinnützigen Sportvereinen

Im Kampf um die Arbeitslosigkeit greifen nunmehr auch verstärkt die gemeinnützigen Organisationen, also Vereine und Verbände, Stiftungen oder sonstige gemeinnützige Träger, tatkräftig in das Geschehen ein. Ihr Ziel ist es, vor allem Langzeitarbeitslose im Interesse des Gemeinwohls in die verschiedensten Aufgabenbereiche von gemeinnützigen Trägern zu integrieren.
Bis Ende 2004 richtete sich die bundesweite Initiative für die zusätzliche Beschäftigung an die Bezieher von Sozialhilfe. Ab dem 1.1.2005 tritt die Hartz IV-Regelung in Kraft. Diese neuen sozialrechtlichen Vorgaben für Langzeitarbeitslose sollen eine höhere Aktivierung bei den gemeldeten Arbeitssuchenden erreichen und durch die Beschäftigung die persönliche Beschäftigungsfähigkeit erhalten. Durch die Medien wurde der Begriff der neuen Ein-Euro-Job-Regelung populär. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sollen über diese Initiative ab 2005 bis zu 600.000 neue Beschäftigungsmöglichkeiten bei den verschiedensten Beschäftigungsstellen über die freien Träger der Wohlfahrtspflege und sonstigen gemeinnützigen Organisationen erreicht werden. Daher stellt sich die Frage, wie gemeinnützige Organisationen mit ihren verschiedensten Zielrichtungen diese Initiative unterstützen können und wie das genaue Vorgehen aussieht.
Noch sind die weitergehenden Vorgaben durch Hartz IV mit Wirkung ab dem 1.1.2005 nicht in Kraft getreten. Allerdings war die Förderung über gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe und ergänzender Sozialhilfe auch jetzt schon möglich.
Durch diese Fördermaßnahme entsteht - wie auch künftig über Hartz IV ab dem 1.1.2005 - kein Arbeitsverhältnis. Diese Beschäftigungsmöglichkeit ist daher auch von der Sozialversicherungspflicht befreit. Gefördert werden hierbei gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, wobei bislang der Arbeitseinsatz auf höchstens 4 Stunden pro Arbeitstag begrenzt war. Statt einer etwa auf Stundenbasis orientierten Zusatzvergütung kann jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin für diesen Arbeitseinsatz eine Mehraufwandsentschädigung erhalten, die im Regelfall 2 Euro für jede geleistete Arbeitsstunde beträgt. Zusätzlich können Fahrtkosten, meist durch die Bereitstellung einer Nahverkehrsverbund-Monatskarte, gewährt werden. Zuständig für die Auszahlung dieser Zusatzvergütung sind hierbei die jeweiligen gemeinnützigen Träger als Einsatzstellen. Die Teilnehmer an dieser Fördermaßnahme erhalten daher ihre finanziellen Leistungen direkt von der Einsatzstelle, wobei im Regelfall die Fahrtkosten im Voraus, die Mehraufwandsentschädigung nach Leistungserbringung z. B. beim Verein ausgezahlt wird.
Zum Antragsweg: Erforderlich ist zunächst, dass über einen besonderen Vordruck der Bundesagentur für Arbeit (BA 1-Antrag-ARBGel-199-AUG04) ein Förderantrag gestellt wird. Diesen Antrag können aber nur Träger stellen, die Arbeitslosenhilfebezieher beschäftigen. Voraussichtlich wird es zum Jahresanfang 2005 einen neuen Antragsvordruck geben. Unter www.bundesagentur.de kann der Antragsvordruck heruntergeladen werden.
Der Antragsteller muss gewährleisten, dass der Beschäftigte eine angemessene Aufwandsentschädigung bekommt. Außerdem muss er eine Beschreibung der Arbeitsgelegenheiten vorlegen, die z. B. Art, Umfang, Strukturinhalte, Ort und nötige Qualifizierung beinhaltet.
Der gemeinnützige Träger stellt demnach nicht nur die eine oder andere Arbeitsgelegenheit zur Verfügung, sondern muss auch für die Planung und Durchführung des Arbeitseinsatzes sorgen. Entsprechend dem Antragsvordruck versichert der Antragssteller u. a., dass die Mehraufwandsentschädigung ohne Abzug unverzüglich an die Teilnehmer weitergegeben wird, die Vorschriften über den Arbeitsschutz beachtet werden, und dass ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen der beantragten Arbeitsgelegenheiten beschäftigt werden, die von der Agentur für Arbeit zugewiesen werden.
Dies bedeutet für die Vereinspraxis: Die Träger können nicht länger in Eigeninitiative arbeitslose Mitglieder beschäftigen. Es ist die Aufgabe der sog. Arbeitsgemeinschaft (§ 44 b SGB II, also die Zusammenarbeit zwischen ausgesuchten Kommunen/Kreisen und der Agentur für Arbeit), unter Beteiligung der Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit, geeignete Personen für die angebotenen Einsatzstellen auszusuchen. Die gemeinsame Vermittlungsstelle vermittelt diese Personen an die geeigneten Einsatzstellen weiter.
Die weiteren Vorgaben: Als gemeinnützig gelten hierbei Arbeitsgelegenheiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit dienen. Die Beschäftigung darf daher nicht privaten oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen, um eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt zu vermeiden. Gefördert werden auch nur "zusätzliche" Arbeitsmöglichkeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Es darf also damit auch keine Gefährdung von bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen bei Vereinen/Verbänden eintreten. Wichtig ist natürlich auch die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze - es kann also kein bestehender Arbeitsplatz abgebaut oder auch nur gefährdet werden, um hieraus einen Ein-Euro-Job zu schaffen.
Das Ziel: Ist der Antrag zusammen mit einer zweckmäßigen Kurzbeschreibung der Einsatzstelle und dem Anforderungsprofil eingereicht, erhält der Träger einen Bewilligungsbescheid. Nach Zuweisung der hierfür vorgesehenen Personen rechnet der Träger dann unter Verwendung eines besonderen Abrechnungsformulars gegenüber der gemeinsamen Vermittlungsstelle ab.
Empfehlung: Unterstützen Sie diese neue Initiative, auch unabhängig von etwaigen Veränderungen durch Hartz IV mit Wirkung ab dem 1.1.2005. Schließlich kommen auf die Träger keine zusätzlichen Lohnkosten zu und es wird kein echtes Arbeitsverhältnis begründet. Interessierte Leistungsbezieher können zudem jederzeit die Tätigkeit auf Ein-Euro-Job-Basis aufgeben, wenn sie eine anderweitige Beschäftigung/Anstellung finden. Je nach Arbeitseinsatz sollte mit der Bewilligungsstelle geklärt werden, wie hoch die sozialversicherungsfreie Mehraufwandsentschädigung und damit die zusätzliche Förderung ausfallen kann. Der Ein-Euro-Job ist sicherlich insoweit nur eine populäre Betrags-Untergrenze.

Tipp:

Nehmen Sie bei akutem Bedarf Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. der ggf. bekannten zentralen Vermittlungsstelle auf. Zusätzlich gibt es eine (leider kostenpflichtige) Hotline unter 01805/345 321 direkt zur Bundesagentur für Arbeit, über die der zuständige regionale Ansprechpartner genannt wird.

Fehler bei der Steuererklärung von Vereinen/Verbänden können teuer werden!

Die neue Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG-Sportversicherung bietet den Ehrenamtlichen und Managern im Sport eine verbesserte Handlungsfähigkeit.
Die neue Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG-Sportversicherung bietet den Ehrenamtlichen und Managern im Sport eine verbesserte Handlungsfähigkeit. Immer häufiger werden Vorstände oder andere Vertreter des Vereins für ihre Managementfehler in Anspruch genommen, dabei sogar vermehrt von den eigenen Vereinsmitgliedern. Die Haftung der Vertreter eines Vereins greift bis in deren Privatvermögen durch.
In Zeiten leerer Staatskassen werden die Erklärungen der Steuerschulden vom Fiskus sehr genau begutachtet. Keine Ausnahme wird dabei bei den Vereinen und Verbänden des Sports gemacht. Führt ein Verein z.B. über mehrere Jahre auf Grund eines Fehlers seines Schatzmeisters zu wenig Steuern ab und fällt dies dem Finanzamt bei einer Prüfung dann auf, so wird die Fiskalbehörde den Gesamtbetrag in einer Nachzahlung anfordern. Kann der Verein nicht zahlen, muss er einen Kredit aufnehmen. Durch die dafür anfallenden Zinsen entsteht dem Verein teilweise ein Schaden.
Die neue Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG Sportversicherung begegnet diesem Umstand mit dem Standard-Deckungsschutz plus, der den Zusatzbaustein Steuern und Schlüsselverlust beinhaltet. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 50.000 Euro.
Im Standard-Deckungsschutz plus ist weiterhin der Kostenersatz für die Erneuerung von Schließanlagen beim Abhandenkommen von Schlüsseln bis 20.000 Euro mitversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent mindestens aber 200 Euro und maximal 500 Euro. Die Jahresprämie für die Versicherung richtet sich dabei in allen Fällen nach der Mitgliederstärke eines Vereins. Ein durchschnittlicher Verein mit 750 Mitgliedern kann den Standard-Deckungsschutz bereits ab 609 Euro beantragen. Der Standard-Deckungsschutz plus inkl. Steuern und Schlüsselverlust ist bereits ab 913,50 Euro zu erhalten.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Sportversicherungsbüro bei Ihrem Landessportbund/-veband oder im Internet unter http://www.ARAG-Sport.de.

Teil 2 der Serie:
Vereinsatzung - doch kein notweniges Übel?

Der zweite und letzte Teil der Serie beschäftigt sich mit normativer Satzungsarbeit und strukturierende Satzungsarbeit. Wenn Sie all diese Punkte berücksichtigt haben, dann haben Sie in Ihrem verein eine lebendige Satzung.

IV. Normative Satzungsarbeit

Drei aktuelle Themen zeigen Ihnen auf, über welche Inhalte der Vereinsentwicklung und Satzungsarbeit Sie zum Beispiel nachdenken könnten, nämlich
• die Anforderungen der "Agenda 21"
• die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern
• Vereinsangebote für Nichtmitglieder

Agenda 21: Vereine mit Zukunft

Nicht nur Pessimisten sehen die Umwelt in Bedrängnis. Die Mannschaft Menschheit hat mehr Mitspieler als jemals zuvor. Wir spielen ein offensives Spiel, das die Natur in die Defensive bringt. Höchste Zeit über unsere Strategie nachzudenken, denn die Entwicklung gefährdet uns alle und unsere Nachkommen.

Agenda 21

In Rio de Janeiro haben 1992 die Vereinten Nationen das bislang umfassendste Handlungsprogramm entwickelt: die Agenda 21. Ihr Inhalt: Die Umsetzung eines Leitbilds der "Nachhaltigen Entwicklung". Drei Ziele streben die 178 Unterzeichner, darunter die Bundesrepublik Deutschland, an:
• für die Deckung der Grundbedürfnisse aller Menschen zu sorgen
• den Lebensstandard aller Menschen zu verbessern
• die Ökosysteme besser zu bewirtschaften und zu schützen

Ökologie - Ökonomie - Soziales

Die Agenda 21 zielt auf eine Entwicklung, die allen Menschen Chancengleichheit bietet und die Umwelt vor Ausbeutung und Zerstörung bewahrt. Aus diesem Anspruch ergeben sich drei Handlungsfelder: Ökologie - Ökonomie - Soziales, die als eine Einheit gesehen werden müssen. Es geht also um mehr als die isolierte Betrachtung von Teilaspekten, wie dem Klimaschutz, dem Waldsterben, der Kinderarbeit, der Frauenbenachteiligung oder der Beschäftigungspolitik. Die Agenda 21 fordert die Vernetzung von Handlungen und die Abwägung ihrer Folgen.

Was hat die Agenda 21 mit dem Sport zu tun?

Die Herausforderungen der Menschheit lassen sich nicht am Grünen Tisch der Vereinten Nationen lösen. Keine Organisation vermag Milliarden Menschen unter einen Hut zu bringen. Das Motto der Agenda 21 lautet darum: "Global denken, lokal handeln!" Die Probleme entstehen vor Ort. Und dort müssen sie gelöst werden.
Der Sport ist aufgerufen, dazu beizutragen. Sportler segeln, surfen und rudern auf Flüssen, Seen und Meeren. Sie besteigen Berge und fahren sie auf Skiern hinunter. Sie joggen oder radeln durch die Landschaft. Sie haben selbst den Himmel segelnd, gleitend oder mit Motorkraft erobert. Kaum ein Ort, an dem sich keine Sportler finden. Zu den Nebenwirkungen zählen zum Beispiel Lärm, Erosion und Naturverbrauch durch Sportstätten.
Der Sport ist aber auch ein vereinigendes Band: Nahezu alle Bevölkerungsgruppen treiben Sport. Ob Männer oder Frauen, ob Alte oder Junge, ob Gesunde oder Kranke, ob Behinderte oder Nichtbehinderte, ob in Entwicklungs- oder in Industrieländern: Sport ist eine weltweit wichtige Größe für die Entwicklung der Menschheit. Sport hat Macht und die gilt es zu nutzen.

Warum sollte die Agenda 21 in Sportvereinen umgesetzt werden?

Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet Vereine bisher nicht, die Anforderungen der Agenda 21 in ihren Satzungen zu verankern. Also kein Grund zu handeln? Weltweite Umweltkatastrophen, die auch Deutschlands Grenzen überschritten haben, geben jedem Verein Anlass innezuhalten: Sollte Ihr Sportverein sich nicht selbst verpflichten, an besseren sozialen und umweltverträglichen Lösungen mitzuwirken?
In ihrer Summe haben die Sportvereine enorme Möglichkeiten. Untersuchungen zeigen, dass über die Hälfte der deutschen Bevölkerung sportlich aktiv ist. Rund ein Drittel der Bevölkerung ist in knapp 90.000 Sportvereinen organisiert. Kaum ein Lebensbereich, in dem der Organisationsgrad so hoch ist wie im Sport. Die Sportvereine können die Mehrheit der Bevölkerung direkt und indirekt erreichen.

Was können Sportvereine tun?

Sie können vorbildliche Leitbilder entwickeln und umsetzen. Dem Engagement sind keine Grenzen gesetzt. Ein wichtiges Handlungsfeld ist zum Beispiel die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Agenda 21-Prozessen. Nicht zuletzt um ihre Zukunft geht es. Entscheidend für den Erfolg sind kinder- und jugendgerechte Formen der Jugendarbeit, um sie an die Themen und Zielsetzungen der Agenda 21 heranzuführen. Theoretisieren hilft wenig weiter. Die konkrete Gestaltung des Lebensumfeldes von Kindern und Jugendlichen sollte im Vordergrund stehen.

Junge zum Mitmachen einladen

Zu den erprobten Beteiligungsformen gehören die Einbindung junger Vereinsmitglieder in die Arbeit von Jugendverbänden und Jugendringen, von Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendgemeinderäten oder von Jugendbeiräten. Ziel ist es, die Interessen zu bündeln, zu artikulieren und durchzusetzen. Aber Vorsicht: Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Nur Foren und Gremien, die ihre Inhalte und Arbeitsweisen ernst nehmen, können auf Interesse hoffen. Auf lange Verfahrensprozeduren haben die Jungen keine Lust. Bewährt haben sich Versammlungen, die jedem Interessierten offen stehen, um Wünsche, Sorgen, Anliegen und Forderungen zu äußern. Alle Themen, die mit dem Lebensumfeld zu tun haben, bieten sich an. Wenig Reglementierung, dafür ein interessantes Begleitprogramm - das macht den dauerhaften Erfolg aus. Vorausgesetzt, Sie lassen die wichtigste Erfolgsbedingung nicht außer Acht: Verantwortliche der Gemeinde und andere Interessensvertreter müssen die Anliegen ernst nehmen und ihre Umsetzung fördern!
Projektarbeit eignet sich besonders: Schnelle, konkrete Ergebnisse und Erfolge und die Umsetzung von Visionen in erlebbaren Nutzen spornen nicht nur junge Leute an, sich nachhaltig zu engagieren.

Mögliche Aktionen der Jugendarbeit sind:
• Spurensicherungsprojekte
• Gemeindeerkundungen
• Dorf-, Stadtteilerneuerung
• Hütten am Waldrand
• Umweltaktionen
• Fragebogenaktionen
• Schreib-, Mal-, Photo- und Videoaktionen
• Zukunftswerkstätten
• Zeitungsprojekte
• Internetprojekte
• Projekte zur Spielplatz- und Schulhofgestaltung
• Kinder- und Jugendsprechtage
• Spiel- und Bolzplatzbesprechungen
• Meckerbriefkästen

Gut in Schuss für das neue Jahrtausend

Welche Stärken helfen einem Sportverein, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern und die Agenda 21 mit Leben zu erfüllen? Einige Merkmale zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

1. Sportverein mit Neugier.
Wer über das eigene Spielfeld hinausblickt, erschließt neue Horizonte. Ein verantwortungsbewusster Sportverein interessiert sich für neue Entwicklungen und informiert sich. Er weiß, was in der Nachbarschaft geschieht und wo Handlungsbedarf besteht.

2. Sportverein mit Vision.
Die Agenda 21 ist ein umfassender Appell, vor Ort zu handeln. Jede ökologische, ökonomische oder soziale Verbesserung ist denkbar. Gefragt ist eine Vision. Allzu große Ziele mögen unerreichbar bleiben, allzu kleine bringen nicht wirklich voran. Der richtige Maßstab für eine Vision sind Ziele, die weder schnell noch leicht, aber mit gemeinsamer hartnäckiger Anstrengung auf längere Sicht zu verwirklichen sind.

3. Sportverein mit Zielen.
Visionen entstehen, wenn die Gedanken abheben. Um sie zu realisieren, wird Bodenhaftung gebraucht. Erfolgreiche Sportvereine entwickeln Umsetzungsstrategien mit konkreten und verbindlichen Etappenzielen, die sie Schritt für Schritt voranbringen.

4. Sportverein mit kritischem Blick.
Er überprüft, ob seine Ziele sozialverträglich, umweltverträglich und zugleich wirtschaftlich sind.

5. Sportverein mit breitem Konsens.
Die Agenda 21 ist eine Gemeinschaftsaufgabe, für die ein Sportverein eine breite Basis braucht. Sie entsteht in einer offenen Diskussion, in der nicht nur die Wortführer zu Wort kommen.

6. Sportverein mit konstruktivem Machtbewusstsein.
Ohne Anführer geht wenig voran, ohne Mannschaft auch nicht. Richtungsweisende Entscheidungen führen zum Ziele - wenn sie transparent sind und von den Mitspielern kritisch reflektiert werden dürfen.

7. Sportverein mit Risikofreude.
Die Ziele der Agenda 21 verlangen nach neuen Wegen. Und die verlangen manchmal Mut: eine kritische Diskussion in Gang zu setzen, Zukunft weisende Entscheidungen zu treffen, in die Umsetzung Geld und Zeit zu investieren.

Agenda 21 und die Folgen für die Vereinssatzung

Welche Ziele wären gemeinnütziger als die der Agenda 21? Sollte Ihr Sportverein sie nicht in sein Leitbild aufnehmen und in der Satzung verankern? So allgemein wie nötig, damit sich unterschiedliche Einzelziele und Maßnahmen darunter fassen lassen. So konkret wie möglich, damit sie als Selbstverpflichtung Ihres Sportvereins auf die praktische Arbeit wirken können. Eine Überlegung, die zumindest eine Diskussion wert ist!

Souveräne Frauen

"Gender Mainstreaming" - sagt Ihnen etwas? Und ist ein Thema in Ihrem Sportverein? Und - das Wichtigste - hat bereits zu Konsequenzen geführt? Kompliment.
Wenn Sie Gender Mainstreaming noch nicht kennen, brauchen Sie vielleicht einen kleinen Englischkurs:
• Gender heißt: "soziale Geschlechtsrolle".
• Mainstreaming bedeutet: Ein Anliegen in die Mitte der Gesellschaft (den Hauptstrom) bringen.
Gender Mainstreaming will helfen, dass bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigt werden.
Gender Mainstreaming im Sportverein bedeutet, dass Frauen wie Männer gleiche, faire Chancen erhalten, ihre Interessen durchzusetzen; auf dem Sportplatz genau so wie im Vereinsheim. Und das sind die Herausforderungen:
• Frauen und Männer erhalten gleiche Zugangs- und Aufstiegschancen. Chancen sind aber nicht dasselbe wie Rechte. Nur wenn die Bedingungen stimmen, wird aus Gleichberechtigung auch Chancengleichheit.
• Frauen gehören genauso oft und selbstverständlich zur Führungsriege wie Männer.
• Die Anliegen beider Geschlechter sind gleichrangig.
• Nicht greifbar, aber überall zu spüren: Es herrscht eine offene Atmosphäre, in der sich Frauen und Männer aufmerksam zuhören.

Gender Mainstreaming und die Folgen für die Vereinssatzung

Was genau hat nun die Chancengleichheit von Frauen und Männern mit der Vereinssatzung zu tun? Man könnte es zum Beispiel so sehen: Ein Sportverein, der keine Chancengleichheit realisiert, handelt nicht gemeinnützig. Denn nur aus gleichen Möglichkeiten der Mitwirkung erwächst eine ausgeglichene Vereinskultur - in der sich alle gleichermaßen zu Hause fühlen. Es geht also um eine Grundsatzfrage, die unmittelbar das Leitbild eines Vereins prägt. Ist es dann nicht ein Thema von "Verfassungsrang" und gehört deshalb in die Satzung? Zumindest eines wäre damit gewonnen: Jeder kann sich darauf berufen, wenn Strukturen geschaffen, Arbeitsabläufe geregelt oder Angebote konzipiert werden. Aber natürlich ist auch denkbar, dass ein Verein noch konkreter wird. Um nur ein Beispiel, wenngleich ein umstrittenes, zu nennen: Ein Verein könnte in seiner Satzung festlegen, dass Vorstandsämter und andere Führungspositionen je zur Hälfte mit Frauen und Männern oder entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft zu besetzen sind.

Neues im Angebot

Ging ein Spieler früher ins Ausland, konnte er die "Mitgliedschaft" in der Nationalmannschaft abhaken. Aber die Zeiten ändern sich. Irgendwann spielten zu viele der Besten in anderen Ligen. Die Nationalmannschaft hat sich ihnen geöffnet. In einem ähnlichen Entwicklungsprozess befinden sich viele Sportvereine: Sollen sie ihre Angebot auch für Nichtmitglieder öffnen? Eine langjährige Vereinsmitgliedschaft haben viele vor allem der Jüngeren nicht mehr im Sinn. Sie scheuen lange Bindungen. Sportvereinen mag das nicht gefallen. Die Frage ist, wie sie darauf reagieren. Mancher Sportverein lässt heute die Teilnahme an einzelnen Kursen gegen Zahlung einer Gebühr zu. Das hat zwei gute Gründe. Erstens: Die Einnahmen ermöglichen Sportangebote, die sich sonst nicht finanzieren ließen, wovon auch die Mitglieder profitieren. Zweitens: Man kann es auch als Ausdruck gemeinnützigen Handelns verstehen, wenn Sportvereine sich an die Bedürfnisse der Menschen anpassen, für die sie da sind. Eine Grundsatzfrage, die alle Mitglieder und die Vereinssatzung betrifft. Eine offene Diskussion und ein breiter Konsens sind gefordert.

V. Strukturierende Satzungsarbeit

Die Vorstandsarbeit wird immer anspruchsvoller. Die Vorstandsmitglieder brauchen immer umfassendere Kompetenzen in den verschiedensten Fachgebieten, zum Beispiel betriebswirtschaftliche Kompetenz, Steuer- und Rechtskompetenz, Marketingkompetenz.

Aufteilung der Vorstandsämter nach Kompetenzen

Niemand kann in allen Kompetenzfeldern gleich gut sein. Aber fast jeder kann sich in einem oder zwei Aufgabenbereichen das nötigte Know-how aneignen. Es hat sich deshalb bewährt, Vorstandsressorts nach Fachgebieten zu gliedern, zum Beispiel unterteilt in die Fachgebiete:
• Vereinsentwicklung
• Vereinskultur
• Sportentwicklung
• Organisation des Sportbetriebs
• Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
• Geschäftsführung und Verwaltung

Schlagkräftiges Vorstandsteam

Wie viele Mitglieder sollte ein Vorstand haben? Je mehr desto besser? Das macht die Arbeit kompliziert. Die Effektivität sinkt. Als erfolgreich hat sich folgendes Modell erwiesen: Der geschäftsführende Vorstand besteht aus drei Personen, der Gesamtvorstand umfasst fünf bis neun Mitglieder.

Konkrete Umsetzung

• Jedes der drei geschäftsführenden Vorstandsmitglieder übernimmt entsprechend seinen Fähigkeiten, Kompetenzen und persönlichen Vorlieben zwei der sechs Ressorts.
• Den Vereinsgremien, also der Mitgliederversammlung und dem Vorstand, wird ein fünf- bis neunköpfiges Beratungsgremium zur Seite gestellt (Beirat).
• Wegen der steigenden Anforderungen an professionelles Handeln sollten den Mitgliedern des Beirats konkrete Aufgaben aus den Fachbereichen zugewiesen werden.

Satzungsarbeit

Für die Satzung hätte das Modell folgende Konsequenzen:
• Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorstand, der aus drei gleichberechtigten Mitgliedern besteht.
• Die Mitgliederversammlung wählt den fünf- bis neunköpfigen Beirat.
• Die Satzung regelt die wesentlichen Aufgaben des Vorstandes.
• Die Satzung regelt die wesentlichen Aufgaben des Beirats.

Strukturen und Ordnungen

Wenn ein Sportverein in professionellen Strukturen arbeiten möchte, sollte er vor allem folgende Aufgabenfelder verbindlich regeln:

Normatives Management

Das normative Management liegt in der Verantwortung der Mitgliederversammlung und des Vorstands. Es umfasst alle Grundsatzfragen, die ihrem Stellenwert nach in die Satzung gehören. Die wichtigsten Themen sind:
• der Vereinszweck
• das Leitbild des Vereins
• seine Philosophie
• wichtige Rituale
• Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung
• grundlegende Werte, für die der Verein eintritt
• die Vereinskultur

Strategisches Management

Das strategische Management liegt in der Verantwortung des Vorstands und der Geschäftsführung. Es befasst sich mit den langfristigen Fragen der Vereinsentwicklung und des Vereinsaufbaus. Die wichtigsten Themen sind
• die Vereinsziele
• seine Qualitätsmaßstäbe
• seine Führungsgrundsätze
• die Aufbau- und Ablauforganisation
• die Regularien und Vereinsordnungen

Operatives Management

Das operative Management liegt vor allem in der Verantwortung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter. Es dient der Umsetzung geplanter Projekte und Maßnahmen. Im Vordergrund steht die Erledigung konkreter Aufgaben.

Schritte auf dem Weg zu einer professionellen Vereinsstruktur

1. Leitbildentwicklung
Der Sportverein entwickelt ein Leitbild und legt damit die Leitplanken für die künftige Vereinsarbeit fest. Das Leitbild spiegelt Grundziele, Werte und Normen wider, enthält Aussagen zum Menschenbild, zu Kooperationen, Mitbestimmung und Führungsstil, ebenso wie zur Kommunikation im Verein und nach außen.

2. Zuständigkeitsplanung des Vorstandes
Auf Grundlage der Satzung und des Leitbildes entwickelt der Vorstand einen Zuständigkeitsplan, zum Beispiel in sechs Ressorts gegliedert, wie oben dargestellt.

3. Erstellung eines Organigramms
Angelehnt an die Aufgabenverteilung in der Vorstandsarbeit wird ein Organigramm für den Verein erstellt. Das Organigramm ist eine grafische Darstellung, die beschreibt, wer für welche Aufgaben zuständig ist.

4. Zuständigkeitsordnung für operative Aufgaben
In einer Zuständigkeitsordnung wird geregelt, wie die operativen Aufgaben zu erledigen sind.
Quelle: ehrenamt-im-sport

Was wäre Ihr Sportverein ohne das Engagement der freiwilligen Helfer?

Sportvereine, die Freiwillige gewinnen, sind die Gewinner! Nicht nur, weil Aufgaben erledigt werden müssen. Mehr noch, weil die Ehrenamtlichen einem gemeinnützigen Verein erst seinen Sinn geben: Bürger sind für Mitbürger da!

Schnell-Check Freiwilligen-Management

Sie hätten gern gute Tipps zum Freiwilligen-Management? Der erste Tipp lautet: Stellen Sie Ihren Verein auf den Prüfstand: Wo liegen Ihre Stärken, wo die Schwächen im Umgang mit Freiwilligen? Die Checkliste hilft Ihnen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen: Welche Fragen können Sie schon mit JA beantworten?

1. In unserem Verein herrscht (auch bei hauptamtlichen Mitarbeitern) Einigkeit, dass wir freiwilliges Engagement begrüßen.
2. Wir können Freiwilligen differenzierte Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Art und zeitlicher Beanspruchung anbieten.
3. Wir verfügen über Stellen- oder Aufgabenbeschreibungen für jede Einsatzmöglichkeit, in denen Pflichten und Kompetenzen festgelegt sind.
4. Wir planen regelmäßig und vorausschauend, welche Aufgaben anfallen und welcher Bedarf an freiwilligen Mitabeitern sich daraus ergibt.
5. Wir untersuchen regelmäßig, ob die Freiwilligen in unserem Sportverein mit den Bedingungen ihrer Arbeit zufrieden sind und was sie sich wünschen.
6. Erstgespräche führen wir nach einem Gesprächsleitfaden.
7. Die Einarbeitung erfolgt nach einem konkreten Ablaufplan. Unser Verein stellt dafür Personal, Sachmittel und Budget zur Verfügung.
8. Wir planen langfristig und gezielt, wie wir das Engagement unserer Freiwilligen anerkennen und verfügen über ein System von Anreizen.
9. Wir bieten unseren freiwilligen Mitarbeitern Aus- und Fortbildungen an.
10. Wir werben gezielt und bei jeder sich bietenden Gelegenheit neue Freiwillige im Verein und außerhalb.
11. Wir kennen die Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen für das Ehrenamt und kommunizieren den Nutzen, den unser Verein ihnen bietet.
12. In unserem Sportverein ist Freiwilligen-Management nicht nur auf dem Papier eine Führungsaufgabe.
Sie haben den Schnell-Check durchgeführt? Und alle 12 Fragen mit Ja beantwortet? Dann spielt Ihr Sportverein bereits in der Profiliga des Freiwilligen-Managements!
Oder hat sich doch das eine und andere Nein eingeschlichen? Dann allerdings sollten Sie handeln! Nehmen Sie den „Kalender Freiwilligen-Management“ als Leitfaden, um Schritt für Schritt Ihren Zielen näher zu kommen (erhältlich beim Deutschen Sportbund).

Hinweise zu den einzelnen Fragen

Frage 1: In der Theorie herrscht Einigkeit, wie wichtig freiwilliges Engagement für einen gemeinnützigen Sportverein ist. In der Praxis nicht immer. Das gilt vor allem für das Zusammenspiel zwischen den haupt- und ehrenamtlichen Mannschaftsteilen: Der Ball wird nicht oder nur widerwillig hin- und her gespielt. Wo Mitspieler einander im Weg stehen, leidet der Erfolg - und der Teamgeist des ganzen Vereins. Eine für alle Vereinsmitglieder unbefriedigende Situation. Hier ist der Vorstand als Trainer gefordert:
1. Holen Sie die Mitspieler an einen Tisch.
2. Ermutigen Sie die Beteiligten, Probleme und Konflikte offen auszusprechen.
3. Unterstützen Sie die Betroffenen, Lösungen für ihre Probleme zu finden.
Fragen 2, 4: Wer kann schon über zu wenig Arbeit klagen? Vereinsmitglieder, die sich trotzdem engagieren, erwarten, dass ihr Verein ihnen ein breites Angebot interessanter Tätigkeiten unterbreitet. Das klappt nur, wenn die Verantwortlichen erstens die anstehenden Aufgaben langfristig und mit Übersicht planen und zweitens daraus viele unterschiedliche Einsätze entwickeln.
Frage 3: "Mach mal!" - Das ist keine Arbeitsanweisung, sondern eine Zumutung. Jeder Mitspieler will wissen, was genau von ihm erwartet wird. Und zwar bevor er zusagt. Nur dann ist er in der Lage, einzuschätzen, ob er will und kann. Aufgaben- oder Stellenbeschreibungen gehören deshalb zur Grundausstattung ehrenamtlicher Mitspieler.
Frage 5: Sind die Mitglieder Ihres Sportvereins mit den Bedingungen, die Ihr Verein für ehrenamtliche Tätigkeiten geschaffen hat, rundum glücklich? Und das wissen Sie mit absoluter Sicherheit? Wenn nicht, dann sollten Sie eine Befragung durchführen.
Fragen 6, 7: Neue Aufgaben sind neue Herausforderungen. Wer sich ihnen stellt, braucht Unterstützung. Freiwillige, die Sie in solchen Phasen allein lassen, fühlen sich auf verlorenem Posten. Kein Wunder, wenn sie Fehler machen. Ein frustrierendes Erlebnis. Wer wollte sich das noch einmal antun?
Fragen 8, 9: Warum engagieren sich Menschen freiwillig? So unterschiedlich die Motive sein mögen - Anerkennung kann jeder Mensch gut vertragen. Eine Selbstverständlichkeit? Ja - und gerade da liegt die Gefahr: Man unterstellt, der andere wüsste schon um die Wertschätzung. Oft weiß er es aber nicht. Bringen Sie Anerkennung angemessen zum Ausdruck! Deutliche Worte des Danks, nicht nur ein Mal im Jahr, bringen Freiwillige in Schwung. Besser noch sind wertschätzende Gesten. Auch eine Fortbildung für engagierte Mitspieler gehört dazu. Sie zeigt, was der Ehrenamtliche seinem Verein wert ist.
Quelle: ehrenamt-im-sport

Frauen im bayerischen Sport

"Frauen sind in Bayern im freiwilligen Engagement keinesfalls unterrepräsentiert." Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die der Frauenbeirat des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) in Auftrag gegeben und jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Wissenschaftler um Dr. Nanda Fischer (TU München), die die Studie erstellt haben, räumen mit einem Vorurteil auf: "Dass Frauen relativ wenig offizielle ehrenamtliche Positionen besetzen, bedeutet nicht, dass sich in Sportorganisationen erheblich weniger Frauen als Männer engagieren."
Besonders ausgeprägt ist das Engagement von Frauen auf der Ebene der "Helfer" ohne Amt. Den Helfern sind nach Angaben der Wissenschaftler 55 Prozent aller freiwilligen Mitarbeiter in Sportvereinen zuzuordnen. Unter den Übungsleitern in bayerischen Vereinen sind Frauen fast genau so stark vertreten, wie es ihrem Mitgliederanteil in den Vereinen entspricht. Ganz anders sieht die Situation dagegen bei den Wahlehrenämtern aus. So liegt der Frauenanteil in den bayerischen Vereinsvorständen bei 27, 6 Prozent, unter den Vereinsvorsitzenden gar nur bei 6,9 Prozent. Insgesamt kommt die Studie bei den Wahlehrenämtern zu dem Schluss: "Führungspositionen sind damit auch in Bayern auf allen Ebenen von Sportorganisationen weiterhin fest in männlicher Hand."
Freilich beschränkt sich die Studie nicht auf Zahlen und Prozente. Sie untersucht Motive für freiwilliges Engagement, aber auch für den Rückzug aus dem Ehrenamt, sie nimmt "Karriereverläufe" unter die Lupe und ermittelt spezielle Barrieren für Frauen, und sie verliert dabei nicht aus dem Auge, dass die Einstellung zu freiwilligem Engagement nicht nur vom Geschlecht, sondern auch vom Alter abhängt.
Unter dem Titel "Frauen im bayerischen Sport: Eine vergleichende empirische Untersuchung zum organisierten Sport" liegt die Studie in gedruckter Form vor. Auf über hundert DIN-A-Seiten präsentieren die Autoren Dr. Nanda Fischer, Dr. Petra Pfaffel und Cathleen Xenodochius von der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität München die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit. Sie stützt sich auf BLSV-Unterlagen, Fragebögen (quantitative Datenerhebung) und Interviews (qualitative Datenerhebung). Gefördert wurde das Projekt, das im Auftrag des BLSV-Frauenbeirates durchgeführt wurde, vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

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 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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