WHV-Vereinshilfe 82 - 22. April 2004
Aufgrund der inhaltlichen Bedeutung dieser Vereinshilfeausgabe werden diese Texte zum
INFO-Schwerpunkt Nr. 7 erhoben
Offene Ganztagsschule im Primarbereich in NRW
Stand der neuen Richtlinien (Fördererlasse), Informationen zu „Beratung und Begleitung“ und zur wissenschaftlichen Begleitung
Die Entwicklungen zur Ganztagsschule (Ganztagsgrundschule)entwickeln sich auch rasant im Schulbereich; Richtlinien und deren Umsetzung nehmen genaue Formen an.
Das Landesjugendamt Rheinland hat in ihrer Zeitschrift "inform" - Ausgabe 1/2004 das Thema "Ganztagschule" zum Schwerpunktthema erhoben.
Der Artikel von Alexander Mavroudis unterstreicht eindrucksvoll die rasante Entwicklung.
Der Bedeutung entsprechend ist dieser Artikel ebenfalls Schwerpunktthema der Vereinshilfe Nr. 82.
Die Fördererlasse
Ausgehend von den Erfahrungen der
ersten Monate hat das MSJK mit Erlass
vom 02.02.2004 Änderungen an den
Runderlassen „Offene Ganztagsschule
im Primarbereich“ (vom 12.02.2003,
im Folgenden: OGATA), „Zuwendungen
für die Durchführung außerunterrichtlicher
Angebote offener Ganztagsschulen
im Primarbereich“ (vom
12.02.2003, im Folgenden: Zuwendungen)
und „Zuwendungen für Investitionen
und Ausstattung in offenen Ganztagsschulen
im Primarbereich“ (vom
12.05.2003, im Folgenden: Investitionen)
verabschiedet.
Alle Erlasse, auch der Änderungserlass
vom 02.02.2004 sowie aktuelle
Antragsunterlagen sind im Internet
unter www.bildungsportal.nrw.de
abrufbar. Einige wesentliche Neuerungen
sollen hier vorgestellt werden.
– Die kommunale Planung und
Steuerung bis 2007:
Der kommunale
Ausbau der offenen Ganztagsschule
im Primarbereich bis 2007
soll im Rahmen eines Entwicklungsprozesses
dargestellt werden, der
darüber Auskunft gibt, in welchen
Schritten die Umwandlung von
Schulen in offene Ganztagsschulen
im Primarbereich durchgeführt werden
soll (Nr. 1.3 Erlass OGATA).
Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung
sollen bei der Einführung
der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
gemeinsam planen; Schulen,
Schulträger und die Träger der
Jugendhilfe sollen dabei zusammen
arbeiten. (Nr. 2.1 Erlass OGATA).
Die Förderung bestehender Ganztagsangebote
im Primarbereich:
Die Landesmittel für bestehende
Horte/Schulkinderhäuser sowie Angebote
für Schulkinder aus den
Programmen „Dreizehn Plus im
Primarbereich“ und „Schülertreff in
der Tagesstätte“ sollen bis zum
31.07.2007 schrittweise in die Finanzierung
der Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich überführt werden.
Ganztagsangebote, die nicht in
eine offene Ganztagsschule eingebracht
werden, können, wenn sie
nicht in der gleichen Schule mit der
offenen Ganztagsschule stattfinden,
"bis spätestens zum 31.07.2007 nach
den jeweils geltenden rechtlichen
Grundlagen weiter gefördert werden."
(Nr. 1.3 Erlass OGATA).
– Das Programm "Schule von acht
bis eins":
Die Förderung für das
Programm „Schule von acht bis eins“
wird fortgesetzt, und zwar auch an
Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
(Nr. 1.3 Erlass OGATA).
Das MSJK hat mit dem Änderungserlass
auf entsprechende Bedarfe der
Eltern reagiert, die bei den Bedarfsermittlungen
der Kommunen deutlich
geworden sind.
– "Zuwendungen für Investitionen
und Ausstattung" (Bundesmittel):
Neu eingeführt wurde der 30. April
des jeweiligen Jahres als zweite Frist
für Anträge zu den "Bundesmitteln".
(Nr. 6.1 Erlass "Investitionen ...")
– Fördersätze für den Ganztag an
Sonderschulen:
Der Änderungserlass
sieht besondere Fördersätze für
SchülerInnen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich
vor. Bemessungsgrundlage für die
anteiligen 0,1 Lehrerstellen sind 12
SchülerInnen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf (statt 25).
Werden die Lehrerstellenanteile kapitalisiert,
so gilt ein erhöhter Fördersatz
von 430,- EUR statt 205,- EUR (Nr.
5.4 Erlass "Zuwendungen ...").
Der Grundförderbetrag in Höhe von
615,- EUR pro Schuljahr und Kind
bleibt bestehen; auch der kommunale
Eigenanteil bleibt gleich.
– Erhebung der Elternbeiträge:
Die Kommune kann die Erhebung von
Elternbeiträgen auf Dritte übertragen;
sie soll allerdings sicherstellen,
dass ein „Ausgleich zwischen finanzstarken
und finanzschwachen Ortsteilen
und Schulen“ stattfindet (Nr.
5.5 Erlass "Zuwendungen ...")
– Die Beteiligung der Kinder- und
Jugendhilfe:
Mit den geänderten Erlassen wird die Position der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt. Die
Kommunen werden aufgefordert, die
Einführung der Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich als „Schulträger
und Träger der öffentlichen
Jugendhilfe“ zu steuern und zu gestalten
(z. B. bei Nr. 2.1 Erlass OGATA,
Nr. 5.5 Erlass "Zuwendungen ...").
Sie sollen die freien Träger von Anfang
an, insbesondere bei Bedarfsplanung,
Bedarfserhebung, Konzeptentwicklung
und -umsetzung
beteiligen (Nr. 2.1 Erlass OGATA).
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen
soll es gemäß § 14
SchMG besondere Regelungen zur
Mitwirkung der pädagogischen MitarbeiterInnen
der Kooperationspartner
geben (Nr. 3.4 Erlass OGATA).
Angekündigt werden Rahmenkooperationsvereinbarungen
des Landes
mit "den freien Trägern der Jugendhilfe".
Vereinbarungen mit den
Wohlfahrtsverbänden sind in Arbeit.
– Fachliche Standards für die Gestaltung
der "Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich":
Der Änderungserlass
nennt zwei wichtige
fachliche Hinweise für die Gestaltung des Ganztags.
So soll mindestens eine ständige AnsprechpartnerIn
als feste Bezugsperson für die
SchülerInnen in den außerunterrichtlichen
Angeboten präsent sein
(Nr. 2.2 Erlass OGATA).
Als Beispiele für außerunterrichtliche Angebote
werden Projekte der Jugendarbeit
"mit geschlechtsspezifischen und interkulturellen
Angeboten" aufgeführt (Nr. 2.7 Erlass OGATA).
"Beratung und Begleitung" durch
schulische Institutionen/Fachkräfte
Mit der Einführung der „Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich“ hat
das MSJK damit begonnen, ein umfangreiches
Beratungssystem aufzubauen.
Institutionen und Akteure aus den
Bereichen Jugendhilfe und Schule kooperieren
auf verschiedenen Ebenen
und/oder sind beratend tätig sind.
Mit Erlass vom 30.01.2004 hat das
MSJK den Beratungs- und Begleitungsauftrag
für die schulischen Akteure
festgelegt, die „vor Ort“ tätig werden
sollen. Deren Auftrag lautet, bei der
Planung und Gestaltung der „Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich“ und
anderer Ganztagsangebote (wie „acht
bis eins“) zu beraten. Die schulischen
Akteure sind somit auch AnsprechpartnerInnen
für die beteiligten Träger
und Fachkräfte der Jugendhilfe:
– In den Schulämtern (untere Schulaufsicht)
gibt es Schulräte mit der
Generale "Ganztag" und der Generale
"Kooperation Jugendhilfe
und Schule".
Diese stehen u. a. zur Verfügung für die Beratung der Kommunen (Schulverwaltungsamt, Jugendamt,
Steuerungsgruppen).
– Den Schulämtern zugeordnet sind
die sog. BeraterInnen für den Ganz-
Tag.
In NRW sind das insg. 100 vom
Unterricht (stundenweise!) freigestellte
LehrerInnen/Schulleitungen.
Aufgabe ist die Beratung der Lehrund
Fachkräfte in den Schulen hinsichtlich
der Umsetzung vor Ort und
hier insbesondere der pädagogischen
Konzeptionen und des Ganztagsprogramms.
Weiterhin sollen sie bei
Bedarf Fortbildungen initiieren.
– Die BeraterInnen für den GanzTag
werden unterstützt durch die GÖSArbeitsstelle
beim Landesinstitut für
Schule in Soest.
Das Programm "Gestaltung
und Öffnung von Schule"
wurde vom MSJK umgewidmet in
"GanzTag und Öffnung von Schule".
Die GÖS-Arbeitsstelle soll die
Qualitätsentwicklung der Programme
und Angebote in den Offenen
Ganztagsschulen im Primarbereich
fördern.
Hierzu gehören die Dokumentation
von Good Practice-Beispielen
und die Bereitstellung von
Arbeitsmaterialien insbesondere zu
den Themen kulturelle Bildung,
Umwelt und Gesundheit, Sprachförderung
und interkulturelle Bildung,
Gemeinwesen und soziale
Verantwortung, Beruf und Arbeitswelt,
Bewegung, Spiel und Sport.
Informationen zu den verschiedenen
Beratungsgruppen (Kontaktadressen
etc.) und die entstehenden Arbeitsmaterialien/
Praxisbeispiele gibt es
im Internet unter: www.goes.nrw.de .
Noch nicht beschreibbar sind zurzeit
die Beratungsleistungen von Trägern
der freien und öffentlichen Jugendhilfe
auf kommunaler Ebene und von
landesweiten Verbänden.
So hat zwar
der LandesSportBund in allen Städten
und Kreisen sog. "Koordinierungsstellen
Ganztag" eingerichtet.
Entsprechende Angebote anderer Träger und
Verbände – und insbesondere der Jugendämter
– sind noch im Wachsen.
Die wissenschaftliche Begleitung
Die Einführung der "Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich" wird
durch vier Institute wissenschaftlich
begleitet:
- das Institut für Soziale Arbeit
in Münster (ISA),
- das Sozialpädagogische
Institut in Köln (SPI),
- die Universität
Dortmund im Forschungsverbund
Deutsches Jugendinstitut/UniDo
und
- das Landesinstitut für Schule in Soest.
Das Konzept der wissenschaftlichen
Begleitung sieht eine erste Untersuchungsphase
bis Ende Oktober 2004
vor.
Das Erkenntnisinteresse ist auf
zwei Ebenen der Umsetzung und Gestaltung
der "Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich" gerichtet. Auf der
Ebene "pädagogische Zielsetzungen
(Leitbild und Zielsetzungen)" geht es
darum zu klären, ob und wie es in der
Praxis gelingt, ein pädagogisches Konzept
mit Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsangeboten zu gestalten.
Untersucht werden sollen die Möglichkeiten
und Grenzen der verschiedenen
Modelle, mit denen der Ganztag
aktuell gestaltet wird.
Auf der Ebene "organisationsbezogener Veränderungs-
und Entwicklungsprozesse
(Struktur und Prozess)" richtet sich
das Augenmerk auf die Kooperation
zwischen Schule, Kinder- und Jugendhilfe
und anderen außerschulischen
Partnern.
Untersucht werden Kooperationsformen
und -modelle, die bei
der Umsetzung in den Schulen von
den beteiligten Akteuren entwickelt
werden.
Von Interesse sind notwendige
strukturelle Voraussetzungen sowie
fördernde und hemmende Faktoren
für Kooperationsprozesse.
An Untersuchungsschritten sind eine
Strukturanalyse (mit u. a. Analyse vorliegender
Dokumente, Befragung
Schulleitung), eine Akzeptanzbefragung
der Eltern (mittels Fragebogen in
Schulen) sowie Gruppeninterviews mit
Schlüsselpersonen (auf der Steuerungsund
Ausführungsebene) vorgesehen.
In die Untersuchung einbezogen sind
25 Schulen in Herten, Ibbenbüren,
Marl, Duisburg, Paderborn, Porta Westfalica,
Detmold, Bonn, Erkrath, Leichlingen,
Stolberg, Arnsberg, Bochum,
Dortmund (Stand: 24.11.2003), an
denen diese Aktivitäten stattfinden.
Als Ergebnisse der ersten Untersuchungsphase
sollen bis Herbst 2004
erste Planungshilfen und Impulse für
die Weiterentwicklung der Praxis vor
Ort vorliegen. Eine Fortsetzung der
Untersuchung ist geplant.
(Kontakt: alexander.mavroudis@lvr.de)
Pilotprojekt „Tägliche Sportstunde
an Grundschulen in NRW“
Ausschreibung
Auf Beschluss des Landtags und der
Landesregierung soll an bis zu 25
Grundschulen in NRW ein wissenschaftlich
begleitetes Pilotprojekt zur
Durchführung der täglichen Sportstunde
durchgeführt werden.
Das Pilotprojekt versteht sich als
Beitrag zur Stärkung des Schulsports.
Es geht jedoch nicht allein um die
zeitliche Ausweitung des Sportunterrichts
an Grundschulen und um die
Verbesserung der motorischen Kompetenz
der Schülerinnen und Schüler,
sondern auch um folgende fachübergreifende
grundschulspezifische Zielsetzungen:
Bewegung, Spiel und Sport
im Zeichen einer optimalen Gesamtentwicklung
während der Grundschulzeit
gewährleisten; Persönlichkeitsentwicklung
spezifisch fördern;
Bewegung, Spiel und Sport zur direkten
interkulturellen Erziehung nutzen;
Lebensbereichs- und fächerübergreifende
Lernprozesse bei den Kindern
initiieren; Prinzipien des ganzheitlichen
Lernens realisieren; erlebte Erfahrungen der Grundschulzeit (z.B. des Übens und Leistens) veranschaulichen; Schul- und Lernfreude der Kinder aufrecht erhalten.
Träger der Landesauszeichnung sind
das Ministerium für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport NRW
(federführend), das Ministerium für
Schule, Jugend und Kinder NRW, der
Landessportbund NRW e.V., der Gemeindeunfallversicherungsverband
Westfalen-Lippe, der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband,
die AOK Westfalen-Lippe und die AOK
Rheinland.
Die Bewerbung um die "Landesauszeichnung
bewegungsfreudige Schule" erfolgt online auf einem Bewerbungsbogen, der vom Landesinstitut
für Schule im Internet unter
www.Schulsport.nrw.de
bereit gestellt wird.
Bewerbungsschluss ist der 25. Juni 2004.
(www.bildungsportal.nrw.de)
Sonderausbildung für Erzieher/innen - die Schule und der Verein profitieren
Der LandesSportBund und die Sportjugend NRW bieten seit drei Jahren den Fachschulen für Sozialpädagogik die Möglichkeit, die Sonderausbildung "Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter" in den Unterricht für angehende Erzieher/innen zu integrieren. Dadurch sind bisher ca. 1100 Erzieher/innen ausgebildet worden, die durch den Kontakt mit den jeweiligen Stadt- und Kreissportbünden auch für die Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung stehen. Ab dem nächsten Schuljahr haben die Fachschulen auch die Möglichkeit, die neue Ausbildung "Bewegung, Spiel und Sport für 6- bis12-jährige Kinder" anzubieten. Dazu absolvierten Ende Februar 20 Lehrkräfte aus Fachschulen die entsprechende Aufbauqualifizierung, die zur Leitung von Lehrgängen notwendig ist. Damit haben die Erzieher/innen nach ihrer Ausbildung an den Fachschulen auch die Möglichkeit, entsprechende qualifizierte Angebote in den Sportvereinen zu leiten oder über den Sportverein z.B. in der Ganztagsbetreuung an !
Grundschulen tätig zu werden. Nähere Infos: Sportjugend NRW, Ulrich Beckmann, Tel. 0203/7381-876, E-mail: ulrich.beckmann@lsb-nrw.de
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