Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 72 - 25. November 2004

DSB-Schulsportpreis "Schulsport bewegt Schule"

...so heißt das Motto, nach dem der Deutsche Sportbund/die Deutsche Sportjugend einen bundesweiten Förderpreis für Schulen mit Bezug auf das Schuljahr 2003/2004 als Beitrag zu einer Qualitätsoffensive für den Schulsport ausschreibt.
In diesem Jahr sollen vor allem Kooperationsformen zwischen Ganztagsschulen bzw. Schulen mit ganztägigen Angeboten und Sportvereinen im Hinblick auf die gemeinsame Ausgestaltung der Ganztagsschulen in den Blickpunkt gerückt werden.

Ziel des Wettbewerbs

ist es, herausragende und beispielhafte innovative Kooperationsformen zwischen Ganztagsschulen bzw. Schulen mit ganztägigen Angeboten und Sportvereinen auszuzeichnen.
Teilnahmeberechtigt sind bundesweit Ganztagsschulen aller Schularten und Schulen mit ganztägigen Angeboten (Ganztagsangebote in offener und teilgebundener Form), die Kooperationen mit Sportvereinen zur Ausgestaltung des Ganztagsangebots durchführen. Die Teilnahme erfolgt über eine schriftliche Bewerbung, die die Schulleitung und der Vorsitzende/die Vorsitzenden des jeweiligen Sportvereins/der jeweiligen Sportvereine gemeinsam einzureichen haben.
Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 31. Januar 2005.
Bewerbungsunterlagen unter www.dsj.de

Achtung: Gefälschte E-Mail der Telekom will Sie ausspähen!

Seit etwa 2 Wochen verbreitet sich eine E-Mail sehr schnell, die angeblich von der Deutschen Telekom stammt (rechnung-online@telekom.de). Der Betreff ist: Rechnung Online Monat November 2004 (Buchungskonto: 6801432458).
Der Text ist eigentlich unverdächtig: "Mit dieser E-Mail erhalten Sie Ihre aktuelle Rechnung und - soweit von Ihnen beauftragt - die Einzelverbindungsübersicht. Nutzen Sie auch unter http://telekom.de die vielfältigen Möglichkeiten von Rechnung Online, wie z.B. Sortier- und Auswertungsfunktionen."
Wenn Sie die E-Mail öffnen, sieht sie wie eine Mitteilung der Telekom aus, doch ein Link am Ende der E-Mail ist gefährlich: Klickt man ihn an, wird ein neues Browserfenster geöffnet, in dessen Hauptframe die Originalseite der Rechnungsstelle Telekom geladen wird. In einem zweiten, unsichtbaren Frame wird jedoch versucht, weitere Daten des Rechners auszuspähen und zu übertragen.
Also: Wenn Sie eine E-Mail bekommen, die Sie 1) außerhalb des normalen Turnus' erreicht und die 2) Links zu Seiten enthält, die nicht zu T-Online gehören: Finger weg

Können Rücklagen zu einem Problem werden?

Wie hoch dürfen die Rücklagen sein, die ein eingetragener, gemeinnütziger Sportverein bilden darf? In welchem zeitlichen Rahmen muss eine Verwendung stattfinden - beispielsweise für die Wiederbeschaffung eines Vereinsfahrzeugs oder Reparaturen? Wie hoch darf die Gesamtsumme sein?
Das Vermögen des Vereins muss zeitnah für die satzungsgemäßen Zwecke ausgegeben werden. So will es der Gesetzgeber und hat dies entsprechend in § 55 AO geregelt. Das betrifft alle Einnahmen wie Spenden, Mitgliedsbeiträge, Mieterträge oder auch die Überschüsse aus wirtschaftlichen Betätigungen Ihres Vereines. Vor allem kurz vor Jahreswechsel sollten Sie prüfen, ob diese zeitnahe Verwendung der Mittel noch gegeben ist oder ob ggf. Handlungsbedarf besteht.
Quelle: ehrenamt-im-sport

Rücklagen: Warum Sie zum Jahresende das Finanzpolster des Vereins auffüllen sollten

Was "zeitnahe Verwendung" bedeutet, hat der Gesetzgeber eindeutig definiert. So müssen die im Verein angesparten Vereinsmittel spätestens bis zum Ende des folgenden Vereinsjahres für die Vereinszwecke eingesetzt und verbraucht werden. Das Horten von Geld auf Festgeldkonten oder das Anlegen von Geld in festverzinslichen Anlagen ist ausgeschlossen.

Der Gesetzgeber lässt nur wenige Ausnahmen zu:

Langfristige Mittel können Sie nur dann ansammeln, wenn sie aus einer Spende oder anderen Zuwendungen stammen, die nach Erklärung des Spenders ausdrücklich im Vereinsvermögen bleiben sollen. Das gilt auch für erhaltene Erbschaften, soweit der Vererbende keine Verwendung des Geldes für den laufenden Vereinsbetrieb vorgesehen hat, oder wenn es sich um Sachzuwendungen handelt, die grundsätzlich im Vereinsvermögen verbleiben sollen, beispielsweise ein dem Verein überlassenes oder geschenktes Grundstück.
In allen anderen Fällen gilt: Nicht verwendetes Geld muss spätestens im folgenden Kalenderjahr nach seinem Zufluss nachweislich für die satzungsgemäßen Zwecke aufgebraucht worden sein. Ist dies nicht möglich, bleibt Ihnen die Möglichkeit, sogenannte Rücklagen zu bilden. So geht es:

1. Sie bilden eine allgemeine freie Rücklage

Ein Drittel des Überschusses aus dem Bereich der Vermögensverwaltung (Zinserträge, Mieteinnahmen etc.) und 10 Prozent der sonstigen, rechtzeitig zu verwendenden Mittel können Sie in eine freie Rücklage überführen. Dazu gehören die Einnahmen aus dem ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge und Spenden), aber auch Gewinne aus dem Zweckbetrieb, den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben usw.
Tipp: Deklarieren Sie die zurückgestellten Gelder eindeutig als freie Rücklagen und halten Sie die Grenzen von 33,33 Prozent der Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und von 10 Prozent der rechtzeitig zu verwendenden Mittel unbedingt ein.

Wann Sie einen pauschal ermittelten Gewinn ansetzen können

Steht die genaue Gewinnhöhe aus den Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder aus den Einnahmen des Zweckbetriebs noch nicht fest, können Sie einen pauschal ermittelten Gewinn ansetzen, um den 10-Prozent-Anteil zu ermitteln. Steht später das genaue Ergebnis fest, dürfen Sie aber nur den Teil in der Rücklage belassen, der den echten 10 Prozent entspricht. Haben Sie sich "unterschätzt", können Sie den Betrag allerdings nicht mehr aufstocken.

2. Sie bilden eine Investitionsrücklage

Gibt es in Ihrem Verein konkrete Absichten zur Durchführung bestimmter satzungsgemäßer Projekte, können Sie eine der Höhe nach unbegrenzte Rücklage dafür bilden. Beispielsweise, wenn Sie in 2005 einen teuren Kongress oder eine kapitalintensive Veranstaltung planen. Aber Sie müssen den Zweck und die Zeitvorgabe genau benennen!

3. Sie bilden eine Betriebsmittelrücklage

Als dritte Möglichkeit bleibt Ihnen, vorhandene Mittel in eine so genannte Betriebsmittelrücklage zu stecken, damit Ihrem Verein die notwendige Liquidität für laufende, der Höhe nach ungefähr feststehende Auslagen erhalten bleibt. Beispielsweise für die Zahlung von Gehältern und Übungsleitervergütungen.

Dokumentation ist wichtig

Doch welche Rückstellung Sie auch bilden: Dokumentieren Sie Ihre Rückstellungen genau, denn das Finanzamt wird regelmäßig eine Überprüfung vornehmen. Protokollieren Sie die entsprechenden Vorstandsbeschlüsse. Langfristige Vorhaben gehören in einen Haushaltsplan.

Die Rücklage im Jahresabschluss benennen

Bei Rücklagen handelt es sich um ein gewinnneutrales Finanzpolster. Daher muss im Jahresabschluss erkennbar werden, welche Rücklagen in welcher Höhe im laufenden Jahr von Ihnen gebildet worden sind. Auch in Ihrem Rechenschaftsbericht sollten sie benannt werden! Ist Ihre Rücklage zweckgebunden, müssen Sie sie bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung des Vereins ergänzend in einer gesonderten Aufstellung oder als Hinweis am Ende berücksichtigen. Bilanziert Ihr Verein, müssen Sie die Rücklage(n) in der Bilanz getrennt vom übrigen Kapital aufzeigen.
Quelle: ehrenamt-im-sport

Trainerentlohnung auf Spendenbasis

Ein Trainer möchte statt seines Honorars lieber eine Spendenquittung. Ist das überhaupt erlaubt? Wenn ja, was muss beachten werden?
Es ist in vielen Vereinen üblich, dass Trainer auf ihr Honorar verzichten und stattdessen Spendenquittungen erhalten. Das entlastet die Vereinskasse. Daran ist nichts auszusetzen. Zwei Voraussetzungen sind aber zu beachten:
Der Entlohnungsanspruch für den Trainer muss tatsächlich entstanden sein. Er muss also seine Stunden abgehalten haben. Erst danach kann er darauf verzichten, das Geld zu erhalten.
Der Verein muss immer in der Lage sein, die Honorare am Jahresende auch tatsächlich auszuzahlen. Eine rein fiktive Entlohnungs-Spendenquittungs-Variante wird das Finanzamt nicht akzeptieren und eine Strafe verhängen, die etwa 40 Prozent der in den Spendenquittungen ausgewiesenen Zahlungen entsprechen wird.
Quelle: ehrenamt-im-sport

Fehler bei der Steuererklärung von Vereinen/Verbänden können teuer werden!

Die neue Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG-Sportversicherung bietet den Ehrenamtlichen und Managern im Sport eine verbesserte Handlungsfähigkeit.
Die neue Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG-Sportversicherung bietet den Ehrenamtlichen und Managern im Sport eine verbesserte Handlungsfähigkeit. Immer häufiger werden Vorstände oder andere Vertreter des Vereins für ihre Managementfehler in Anspruch genommen, dabei sogar vermehrt von den eigenen Vereinsmitgliedern. Die Haftung der Vertreter eines Vereins greift bis in deren Privatvermögen durch.
In Zeiten leerer Staatskassen werden die Erklärungen der Steuerschulden vom Fiskus sehr genau begutachtet. Keine Ausnahme wird dabei bei den Vereinen und Verbänden des Sports gemacht. Führt ein Verein z.B. über mehrere Jahre auf Grund eines Fehlers seines Schatzmeisters zu wenig Steuern ab und fällt dies dem Finanzamt bei einer Prüfung dann auf, so wird die Fiskalbehörde den Gesamtbetrag in einer Nachzahlung anfordern. Kann der Verein nicht zahlen, muss er einen Kredit aufnehmen. Durch die dafür anfallenden Zinsen entsteht dem Verein teilweise ein Schaden.
Die neue Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG Sportversicherung begegnet diesem Umstand mit dem Standard-Deckungsschutz plus, der den Zusatzbaustein Steuern und Schlüsselverlust beinhaltet. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 50.000 Euro.
Im Standard-Deckungsschutz plus ist weiterhin der Kostenersatz für die Erneuerung von Schließanlagen beim Abhandenkommen von Schlüsseln bis 20.000 Euro mitversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 10Prozent mindestens aber 200 Euro und maximal 500 Euro. Die Jahresprämie für die Versicherung richtet sich dabei in allen Fällen nach der Mitgliederstärke eines Vereins. Ein durchschnittlicher Verein mit 750 Mitgliedern kann den Standard-Deckungsschutz bereits ab 609 Euro beantragen. Der Standard-Deckungsschutz plus inkl. Steuern und Schlüsselverlust ist bereits ab 913,50 Euro zu erhalten.
Quelle: arag

Grundprinzipien des Finanzmanagement

Liquiditätssicherung, Transparenz der Vereinsfinanzen und die Schaffung der Grundlagen für Führungsentscheidungen müssen durch die Instrumente des Finanzmanagement sichergestellt werden.

Worum geht es beim Finanzmanagement im Sportverein?
• Um das Überleben des Vereins. Dies bedeutet zuerst die Sicherung der Liquidität.
• Um Transparenz der Vereinsfinanzen, damit jederzeit ein guter Überblick über Situation und Perspektive des Sportvereins gegeben ist.
• Um Entscheidungen im Rahmen der Führung des Sportvereins fundiert zu treffen.

Liquiditätssicherung

Die Kontrolle und Planung der liquiden Mittel ist die zentrale Aufgabe. Es geht um die aktuelle Verfügbarkeit von liquiden Mitteln und die zukunftsorientierte Planung des Finanzmittelbedarfs und der Finanzmittelverfügbarkeit.
Instrument: Liquiditätsplanung

Transparenz der Vereinsfinanzen

Gegenüber den Mitgliedern und für die Führungsarbeit muss die Lage des Vereins und die Perspektive auch in finanzieller Hinsicht klar dargestellt werden.
Instrumente: Haushaltsplan, Budgetierung, Veranstaltungs-/Projektplanung, Erstattungsmanagement

Fundierte Entscheidungen

Hier ist zwar auch die Transparenz eine wichtige Voraussetzung. Die Verfügbarkeit von aktuellen und gut aufbereiteten Daten bietet für jede Führungskraft im Verein die Möglichkeit, Entscheidungen mit gutem Gewissen zu treffen. Die Alternative dazu ist die Entscheidung auf der Basis der Hoffnung ("Es wird schon gut gehen.")
Instrumente: Haushaltsplan, Liquiditätsplanung
Quelle: VIBSS

Mit einer kontrollierten Liquiditätsplanung kritische Phasen meistern

Liquidität ist der Schlüssel für das Überleben des Sportvereins. Je knapper der Haushalt in einem Verein kalkuliert wird, umso genauer kommt es auf die Liquiditätsplanung und -kontrolle an.
Die Liquiditätsplanung orientiert sich nur an den realen Zahlungsströmen. Es ist also nicht der Schluss eines Vertrages relevant, sondern das Datum der tatsächlichen Finanztransaktion. Für die Planung der Liquidität ist dervereinbarte Zahlungszeitpunkt als SOLL-Größe relevant. Das Liquiditätscontrolling erfasst zusätzlich den tatsächlichen Zeitpunkt der Zahung. Es nützt dem Verein wenig, wenn ein Gönner eine Summe von 5.000 EUR in einem Monat in Aussicht gestellt hat aber größere Rechnungen am nächsten Tag fällig sind.

Die Liquiditätsplanung kann mit einer Liquiditätsübersicht erfolgen.

Diese monatsweise Auswertung zeigt mögliche Liquiditätsengpässe. In dem Beispiel sind die Monate Mai und Juni kritisch, Überbrückungsmaßnahmen sind zu organisieren. Lösungsmöglichkeiten können z. B.
• das Verzögern der Bezahlung von Rechnungen,
• das Vorziehen von Einnahmen oder
• die Inanspruchnahme eines Überziehungskredites
sein.
Gerade bei größeren Zahlungen kann es bei einem Liquiditätsengpass zu Problemen kommen, besonders wenn sich die Bank des Sportvereins nicht bereit erklärt, einen Überbrückungskredit zu geben.
Weitere kritische Situationen ergeben sich aus kurzfristigen und unerwarteten Liquiditätseinbußen, indem vertraglich verienbarte Einnahmen ausbleiben (Ausfall eines Sponsors). Dann ist eine entsprechende aktualisierte Übersicht ein wichtiges Steuerinstrument im Verein. So können die Konsequenzen schnell überblickt und Handlungsmöglichkeiten zielgerichtet bewertet werden.
Natürlich gilt dies nicht nur für Liquiditätsengpässe. Bei absehbar nicht erforderlicher Liquidität kann die Anlage von Geldern erwogen werden.
Quelle: VIBSS

Klicken Sie hier!Suchen  

 Kontakt

Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


Klicken Sie hier!Inhaltsverzeichnis



BAY Aktuell | BAY Inhalt

2024 © BAYERN (BHV) • Bayerischer Hockey Verband e.V.Impressum
Bayrischer Hockey Verband e.V. • Georg Brauchle Ring 93 • 80992 München