Nr. 71 - 18. November 2004
Vor- und Nachteile von Overhead-Folien
Overhead-Folien sind ideal für ein großes Publikum, bergen aber auch Nachteile: Sie können stets nur eine Folie gleichzeitig zeigen, und Sie können den Inhalt der Folien nicht mehr verändern (Ausnahme: wasserlösliche Folienstifte). Darüber hinaus müssen Sie den Raum abdunkeln und verlieren dadurch den Blickkontakt zum Publikum.
Klarsicht-Folien haben drei Vorteile: Sie können sie mit speziellen Folienstiften, aber auch mit Laser- und Tintenstrahl-Druckern professionell beschriften. Sie können sie über einen Tageslichtprojektor auch einem größeren Publikum (bis zu 200 Personen) vorführen. Und Sie können sie ganz leicht kopieren.
Doch wägen Sie die Nachteile ab: Häufig werden Folien als Erinnerungshilfe oder als Redemanuskript missbraucht. Tun Sie das nicht - es wirkt unsicher! Außerdem: Je mehr Sie auf eine Folie "quetschen", desto weniger kann das Publikum darauf erkennen.
So können Sie sehr einfach Geld sparen
Ärgern Sie sich nicht auch über die Geldstrafen, die Ihr Verein erhält. Das Geld wäre in der Jugendarbeit bestimmt sinnvoller angelegt. Beherzigen Sie eifach die folgenden Ratschläge vom Jugendwart des BHV, Hans Baumgartner. Er hat hier noch einmal aufgelistet was zu Geldstrafen im Jugendbereich führen kann.
Liebe Sportfreunde,
nach Durchführung des ersten Spielwochenendes möchte ich Ihnen ein paar Hinweise geben, die u.a. auch dabei helfen sollen, Ihr Vereinskassen zu schonen.
Schiedsrichterbögen
Die Bögen müssen vollständig ausgefüllt werden, einschließlich der Summenspalten und mit Unterschriften der Personen, die Geld empfangen haben. Ohne Aufsummierung und Unterschriften gibt es keine Rückerstattung durch den Bezirk, da nicht erkennbar ist, ob das Geld auch ausbezahlt wurde. Auch der Alterseintrag ist unbedingt erforderlich, da Kostenerstattung nur für Jugendschiedsrichter erfolgt. Es werden auch nur die Beträge laut "Heft" erstattet, auch wenn die Aufsichten höhere Beträge auszahlen. Bei U8 und jünger ist nur ein SR abrechenbar.
Das heißt schlimmstenfalls: Sie zahlen aus, bekommen aber kein Geld zurück.
"Musterbeispiel" für "Nichtrückerstattung" vom letzten Wochenende ist der Spieltag der Mädchen C mit Aufsicht TuS Obermenzing.
Dass eine Mannschaft einen Mannschaftsbogen überhaupt nicht ausfüllt (ASV 2 bei den KnC Chiemgauhalle) dürfte wohl eher die Ausnahme sein.
Pass beantragt
Der Eintrag "Pass beantragt", obwohl gar nicht beantragt, hat wenig Sinn, da die Passstelle und die Staffelleitung (Eingangstelle der Turnierbögen) bei einer Person (Christa Slaby) liegen, und damit sofort als falsch erkannt werden. Liegt kein Pass vor, wird eine Passstrafe fällig, unabhängig ob beantragt oder nicht ! Der Eintrag Pass beantragt schützt möglicherweise nur vor Punktverlust. Bei U10 und jünger, darf einmal ohne Pass gespielt werden. Es muß dann aber das Geburtsdatum eingetragen werden, sonst wird schon beim ersten mal die Passstrafe fällig.
Mannschafts- und Klassenbezeichnungen
Die Bezeichnungen müssen vollständig sein. Es sind die jeweiligen Altersklassen anzukreuzen, und dabei auch ob es sich jeweils um die Leistungsklassen 1 oder 2 handelt. Spielen mehrere Mannschaften in einer Altersklasse muß nicht nur z.B. RW, sondern RW 2 oder RW 3 angegeben werden. Alles eigentlich selbstverständlich ....... denkt man.
Jugendschiedsrichter
Wie bereits auf der Jugendsitzung mitgeteilt, gilt ein Schiedsrichter als "nicht gestellt", wenn sich die Aufsicht um einen Schiedsrichter kümmern muss. Solange die Vereine sich selbst um einen "pfeifberechtigten" Schiedsrichter kümmern, ist das in Ordnung und bleibt ohne Strafe. Erst wenn zum Spiel kein Schiedsrichter da ist, und die Aufsicht einschreiten muss, wird eine Strafe fällig.
Spielberechtigungen
Die spielberechtigten Altersgruppen müssen bei den Spielen, u.a. auch aus versicherungstechnischen Gründen", unbedingt eingehalten werden. Dass zu alte Spieler/innen nicht eingesetzt werden dürfen, wissen inzwischen alle. Es dürfen aber auch keine zu jungen Spieler/innen eingesetzt werden. z.B. ist der Einsatz von Knaben E spielern in Knaben C Mannschaften nicht zulässig (MTV bei den Kn C Chiemgauhalle).
Angebot Jugendsponsoring
Die Firma Engel-Rohrmann bietet ganz aktuell Vereinen und ihren Vereinsmitgliedern die Möglichkeit, im privaten Festnetzbereich zu sehr günstigen Business-Tarifen zu telefonieren. Gezahlte Provisionen gehen abzüglich von Unkosten, die der Firma entstehen, voll an die Vereine zur Unterstützung der Jugendarbeit.
Nähere Informationen finden sich unter www.mitarbeitertarif.de. Bei Interesse bzw. Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Firma Engel-Rohrmann, Thomas Rohrmann, Tel. 0174/3079405, e-mail: trohrmann@web.de
So bekommen Sie Ihr Lampenfieber in fünf leichten Schritten endlich in den Griff
Fast jeder kennt es: Das Lampenfieber, die Angst vor einer Rede oder einer Präsentation. Bei einigen steigert sich das normale Lampenfieber sogar bis zur Panik: Herzrasen, schweißnasse Hände, das Gefühl, sofort weglaufen zu müssen. Doch damit ist jetzt Schluss.
Denn gegen all diese Symptome gibt es spezielle Übungen, mit denen Sie sich kurz vor Ihrem Auftritt selbst beruhigen und entspannen können.
So bekommen Sie Ihr Lampenfieber in den Griff:
- Werden Sie mit dem Standort vertraut. Suchen Sie eine halbe Stunde vor Beginn den Ort auf, an dem Sie sprechen müssen. Stellen Sie sich vor die leeren Stuhlreihen. Stellen Sie sich vor, der Raum ist voll und alle schauen gebannt auf Sie. Versuchen Sie sich darauf zu konzentrieren, sicheren Boden unter den Füßen zu bekommen und Sicherheit auf dem neuen Terrain zu gewinnen.
- Stellen Sie sich vor, wie Sie bereits vor Ihrem Publikum stehen und genauso frei, unbeschwert und professionell reden, wie Sie es am liebsten tun möchten. Sehen Sie die Situation so deutlich vor ihrem inneren Auge, wie nur irgend möglich. Am besten sehen Sie es wie einen Spielfilm auf einer Leinwand in hellen Farben und mit Ton.
- Wandeln Sie die Situation komisch um. Stellen Sie sich z.B. vor, wie den Leuten im Publikum Mickey-Mouse-Ohren wachsen und sie alle rote Pappnasen aufhaben. Überlegen Sie sich, was Sie lustig fänden und malen Sie sich genau das aus. Machen Sie die Übung mehrmals, bis Sie lachen müssen und Erleichterung empfinden. So können Sie erfolgreich gegen das Lampenfieber angehen.
- Machen Sie sich auf ernste Gesichter gefasst. Bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie jeder gespannt anblicken wird. Erwarten Sie kein Lachen oder freundliche Gesichter. Machen Sie sich klar, dass ernste Gesichter zu Beginn Ihres Vortrags etwas ganz Normales sind. Lassen Sie sich davon nicht irritieren.
- Setzen Sich sich ein paar Minuten vor Ihrem Vortrag ruhig hin. Schütteln Sie die Hände circa 20-mal nach unten aus. Lassen Sie die Hände dann ruhig hängen und konzentrieren Sie sich ganz auf das Pulsieren und Kribbeln in Ihren Händen. So lenken Sie die Aufmerksamkeit sehr effektiv von Ihrem Lampenfieber ab. Je mehr Sie es schaffen, sich auf Ihre Hände zu konzentrieren, desto weniger können Sie sich gleichzeitig auf Ihre Angst und Ihr Lampenfieber konzentrieren. Dieser kleine Trick lässt sich schnell und einfach durchführen, auch kurz bevor Sie reden müssen.
Quelle. Vnr
Bundesverband deutscher Vereine und Verbände gegründet
Hilfestellungen bei Fragen zur Vereinsführung.
Mit mehr als 570.000 eingetragenen Vereinen gehört Deutschland zu den Ländern mit der höchsten Vereinsdichte in Europa. Diese Vereine sind wesentlicher Teil der sozialen Struktur, tragen einen erheblichen Beitrag zum Gemeinwohl der Bevölkerung bei und übernehmen Aufgaben, die der Einzelne oder der Staat nicht leisten kann.
Die meisten dieser Vereine sind ehrenamtlich geführt. Dennoch ist auch in kleinen und regionalen Vereinen professionelles Management gefragt. Rechtliche und steuerliche Vorschriften gelten für sie genauso wie für Profit-Unternehmen. Ebenso sind Fragen der Finanzierung, Organisation und Marketing für eine kontinuierliche Weiterentwicklung notwendig.
Doch wie sollen große und kleine Vereine und Verbände dies leisten, wenn sie vielfach ehrenamtlich tätig sind und die täglichen Fragen zur Vereinsführung oft unbeantwortet bleiben?
Der im Oktober 2004 in Berlin gegründete bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) bietet Vereinen und Verbänden Hilfestellungen in Fragen der Vereinsführung.
Im bdvv haben sich Fachleute des Vereinswesen zusammengeschlossen und unterstützen Vereine und Verbände bei ihrer täglichen Arbeit. Zu den Gründungsmitgliedern gehören Peter Knuff (Duisburg), Dr. Kay Krüger (Düsseldorf), Wolfgang Pfeffer (Drefahl), Hartmut Sagehorn (Bremen), Joost Schloemer (Parsberg), Jörg Vierling (Berlin), Thomas Windelschmidt (Schwerte), Wolfgang Happes (Konstanz) und Konrad Schwarzfischer (Regensburg).
"Eine der wichtigsten Aufgaben des bdvv wird es sein, den Mitgliedsvereinen und Mitgliedsverbänden eine Win-Win-Beziehung aufzuzeichnen", sagte Peter Knuff, 1. Vorsitzender des bdvv, anlässlich der Gründungsversammlung in Berlin. Dazu bietet der bdvv seinen Mitgliedern eine Reihe von Serviceleistungen wie zum Beispiel Beratung, Qualifizierungen und regelmäßige Informationen beispielsweise zu steuerlichen und gesetzlichen Themen an.
Näheres unter www.bdvv.de
Rhetorisches Stilmittel:
Erzeugen Sie durch Sprechpausen Spannung bei Ihrer Präsentation
Ein Redner, der Pausen macht, wird von seinen Zuhörern als besonders kompetent empfunden. Denn diese Redeweise strahlt Ruhe, Gelassenheit und Souveränität aus und sie erzeugt Spannung. Wenn Sie mit einer Präsentation Ihre Kollegen von einem Projekt überzeugen wollen, bedienen Sie sich dieses Stilmittels.
Pausen haben für beiden Seiten Vorteile:
Die Zuhörer
• können die gehörten Informationen verarbeiten,
• sich kurz erholen und
• auf den nächsten Gedanken vorbereiten.
Der Sprecher
• kann den nächsten Gedanken vorbereiten,
• in Ruhe ein- und ausatmen,
• Blickkontakt mit den Zuhörern aufnehmen und ihre Stimmung einschätzen.
Tipp: Trainieren Sie die Pausentechnik. Sprechen Sie einen Text und nehmen Sie ihn mit einem Diktiergerät auf. Kontrollieren Sie dann Ihre Pausen. 90Prozent aller Redner machen zu wenige und zu kurze Pausen.
Quelle. vnr
Datenschutz im Verein
Neue Veröffentlichung des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Rechtslage
Darin wird anhand praktischer Beispiele erläutert, was Vereine oder Verbände beim Umgang mit den Daten seiner Mitglieder zu beachten hat. Informiert wird beispielsweise darüber, welche Daten beim Vereinsbeitritt erhoben und unter welchen Voraussetzungen sie welchen Funktionsträgern des Vereins oder Verbands oder anderen Vereinsmitgliedern, Sponsoren und Wirtschaftsunternehmen - beispielsweise Versicherungen, politischen Vereinigungen für Zwecke der Wahlwerbung oder den Medien - zur Verfügung gestellt werden dürfen. Beantwortet wird laut Innenministerium auch die Frage, welche Veröffentlichungen in Aushängen, in der Vereinszeitschrift und im Internet erlaubt sind und wie eine Datenschutzregelung in einer Vereinssatzung aussehen könnte.
Der Text kann im Internet unter www.im.baden-württemberg.de, Stichwort Datenschutz (PDF-Dokument, 125 kB) heruntergeladen oder beim Innenministerium Baden-Württemberg, Dorotheenstr. 6, 70173 Stuttgart, Telefon 0711/231-3255, angefordert werden.
Seit 1. 8. 2004: Gesetz gegen Schwarzarbeit in Kraft
In Deutschland wird mittlerweile schon jeder 7. Euro am Fiskus vorbei verdient. Kein Wunder, dass der Staat nun die Zügel stärker angezogen hat: Das neue "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit" (BGBl. I 2004, 1842) soll dabei helfen.
Schwarzarbeit leistet danach, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
• als Verein, Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger den Mitteilungspflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit oder der Meldepflicht nach § 8a Asylbewerberleistungsgesetz nicht nachgekommen ist und/oder
• als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Werk- oder Dienstleistung ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt und/oder
• als Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt (etwa ein Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld I bezieht und einen Zusatzverdienst nicht angibt).
Im neuen Gesetz wurde die Strafandrohung für Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, verschärft: Solche Unternehmer können sich nun nicht nur wegen Betrugs strafbar machen, sondern auch wegen Untreue.
Eines bleibt allerdings beim Alten: Mitgliederhilfe, Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten etc. sind auch weiterhin keine Schwarzarbeit - sofern hierbei kein Gewinn angestrebt wird. Letzteres wiederum ist nicht der Fall, wenn die Leistungen allenfalls gegen ein geringes Entgelt erbracht werden (Taschengeld, ein paar Euro). Und wer eine "private" Putzfrau ohne entsprechende Meldung beschäftigt, begeht auch weiterhin nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Fazit: Unser Rat lautet einmal mehr: Finger weg von der Schwarzarbeit! Auch wenn sie verlockend ist: Schwarzarbeit ist unsozial, denn sie vernichtet definitiv Existenzen. Gesetzestreue Unternehmer können mit den Billiglöhnen der Schwarzarbeiter einfach nicht mithalten. Und das Risiko, erwischt zu werden, ist seit dem 1.8.2004 allemal größer geworden, weil jetzt auch verstärkt geprüft wird.
Quelle. vnr
|