Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 82 - 03. Februar 2005

Internetangebot des BHV wurde ausgebaut

Unsere Webmaster Greg Wesley und Florian Ueltzhöfer haben den Servicebereich weiter ausgebaut. Auf der Homepage des BHV (www.bayernhockey.de) stehen Ihnen jetzt im Downloadbereich alle Satzungen und Ordnungen, die meisen Formulare (von der Passanforderung bis zum Zeitnehmer-Berichtsbogen, Formulare für die HockeyCard und vieles mehr), Schiedsrichter Informationen und die Chroniken zum Download zur Verfügung. Es gelten grundsätzlich die auf dieser Seite stehenden Formulare und Satzungen.
Ebenfalls ausgebaut wurde der Bereich Termine. Hier können Sie nach bayerischen und nach überregionalen Terminen suchen.Wenn Sie Termine in diesem Bereich veröffentlichen möchten, dann informieren Sie bitte Robert Menschick.
Unter Sport-Links finden Sie wichtige Seiten für Ihre Arbeit. So z.B. den Link zu den Unterlagen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).
Die Verantwortlichen für die einzelnen Bereiche sind Robert Menschick (Termine), Knut Lorisch (Schiedsrichter) und Dieter Strothmann (Formulare, Chroniken und Satzungen).

Antrag des DHB Trainerrats zum kommenden Bundesjugendtag.

Der Antrag zum Bundesjugendtag in Bremen, 12./13. März 05, beinhaltet gravierende Änderungen unserer Spielsysteme und sollte daher in den Vereinen ausführlich diskutiert werden.

Antrag zum Bundesjugendtag 2005:

Der Bundesjugendtag möge das folgende Wettkampfsystem für den Kinder- und Jugendbereich als verbindlich für alle Landesverbände beschließen:

Minis, Mädchen/Knaben D:
4:4 auf vier Tore mit Vielseitigkeitswettbewerb, Halle und Feld , Spieltage

Mädchen/Knaben C:
Kleinfeldhockey 6:6 + TW mit Vielseitigkeitswettbewerb, Spieltage

Mädchen/Knaben B: 8:8 + TW im 2/3-Feld mit Vielseitigkeitswettbewerb, Landesmeisterschaften Mädchen/Knaben A:
Großfeldhockey mit Vielseitigkeitswettbewerb, Für Feld und Halle: Landesmeisterschaften und Regionalmeisterschaften (Nord, Ost, West, Süd)

weibl./männl. Jugend B:
Großfeldhockey, Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften

weibl./männl. Jugend A:
Großfeldhockey, Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften

Zusätzlich gilt:
MB/KB dürfen bei überregionalen Meisterschaften nicht in den MA/KA-Mannschaften eingesetzt werden (Feld und Halle).
Der jüngere Jahrgang der Altersklasse weibliche / männliche Jugend A darf nicht in der Bundesliga eingesetzt werden (Feld und Halle).
Deutsche Meisterschaften Feld gibt es nur noch in den Altersklassen Jugend B und Jugend A (Halle und Feld)

Begründung:

Im Jugendbereich wird zu früh ergebnisorientiert und zu speziell (nur Hockey) trainiert. Die Erwachsenenmannschaften werden tendenziell immer jünger und im eigentlichen Hochleistungsalter (25-30) beenden sehr viele Spielerinnen und Spieler schon ihre Hockeykarriere als aktive Spieler. Die zu beschließenden Maßnahmen sollen diesen Entwicklungen entgegenwirken, die Spielerkarrieren verlängern und das Hochleistungsalter unserer Spielerinnen und Spieler wieder etwas nach oben verschieben.
Maßnahmen des DHB wie Absage der U16-EM oder Aufbau einer Perspektivmannschaft sind ebenfalls in diesem Zusammenhang zu sehen und unterstützen diese Überlegungen.

Im Einzelnen sollen durch diese Veränderungen folgende Punkte verbessert werden:
Durch die vielen sitzenden Tätigkeiten und den veränderten Lebensbedingungen machen viele Kinder in ihrer Freizeit nicht mehr die Bewegungserfahrungen, die notwendig sind um leistungssportliche Karrieren möglich zu machen. Schulen und Vereine müssen hier einen Ausgleich schaffen und Möglichkeiten suchen, Kindern diese wichtigen Grundlagen zu vermitteln. Deswegen brauchen wir in unserem Kindertraining ein altersgerechtes und an diesen Bedürfnissen orientiertes Training und ein entsprechendes Wettkampfsystem. Neben den hockeyspezifischen Inhalten müssen Kinder und Jugendliche im Training und Wettkampf die oben angesprochenen Bewegungserfahrungen machen können.
Kleine Spielfelder und kleine Mannschaften garantieren viele Ballkontakte und somit viele Möglichkeiten sich technisch und taktisch weiterzuentwickeln. Um auch die motorischen Weiterentwicklungen zu unterstützen brauchen wir in diesen Altersklassen hohe Anteile von sportartübergreifenden, vielseitigen Bewegungstraining. Dies bekommen wir nur dann konsequent in jedes Training, wenn diese Inhalte in Form von Vielseitigkeitswettbewerben auch im Wettkampfsystem fest verankert sind!
Um ein zu frühes ausschließlich ergebnisorientiertes Trainieren und Betreuen von Kindermannschaften weniger wahrscheinlich zu machen, sollen bis einschließlich der Altersklasse Mädchen/Knaben C keine Meisterschaften ausgespielt werden. Es werden Spieltage mit mehreren Mannschaften organisiert (jede Mannschaft 3, 4 Spiele) und zwingend ein Vielseitigkeitswettbewerb durchgeführt. Es können Tagessieger ermittelt werden aber nur wenn sowohl die Ergebnisse der Hockeyspiele als auch die Ergebnisse des Vielseitigkeitswettbewerbs im Verhältnis 1:1 in das Gesamtergebnis einfließen! Urkunden oder andere kleine Aufmerksamkeiten sind für die Kinder eine große Freude und eine Riesenmotivation!!
Gerade in der schwierigen Phase der Pubertät (M/K B und A) muß dringend noch viel mehr Wert auf eine gute ganzheitliche sportliche Ausbildung gelegt werden als dies bisher der Fall war. Deshalb müssen auch in diesen Altersklassen die Hockeyspiele durch sportmotorische Testformen für Schnelligkeit, Gewandtheit und Geschicklichkeit ergänzt werden. Um diese Inhalte noch mehr im Training zu etablieren, müssen diese Inhalte auch im Wettkampf abgefordert werden.
In diesem Zusammenhang ist das Ausspielen einer Deutschen (Feld?-)Meisterschaft kontraproduktiv und soll deshalb durch Regionalmeisterschaften mit Zusatzwettbewerb (sportmot. Testformen) ersetzt werden. Diese Maßnahme soll auch dazu dienen, das Hochleistungsalter weiter nach oben zu verschieben.
In unserem jetzigen Wettkampfsystem verlieren wir gerade in der Altersklasse M/K A viele Jugendliche. Wenn die Schwerpunkte mehr auf Vielseitigkeit und etwas weniger auf Leistungshockey (DM) gerichtet sind als bisher, bleibt für die potentiellen Aussteiger mehr Zeit und Aufmerksamkeit und so kann sicherlich der eine oder andere Jugendliche mehr gehalten werden.
Aufgrund der individuellen körperlichen Entwicklungen der Jugendlichen in diesen Altersklassen (M/K B und A) tun sich hier vom 1. Jahrgang B zum 2. Jahrgang A extreme Größen- und Gewichtsunterschiede auf. Wir halten es deshalb für sinnvoll, Einsätze von MB Spielerinnen und KB Spieler in ihren entsprechenden A-Mannschaften - zumindest auf überregionaler Ebene - zu verbieten.
Wird die DM im M/K A - Alter abgeschafft, muß dringend unsere Deutsche Meisterschaft der weiblichen und männlichen Jugend A aufgewertet werden. Deshalb soll der jüngere Jugend A - Jahrgang für BL Einsätze gesperrt werden. Damit erreichen wir
- komplettere Jugend A Mannschaften bei Zwischen- und Endrunden wenn gleichzeitig Bundesligaspiele angesetzt sind und damit weniger Wettbewerbsverzerrungen.
- Der jüngere A-Jugend Jahrgang spielt fest in der Jugend A und/oder ist auch in der 2. Herrenmannschaft Leistungsträger und kann sich dort weiterentwickeln. Die Einsatzzeiten in der Bundesliga wären bei den allermeisten Spieler sehr viel kürzer. So wird der Sprung von der Jugend B in die Damen- oder Herrenmannschaft der Bundesliga etwas abgemildert und altersgerechter.
- Der Tendenz zu immer jüngeren Damen- und Herrenmannschaften wird entgegen gewirkt. Das Hochleistungsalter wird nach oben verschoben. Längere Spielerkarrieren werden wahrscheinlicher
Die Deutschen Meisterschaften der Mädchen und Knaben A in Feld und Halle waren bisher u.a. auch immer wichtige Sichtungsmöglichkeiten für die Bundestrainer. Durch die Abschaffung der DM wird diese Sichtung auf die Regionalmeisterschaften verlagert und weiterhin durch die Landessichtungen bzw. regionalen Sichtungslehrgänge, der Zentralsichtung und der Sichtung bei den Länderpokalen ergänzt.
Durchführungsbestimmungen zu den einzelnen Wettbewerben in den verschiedenen Alterklassen werden den Landesverbänden zur Verfügung gestellt.

Spenden: Haftung der Gemeinde

Die Gemeinde haftet für unrichtige Spendenbestätigungen. Gemeinden, das heißt ihre Amtsträger, sind dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob die Vereine, an die sie Spendenbestätigungen ausstellen, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Wenn Gemeinden dieser Prüfungspflicht nicht nachkommen, haften sie gegenüber dem Finanzamt für die entgangene Steuer gemäß § 10b Abs. 4 Satz 2 EstG. Praxisfall: Ein Amtsträger einer Gemeinde stellte verschiedenen Vereinen Spendenbestätigungen aus, denen nachweislich zu diesem Zeitpunkt vom Finanzamt noch kein Freistellungsbescheid erteilt worden war. Nach Auffassung des Gerichts handelte der Amtsträger grob fahrlässig, weil er die Vereine im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit nicht prüfte. Nun haftet die Gemeinde für den Schaden, der dem Finanzamt dadurch entstanden ist.
Deshalb: Weisen Sie Ihrer Gemeinde unaufgefordert die Gemeinnützigkeits-Anerkennung Ihres Vereins durch das Finanzamt nach, wenn es um die Abwicklung von Spendenbestätigungen geht; damit es später keine Schwierigkeiten gibt.
Quelle: Handbuch für den VereinsVorsitzenden

Parkplatz am Sportplatz

Wer sein Auto direkt neben einem Fußballplatz abstellt, ist selber schuld, wenn ein heranfliegender Ball das Auto beschädigt. Zu dieser Entscheidung kam das Amtsgericht Altenkirchen. Eine Frau hatte ihren Wagen während eines Fußballspiels neben dem Sportplatz geparkt. Obwohl das Gelände von einem 6m hohen Ballfangzaun umgeben war, traf ein Ball ihr Auto. Die Reparatur kostete rund 1.900 DM, die Autofahrerin vom Sportverein forderte, der den Sportplatz betrieb. Sie bemängelte die Höhe des Zaunes und die gefährliche Lage des Parkplatzes.
Das Gericht sah die Absicherung des Sportplatzes jedoch als ausreichend an. Ein sechs Meter hoher Zaun fange die meisten abirrenden Bälle ab. Alle Gefahren auszuschließen und einen noch höheren Zaun zu errichten, könne dem Verein schon aus Kostengründen nicht abverlangt werden. Dass der Autoparkplatz direkt neben dem Sportplatz liege, ändere daran nichts. Das Risiko, das sich daraus ergebe, hätte die Frau leicht umgehen und ihren Wagen anderswo parken können.
Amtsgericht Altenkirchen vom 18.3. 1999 - 71 C 701/98 -
Quelle: aragvid-suv 02/05

Kritik: Kommunikation im Verein

Bevor Sie jemanden kritisieren sollten Sie sich in aller Ruhe hinsetzen und sich selbst diese Fragen beantworten: - Was sind die Gründe für Ihren Ärger/Ihre Unzufriedenheit? Notieren Sie kurz die wesentlichen Stichworte und Fakten dazu. - Was beabsichtigen Sie mit diesem Gespräch? Machen Sie sich Gedanken zu Ihren Zielen und darüber, wie Sie diese erreichen können. - Haben Sie selbst auch Fehler gemacht? Wenn Sie eine Verhaltensänderung einfordern, sollten Sie selbst auch bereit sein, Ihre Handlungsweise zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern. - Haben Sie alle Informationen? Es könnte entschuldbare Gründe geben, warum jemand sich nicht so verhält, wie Sie es sich wünschen. - Wie wird Ihr Gegenüber reagieren? Berücksichtigen Sie eventuelle Macken und Charaktereigenschaften (Choleriker, Schönredner, Phlegmatiker). - Rechnen Sie mit Rückfragen. Darauf sollten Sie eine Antwort wissen!
Quelle: Handbuch für den VereinsVorsitzenden

Die elf Todsünden der Kommunikation - und wie man es besser macht ...

Diese Verhaltensweisen werden als Todsünden bezeichnet, weil sie sehr schnell jegliche Kommunikation verderben. Sie führen zu Ratespielen, Missverständnissen, Ärger, Frust und Gesprächsabbrüchen. Diese "Sünden" werden jeden Tag begangen. Dadurch wird es uns leicht gemacht, sie ebenfalls zu begehen - so reden Leute doch miteinander - oder? So sollten Sie aber nicht Ihre Gespräche führen, wenn Sie wollen, dass Ihre Kommunikation erfolgreich wird. Sie sollten jede "Sünde" nochmals lesen und sich überlegen, wann sie Ihnen schon einmal begegnet ist. Wie reagierten Sie darauf? Machen Sie den gleichen Fehler? Wann und mit wem? Bei der Bearbeitung der "kommunikativen Todsünden" wird auffallen, wie häufig die Wörter "Du" und "Sie" verwendet werden. Wenn Sie sich dabei ertappen, dass Sie eine dieser "Todsünden " begehen - aufhören! Atmen Sie tief durch. Versuchen Sie, sich anders auszudrücken!

Sich herablassend benehmen


Bewerten

Wenn wir uns ein positives oder negatives Urteil über jemanden erlauben, dann geschieht dies in der stillschweigenden Annahme, dass wir uns für etwas Besseres halten. Dies trifft ganz besonders dann zu, wenn wir andere ganz global und nicht spezifisch beurteilen. Phrasen wie "Du bist ein guter Mitarbeiter" oder "Du bist hoffnungslos "nützen sehr wenig, da es sich um sehr allgemeine Aussagen handelt, die der Empfänger nur als Behandlung "von oben herab" empfindet. Vermeiden Sie ebenso globale Beurteilungen vom dem Typus "Du bist rücksichtslos" oder "Du musst dich schon stärker engagieren, wenn du weiterkommen willst".
Spezifizieren Sie Ihr Lob oder Ihren Tadel. Sagen Sie nie, was Sie mögen oder nicht mögen, ohne dass Sie dies auch begründen. Befassen Sie sich lieber mit Tatsachen, anstatt Meinungen und Deutungen zu verwenden. Benutzen Sie neutrale Wörter, und vermitteln Sie dem anderen durch Ihre Körpersprache, Ihren Tonfall und Ihre Wortwahl Ihren Respekt vor ihm.

Trösten

Eine andere Form der Überheblichkeit ist, jemanden zu beruhigen, zu bemitleiden oder zu trösten. "Morgen sieht alles bestimmt ganz anders aus." "Mach dir keine Sorgen, es gibt am Himmel immer einen Silberstreifen, ich bin davon überzeugt, dass alles gut wird." "Dein Kummer nimmt mich so richtig mit." Diese Bemerkungen sind oft nicht gerade hilfreich, da sie viel zu häufig falsch sind. Sie beinhalten auch, dass wir meinen, über die Lage eines anderen besser Bescheid zu wissen als er selbst. Wenn man es sich richtig überlegt, ist diese Form der Kommunikation geradezu beleidigend.
Begegnen Sie anderen Menschen aus einer Haltung der gegenseitigen Achtung. Reden Sie weder von "unten herauf" noch von "oben herab" mit anderen. So vermeiden Sie jegliche herablassende Wirkung. Meiden Sie auch Klischees und leere Beschwichtigungen.

Den "Psychologen spielen" oder "etikettieren"

Sie haben sicher schon folgende Kommentare gehört: "Das behauptest du nur, weil du einen Autoritätskonflikt hast." "Ich glaube, du hast nicht ganz verstanden." "Dein Problem ist . . ." "Du hast doch Verfolgungswahn." "Du bemühst Dich einfach nicht genügend." Diese Art von Bemerkungen sind Beispiele von "Etikettieren ". Diese Art der Kommunikation "jubelt uns hoch" und stuft den anderen Gesprächspartner herunter. Es ist gefährlich, andere Menschen oder ihr Verhalten mit einem Etikett zu versehen, da wir eigentlich nicht wissen, ob es wirklich stimmt. Meistens stimmt es nämlich nicht. Dennoch benehmen wir uns dem anderen gegenüber, als ob unsere Vermutung zuträfe. Dies kann natürlich zu den verschiedensten kommunikativen Problemen führen.
Widerstehen Sie der Versuchung, andere Menschen oder ihr Verhalten zu etikettieren. Wenn Sie etwas verändern wollen, was ein anderer sagt oder tut, dann beschreiben Sie Ihre Sicht klar und deutlich, ohne Deutung oder Bewertung. Bleiben Sie bei den Tatsachen, und gehen Sie eventuell auf die Wirkung ein, die das Verhalten auf Sie gemacht hat. Das sind legitime Argumente. Dagegen sind die Deutungen eines Amateurpsychologen niemals legitim.

Ironische Bemerkungen machen

Obwohl sie teilweise durchaus zum Umgangston gehört, stellt Ironie eigentlich eine aggressive Herabsetzung des Opfers dar. Auch angeblich freundliches Scherzen kann daneben gehen und zu verletzten Gefühlen führen. Oft verhindern ironische Bemerkungen ein offenes Gespräch. Ironie gehört in die gleiche Rubrik wie Beleidigung, Verhöhnen und Beschämen - und führt auch zu den gleichen Ergebnissen.
Es ist meistens besser, das zu sagen, was man wirklich meint, anstatt es in eine ironische Bemerkung zu kleiden.

Übertriebene oder unangebrachte Fragen stellen

Niemand hat es gerne, wenn er verhört, geprüft oder "ausgequetscht " wird. Mögen Sie das? Genau diesen Effekt erzeugt ein Bombardement von Fragen, seien es offene Fragen, die vollständige Antworten verlangen, oder geschlossene Fragen, die entweder mit "Ja" oder "Nein" bzw. einer kurzen faktischen Angabe beantwortet werden können.
Wenn Sie eine Frage stellen, dann sorgen Sie für Blickkontakt und zeigen Sie durch Ihre Körpersprache, dass Sie zuhören - nicken Sie und bestätigen Sie ab und zu. Beziehen Sie sich bei Ihrer Rückantwort wiederum auf etwas, das der andere gerade gesagt hat, oder fassen Sie das eben Gesagte kurz zusammen. Wenn Sie weitere Auskünfte benötigen, können Sie zu Ihrer nächsten Frage übergehen.
Wenn Sie allerdings sehr viele Fragen an jemanden haben, dann ist es besser, ihn um Erlaubnis zu bitten: "Wenn Sie nichts dagegen haben, möchte ich Ihnen gern einige Fragen stellen." Verknüpfen Sie jeweils die folgende Frage mit der vorangegangenen Antwort, indem Sie kurz zusammenfassen. Dies wird den "Stakkato"- oder "Maschinengewehr-Effekt" mindern.

Signale setzen


Befehlen

Befehlen bedeutet, dass Sie jemandem eine Anweisung so geben, dass ihm keine Möglichkeit zur weiteren Diskussion bleibt, er sich nicht weiter informieren kann, kein Raum bleibt, um abzulehnen oder gar zuzustimmen. Durch Ihren Befehl fühlt sich der andere eher wie eine Maschine denn als Mensch. Je nach Ihrer Position wird er entweder mit einer aggressiven Antwort oder widerstrebendem Gehorsam reagieren.
Wenn Sie das nächste Mal geneigt sind zu sagen: "Sie müssen ..." oder "Hören Sie auf!", dann hören Sie lieber auf. Suchen Sie nach einer besseren Möglichkeit, Ihre Botschaft mitzuteilen.
Eine subtilere Form des Befehlens ist, den anderen "einzuspannen ". Damit ist gemeint, dass der andere höflich, aber bestimmt in eine Richtung gedrängt wird. Dies geschieht meist durch logische Argumente und Aussagen, die davon ausgehen, dass der andere stillschweigend annimmt, ohne dass ihm wirklich Gelegenheit gegeben wird, sich dazu zu äußern. Indem Sie dafür sorgen, dass die Unterhaltung sehr schnell vorankommt, wird der andere derart übertölpelt, dass er Ihrer Ansicht zustimmt.
Benutzen Sie Ihre Empathie, und drücken Sie Ihre Botschaft so aus, dass der andere leicht versteht, warum etwas getan oder unterlassen werden soll. Bieten Sie Verbesserungsvorschläge an. Konzentrieren Sie sich soweit wie möglich auf das Ergebnis, das Sie erzielen möchten, und überlassen Sie dem anderen die Modalitäten. Wenn Sie sich dabei ertappen, dass Sie ein Gespräch schnell zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis führen, dann fragen Sie sich, ob Sie dabei den anderen in Ihre Richtung zwingen oder ihn einschüchtern. Wenn ja - wollen Sie dies wirklich tun? Wäre es für Sie nicht hilfreicher und auf längere Sicht auch besser für die zwischenmenschliche Beziehung, wenn Sie dem anderen aufmerksam zuhören würden?

Den anderen bedrohen

"Wenn Du dies nicht machst . . ." oder "Es wäre besser, wenn . . .": Drohungen dieser Art - entweder ausdrückliche oder subtile, zum Beispiel angedeutete "Entweder-oder-Botschaften" - sorgen dafür, dass Menschen argwöhnisch werden. Dies fördert die Kommunikation nicht gerade. Viele Menschen wehren sich gegen Drohungen. Sie suchen nach Möglichkeiten, nicht zu gehorchen.
Wenn gute Gründe dafür sprechen, dass jemand etwas tun bzw. lassen sollte, dann erklären Sie ihm dies. Sie können ihm auch mögliche Konsequenzen schildern, und zwar auf eindeutige und faire Weise. Ermuntern Sie ihn, anstatt ihn zu bedrohen.

Ungebetene Ratschläge erteilen

Wenn Sätze wie "Sie sollten . . .", "Sie müßten . . .", "Haben Sie auch versucht . . ." oder "Wenn Sie auf mich hören, dann werden Sie . . ." aus uns hervorsprudeln, dann laufen wir Gefahr, dass es so klingt, als ob wir moralisierten, predigten oder einen Vortrag hielten.
Wenn andere Menschen unseren Rat oder unsere Meinung hören möchten, dann lassen Sie sie auch zuerst danach fragen. Wenn wir Ihnen unseren Rat aufzwingen, werden sie uns wahrscheinlich ignorieren. Was wir sagen, wird für sie nur leeres Geschwätz sein. Wenn Sie unbedingt einen ungebetenen Rat erteilen möchten, dann bitten Sie zuerst um Erlaubnis: "Hätten Sie etwas dagegen, wenn ich einen Vorschlag machen würde?" oder "Möchten Sie gerne hören, wie ich damit umgehen würde?".

Vermeidung


Vage sein

Wenn wir nicht gleich zur Sache kommen, muss unser Gesprächspartner herumrätseln, was wir eigentlich meinen oder wollen. Da aber Gedankenlesen nicht allzuweit verbreitet ist, raten die meisten falsch! "Vage sein" bedeutet auch, sich nicht zu seinen eigenen Botschaften zu bekennen. Sätze wie "Jeder weiß, dass . . ." oder "Die meisten Menschen stimmen zu, dass . . ." sind Beispiele dafür, wie man nicht sagt, was man selbst meint.
Spezifizieren Sie! Die Schlüssel dazu sind gegenseitige Achtung, Empathie, für sich selbst sprechen bzw. sich zu seinen eigenen Botschaften bekennen.

Informationen zurückhalten

Manche Menschen verbreiten Informationen auf der Basis von "Nur soviel wie notwendig ". Vielleicht hat diese Haltung früher funktioniert, aber heute müssen Menschen umfassend informiert werden, wenn sie ihre Arbeit richtig machen und erfolgreiche, vollwertige Mitglieder ihres Teams sein sollen. Informationen zurückhalten führt zu Machtspielen und falschen Überlegenheitsgefühlen anstatt zu einer erfolgreichen Kommunikation.
Falls Sie irgendwelche Informationen besitzen, die jemand anderem nützlich sein könnten, dann geben Sie diese auch weiter. Höchstwahrscheinlich werden Sie wiederum etwas Interessantes für sich selbst in Erfahrung bringen.

Ablenkungsmanöver

Wenn ein Gespräch sehr emotional oder persönlich wird, können sich andere Menschen unbehaglich fühlen und versuchen, wieder auf oberflächliche Themen zurückzukommen. Dies führt dazu, dass wir den Sprecher ablenken, das Thema wechseln oder in Klischees antworten.
Konzentrieren Sie sich auf Ihren Gesprächspartner und benutzen Sie die Techniken für aktives Zuhören, die wir noch ausführlich besprechen werden. Wir sind nicht gezwungen, jedes Mal, wenn wir uns mit jemandem unterhalten, ein tiefes, bedeutsames Gespräch zu führen. Andererseits gewähren uns manche Gespräche einen tiefen persönlichen Einblick und dies sollten wir nicht stets automatisch ablehnen. Ein Teammitglied oder ein Kollege könnte andeuten, dass er etwas Persönlicheres mit uns besprechen will: Eine erfolgreiche Kommunikation wird dann nicht erreicht, wenn wir ihm die kalte Schulter zeigen.
Quelle: Von Vacano, Kornelia, Gesprächs- und Verhandlungsführung.

Präventionsgesetz als Geldquelle für Vereine

Berlin/Frankfurt (sid) Der organisierte Sport darf auf einen warmen Millionen-Regen von den Krankenkassen für seine Beteiligung an vorbeugenden Gesundheits-Maßnahmen hoffen. Das verspricht ein Präventionsgesetz aus dem Haus von Bundesgesundheits-Ministerin Ulla Schmidt. "Der Sport soll von den Krankenkassen in Sachen Prävention und Gesundheitsvorsorge künftig als gleichberechtigter Partner anerkannt werden. Das Gesetz ist die Grundlage, um bestimme präventive Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können", sagt Manfred von Richthofen, der Präsident des Deutschen Sport-Bundes (DSB): "Ein solches Gesetz ist politisch hochgradig an der Zeit. Das sagen wir übrigens schon seit der Gründung des DSB."
Laut Ministerin Schmidt wird an dem vom 6. Dezember 2004 stammenden Entwurf verfahrenstechnisch mit Hochdruck gearbeitet. Das Bundesjustizministerium hat nach seiner Rechtsförmlichkeits-Prüfung inzwischen grünes Licht gegeben, so dass der Entwurf schon bei der nächsten Sitzung im Kabinett vorgestellt werden und anschließend ins Parlament eingebracht werden kann.
"Viele Erkrankungen können vermieden werden, wenn sich Menschen gesünder ernähren und mehr bewegen", hat die Gesundheitsministerin erkannt und diese Einsicht in Formen gießen lassen. Folgerichtig soll eine Bundesstiftung präzise Präventionsziele festlegen, die als Grundlage für die Abrechnung ganz konkreter Vorsorgeleistungen beispielsweise zur Verringerung chronischer Rückenleiden dienen. Die gesetzlichen Sozialversicherungen und die Bundesagentur für Arbeit wollen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes pro Jahr 250 Millionen Euro bereitstellen.
Einen möglichst großen Anteil von dieser Summe erhoffen sich vor allem jene Sport-Vereine, die für die Bürger bundesweit bereits rund 10.000 Angebote mit dem Qualitätssiegel "pro Gesundheit" im Programm haben. Entsprechend gespannt werden momentan die Vorgänge im politischen Berlin beobachtet.
"Die Vereine sind froh, dass sie in dem Gesetzentwurf als Leistungserbringer explizit herausgestellt werden. Damit ist aber nur ein erstes Teilziel erreicht", bemerkt Wolfgang Baumann, Geschäftsführer für den Bereich Breitensport im DSB: "Jetzt geht es darum, sicherzustellen, dass die Vereine im Sinne dieser körperlichen Aktivitätskomponente ganz praktisch tätig werden, ihre Leistungen tatsächlich an den Mann bringen und ihre Dienste über die Kassen abrechnen dürfen."
Zudem habe der Sport "höhere Erwartungen" an die finanzielle Ausstattung eines Gesetzes zur modernen Gesundheitsvorsorge. "Wir bezweifeln, dass eine Viertelmilliarde Euro dafür ausreicht", sagt Baumann. Angesichts von Gesundheitsausgaben von jährlich 230 Milliarden Euro in Deutschland wären 250 Millionen Euro gerade mal etwas mehr als ein Prozent.
Wenn das Gesetz verabschiedet ist, soll im Sommer 2005 auf Bundesebene eine Stiftung für Präventionsfragen aufgebaut werden. Der DSB strebt in dem strategisch wichtigen Gremium einen Sitz im Kuratorium an. Die Stiftung soll dafür sorgen, das Gesetz mit Leben zu füllen. Dazu werden neben der Nacken- oder Rückenschule ebenso bundesweite Kampagnen in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehören - zum Beispiel gegen das Rauchen.
Quelle: aragvid-sid 02/05

Zusatzjobs im Sport und Hartz IV

Am 01. Januar 2005 ist Hartz IV in Kraft getreten. Doch welche Auswirkungen hat das für den Sport?
Für Langzeitarbeitslose sollen nach §16 Abs. 3 SGB II Arbeitsgelegenheiten in verschiedenen Varianten geschaffen werden. Für den Sportbereich wäre das nach §16 Abs. 3 Satz 2 SGB II eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, der sogenannte "Zusatzjob". Zusatzjobs dürfen jedoch keine Vollzeitbeschäftigung ersetzen oder gar deren Neueinrichtung gefährden.
Zwischen der eingestellten Person und dem Sportverein besteht kein Arbeitsverhältnis. Allerdings sind sie in Hinsicht der Vorgaben Arbeitsschutz, Urlaub und Haftung einem regulären Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Der Arbeitslosengeldempfänger II (ALG II) erhält deshalb auch kein volles Gehalt, sondern lediglich zur Deckung seiner zusätzlichen Kosten eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Eine Sozialversicherungspflicht besteht nicht. Jedoch besteht über das Arbeitslosengeld II ein Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.
Möchte ein Sportverein eine Arbeitsgelegenheit anbieten, so muss er bei der lokalen Arbeitsagentur die Förderung der Arbeitsgelegenheit beantragen. Diese prüft die Förderung der Stelle und vermittelt anschließend eine geeignete Person.

Doch wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz der eingestellten Person aus?

Die gesetzliche Unfallversicherung besteht über die VBG. Der ALG II Empfänger, der einen solchen Zusatzjob im Verein ausübt, ist über den Sportversicherungsvertrag der zwischen dem LSB/LSV und der ARAG Sportversicherung geschlossen wurde, versichert.
Versicherungsschutz besteht über den Sportversicherungsvertrag grundsätzlich immer dann, wenn es sich um satzungsgemäße Tätigkeiten laut Sportversicherungsvertrag handelt. Die Satzung des Vereins darf den Zielen des LSB/LSV dabei nicht entgegenstehen.

Beispiel bei dem ALG II Empfänger Versicherungsschutz genießt:

Während der Club Mittags einen Kurs mit Skigymnastik anbietet, betreut der ALG II Empfänger die Kinder der Teilnehmer.

Beispiel bei dem kein Versicherungsschutz besteht:

Der ALG II Empfänger wird mit der Betreuung ehemaliger verdienter Vereinsmitglieder und mit altenpflegerischen Maßnahmen beauftragt. Er fährt während der Woche ins Altenheim, um dem ehemaligen Vereinsmitglied Gesellschaft zu leisten.
Quelle: aragvid-arag 02/05

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Dieter Strothmann
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Tel.: 089-201 60 60
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