Lizenzverlängerung im HBW
Der HBW führt jährlich mehrere Trainer C Fortbildungen mit dem Ziel der Lizenzverlängerung durch.
Die Lizenzverlängerung setzt Fortbildungen von insgesamt 16 LE voraus.
Lizenzverlängerung im DHB und anderen Landesverbänden
Mit der Teilnahme an Fortbildungen/ Tagesfortbildungen beim DHB und den anderen Landesverbänden kann die Lizenz ggfls. anteilig verlängert werden.
Die Teilnahme am jährliche DHB-Trainersymposium verlängert die Lizenz Trainer C um 1 Jahr.
Für Trainer B und A werden 8 LE anerkannt.
Hospitationen (z.B. bei Länderspielen) werden grundsätzlich nicht mehr als Lizenzverlängerungen anerkannt. Es besteht die Möglichkeit, sich bei den Landestrainern des HBW als Co-Trainer für einen Lehrgang der U14-/U16-Kader zu bewerben. Diese Teilnahme kann dann teilweise auch für eine Lizenzverlängerung angerechnet werden.
Lizenzgültigkeit
Die Lizenzverlängerung muss vorgenommen werden bei der
1. Lizenzstufe (Trainer C Breitensport und Leistungssport) innerhalb von 4 Jahren,
2. Lizenzstufe (Trainer B Breitensport und Leistungssport) innerhalb von 3 Jahren,
3. Lizenzstufe (Trainer A) innerhalb von 2 Jahren.
Die Lizenz wird ab dem Ablaufdatum um einen weiteren Zyklus verlängert.
Der besondere Hinweis für Trainer C
-
Wird eine Lizenz innerhalb der Laufzeit von vier Jahren nicht verlängert, kann sie wieder Gültigkeit erlangen mit einer Fortbildungsmassnahme im Umfang von 30 LE ("Erhaltungszeitraum").
-
Wird eine Lizenz auch im Erhaltungszeitraum nicht verlängert, kann sie wieder Gültigkeit erlangen mit einer Fortbildungsmassnahme im Umfang vom 60 LE ("Karenzzeit").
-
Eine Trainer C Lizenz erlischt nach 8 Jahren und muss neu erworben werden.
-
Für Trainer A und B gelten andere Zeiten.
|